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Der Israelit · 1895-06-17 · Heft 48 (17.6.1895) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 48 (17.6.1895)
Date
1895-06-17
Page
– (sequence 12)
Language
German
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874 T^^gTyTQ^BEiMfsy / Seite mit Rücksicht auf die ungünstige Finanzlage der Anstalt zugewandt, dies verhütet hätte. Somit sehen wir uns diesmal mehr denn je zuvor zu der dringenden Bitte veranlaßt, daß Alle, die für Waisenerziehung überhaupt und insbesondere für das Gedeihen unserer Anstalt das eben so verdiente als wünschenswerthe Interesse hegen, die erforderliche Theilnahme in opferwilliger und thätiger Weise bekunden mögen. In jeder Form werthvoll, wird uns diese Bethätigung freundlicher Gesinnung gegen die Anstalt, möge sie durch direkte Unterstützung oder durch Empfehlung in Bekanntenkreisen sich äußern, zu wahrem Danke verpflichten. Die Wohlthaten der Anstalt genossen in der Knabenabtheilung 30 Zöglinge, welche durch Schulunterricht wie durch häusliche Erziehung für ihre zukünftige Bestimmung die geeignete Vorbildung erhalten. Außerdem verblieben 5 der Schule entwachsene und in hiesige Geschäfte eingetretene Zöglinge weiter in der Anstalt, wofür die Kasse derselben eine entsprechende Vergütung seitens des Moses und Clara Schiff'schen Fond zur Unterstützung verwaister Kinder für die Dauer ihrer Lehrzeit erhielt. Aus diesem Fond wurden im Laufe des Jahres 8 in den bürgerlichen Beruf übergegangene Zöglinge nach Maßgabe des Bedarfs unterstützt. Angesichts der an diese Stiftung gestellten Ansprüche, welchen gegenüber die verfügbaren Mittel noch immer unzulänglich erscheinen, ist es unsere Pflicht, auf die hohe Bedeutung dieser Stiftung für die Zwecke der Anstalt hinzuweisen, mit dem Ersuchen, daß eine allgemeinere Theilnahme uns in den Stand setzen möge, dem vorhandenen Bedürfnis vollständig zu genügen. Die Mädchenabtheilung zählt 18 Zöglinge, welche die Israelitische Volksschule besuchen und im Hause der jeweiligen Altersstufe entsprechende zweckdienliche Anleitung und Vorbereitung für ihre zukünftige Bestimmung erhalten. Auch in diesem Jahre wurden die Erträgnisse der Marie Drcyfus Stiftung ihrer Bestimmung gemäß zum Unterhalt der der Anstalt entwachsenen und noch nicht erwerbsfähigen Waisenmädchen verwendet. Wir unterlassen nicht, auch diese Stiftung einer wohlwollenden Berücksichtigung angelegentlichst zu empfehlen. Berlin, 30. April. Der antisemitische Major z. D. v. Hagen in Weimar hatte im September v. I. im dortigen Gewerbeverein die Aeußerung gethan, daß den Juden durch das sogenannte Kolnidregebet bezw. den Talmud die reservatio mentkilis, zu deutsch „Meineid", gegenüber Andersgläubigen gestattet sei, und hatte sich hierfür auf die Professoren Rohling (!) und Delitzsch berufen. Das „Berliner Tageblatt" hatte dem gegenüber bemerkt, daß der Major auch den Delitzsch nicht selbst gelesen oder wenigstens nicht verstanden haben dürfte, da im Delitzsch gerade das Gegentheil nachgewiesen wird, was Herr v. Hagen behauptet. Herr v. Hagen sandte in Folge dessen eine ganze Reihe von Berichtungen auf Grund des famosen § 11 des Paßgesetzes — durchschnittlich kanl alle vier Wochen eine in der Redaktion an, in denen er behauptete, daß er den Delitzsch doch studirt (!) habe, — Berichtigungen, die natürlich nicht ausgenommen wurden. Herr von Hagen strengte nunmehr das Berichtungszwangsverfahren gegen das Blatt an. Heute stand in der Angelegenheit gegen den verantwortlichen Redakteur des politischen Theiles des „Berliner Tageblattes" Termin vor dem Schöffengericht an. Die Verhandlung endete damit, daß die Staatsanwaltschaft selbst die Freisprechung des Angeklagten beantragte, da die Berichtigung des Herrn v. Hagen eben keine Berichtigung im Sinne des 8 11 des Preßgesetzes sei. Der Gerichtshof erkannte dem Anträge des Staatsanwalts, dem sich auch der Vertheidiger Rechtsanwalt Mosse mit eingehender Motivirung anschloß, gemäß auf Freisprechung und legte die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auf. (Ein recht menschenfreundlicher Arzt) ist der Herr Dr. Bock in Peine (Provinz Hannover). Derselbe veröffentlicht in der „Peiner Ztg." vom 10. Mai d. I. ein Inserat, in welchem er die Eröffnung einer Poliklinik anzeigt und gleichzeitig dabei bemerkt, daß Unbemittelte unentgeltlich behandelt werden. Er fährt dann in dem Inserat wörtlich fort: „Ausgeschlossen von dieser freien ärtzlichen Behandlung sind: 1. Solche, welche ein Honorar bezahlen können. 2. Mitglieder von Krankencassen. 3. Kranke, welche z. Z. schon in ärtzlicher Behandlung sind. 4. Juden." Wir wissen nicht, ob der Herr Dr. Bock bereits genöthigt gewesen ist, seine ärztliche Hilfe einem Juden unentgeltlich angedeihen zu lassen, möchten dies indessen stark bezweifeln. Wir wollen es aber für alle Fälle niedriger hängen, daß ein Arzt, also ein berufener Vertreter praktischer Humanität, seine Hilfeleistung von der Confession oder dem Geldbeutel der Hilfesuchenden abhängig macht. Wir gönnen den Antisemiten den Herrn Dr. Bock von ganzem Herzen. Grodno, 1. Juni. Die beliebte These der Antisemiten, daß die russischen Inden angeblich einen ihr Verhältniß zur Gesammt-Bevölkerung weit übersteigenden Antheil am Verbrechen haben, erfährt durch die jüngst veröffentlichte amtliche Kriminalstatistik abermals ihre Widerlegung. Im Gouvernement Grodno wohnen295,471 Juden unter 865,451 Griechisch-Orthodoxen, 400,218 Katholiken, 12,218 Protestanten, 3509 Muhammedanern. Die Kriminalstatistik dagegen ergiebt, daß auf 392 griechisch-orthodoxe und 251 sonst christliche Verbrecher nur 95 jüdische kamen, während cs nach der Seelenzahl der Juden 138 jüdische Verbrecher hätten sein dürfen. Also auch hier ist trotz der unendlichen Roth unter den Juden ihre hohe moralische Stufe klar bewiesen. ir sehen uns zu der Erklärung veranlaßt, daß unsere Chocoladen — bei sorgfältigster Auswahl der Rohstoffe — auf daS Gewissenhafteste rein hergestellt werden u. daß dieselben daher selbstverständlich nur aus Caeao, Zucker und eventuell Gewürz bestehen. (3365 Ausdrücklich bemerken wir, daß von uns in neuerer Zeit hergestellte Somatose-Chocoladen u. Cacao in Packung sowohl als in der Form von den anderen Sorten streng unterschieden sind, auf den Etiketten spezielle Bezeichnung und in den Tafeln betreffende Stempel tragen; auch kommen diese mit den anderen Sorten weder vor noch nach der Fabrikation in keiner Weise in Berührung. Geb. de Giorgi, Chocolade-Fabrik, Frankfurt a. M.

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