Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 21 (12.3.1896)
- Date
- 1896-03-12
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXXVII, Jahrgang. Zweite Heil ft p M M 21 des „Israelit". Leitender Artikel. Gin Hlothstand! Von Rabbiner Dr. Schlesinger — Pinne. Es sind jetzt fast 15 Jahre her, seitdem die preußische Regierung streng zur Anwendung g. bracht hat, nur Reichsangehörige als jüdische Gemeindebemute zu bestätigen, und sie Ausländern, ivelche nicht naturalisirt waren, zu versagen. Es ist noch in aller Erinnerung, in welche Schwierigkeit eine große und angesehene Gemeinde Norddeutschlands gerieth, als der fall mit Einstimmigkeit zuiu Rabbiner gewählte Eandidat die Bestätigung des Kultusministers trotz wärmüer Befürwortung nicht erbielt. Dieselbe Erfahrung machte man bei einer der letzten Rabbinerwahlen in der Haupt- und Residenzstadt Berlin; die Wahl war wiederum auf einen österreich-ungarischen Reichsangehörigen gefallen. Das Schlagwort vom Schutz der na.ionalen Arbeit war zwar noch nicht in die Masse geworfen, dafür aber machte sich der Ruf nach staatlichem Schutze des nationalen Gelehrtenthums in den gepreßten Seufzern einer geschmacklosen Petition kund. Und erst in allerjüngster Zeit ist der Erfahrungssatz von neuem bestätigt worden, daß ausländische Rabbiner nicht auf Bestätigung der Regierung . hoffen dürfen. Die Gemeindeverwaltungen müssen dainit als mit einer Thalsache rechnen, und >nan kann nicht einmal sagen, daß sie dadurch in allzugroße Verlegenheit aeratheu. Denn, wenn auch der Ausschluß nichtdeutscher Eandidaten die Anzahl der Bewelber überhaupt um ein gut Theil verringert, so bleibt auch für Diejenigen, die die Qual nicht scheuen — denn wer die Wahl, hat die Qual — ein gut Stück Arbeit übrig, um bei einer ausgeschriebenen Vakanz die Zeugnisse der inländischen Bewerber zu sichten. Die Bildungs.rnstalten für Rabbiner, die Seminarien, sind eifrig in der Heranbildung ihrer Zöglinge, jede Richtung des Judeuthums findet Männer, die sie für ihren religiösen Standpunkt als geeignet anseheu darf, und über den Mangel an Rabbinern ist weniger zu klagen, als über den an Gemeinden, welche eines solchen benöthigen. Wenn also das Verfahren der Negierung in Bezug auf Anstellung von Rabbinern nicht zu einem erheblichen und dauernden M.ßstand führt, hat seine Anwendung auch auf D\»n und cDnw zu einem schreienden Rothstand geführt, gegen den Abhilfe zu schaffen, dringende Pflicht der berufenen und maßgebenden Persönlichkeiten sein inuß. Wir haben die Verhältnisse der östlichen Provinzen im Auge; in Ost- und Westpreußen und Posen ist es durchgehends Regel, daß die Funktionen des ]in und vmn in einer Hand vereinigt sind. Der Titel dieses Beamten ist in der größten Zahl der Fälle „Eantor", womit nicht ausgedrückt sein soll, daß die musikalische und gesangliche Befähigung in erster Reihe von ihm gefordert wird, sondern der auch in außerjüdischen Kreisen übliche Name zur besseren Kennzeichnung des jüdischen Amtes Verwendung findet. Die Vereinigung dieser beiden an und für sich ungleichen Aemter kann als Regel wenigstens für die kleineren und mittleren Gemeinden gelten, die nicht niehr als 200 Familien zählen, in größeren ist allerdings für jede der beiden Funktionen ein besonderer Beamter angestellt, der pn im Hauptamte nur vn, der omw im Hauptamte nur önw ist. Jüdische konfessionelle Elementarschulen bestehen fast in allen Städten der Provinz Posen, in denen staatlich geprüfte und angestellte jüd. Elementarlehrer unterrichten, so daß hier der pn und ön*w mit dem Unterricht, auch in jüd. Fächern nichts zu thun hat. Dieser kurze Ueberblick über die vorhandene Sachlage ist nothwendig, um sich klar zu machen, welche Folgen eintreten mußten, als die Regierung einerseits Gesuche um Aufnahme in den deutschen Unterthanenverband abschlägig beschied, andererseits als Eultnsbeamte keine Ausländer mehr bestätigte. Die östlichen Provinzen, welche bislang ihre Eultusbeamten aus naturalisirten und nichtnaturalisirten Ausländern ergänzten, sahen sich plötzlich in ihrer Auswahl stark beschränkt; nur Inländer — und von denen gab es und giebt es nur eine verschwindend geringe Anzahl — und bereits naturali sirte Ausländer konnten für sie in Betracht konnnen; deren Anzahl war aber durch die Ablehnung jedes neuen Gesuches um Naturalisation keiner Vergrößerung fähig, im Gegentheil verkleinerte sich die Anzahl naturgemäß, in den: einerseits der Tod auch die Reihen der Eultusbeantten lichtete, andererseits die über dein Durchschnitt hervorragenden entweder als D'Ljrnv oder als crrn in Großgemeinden Anstellung fanden, und somit aus der Zahl der Bewerber für kleinere oder mittlere Gemeinden ausschieden. In diesen konnte man in den letzten Jahren bei Ausschreibungen die Beobachtung machen, daß die Anzahl der Meldungen gegen frühere Jahre erheblich abgenommen hatte, und häufig genug nur eine Nothwahl eintrat, ohne daß der Gewählte dem größten Theil der Gemeinde in allen Beziehungen zufagte. Mit den Jahren und dem andauernden Mangel inländischer befähigter Eultusbeamten muß diese