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Der Israelit · 1895-06-05 · Heft 44-45 (5.6.1895) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 44-45 (5.6.1895)
Date
1895-06-05
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXVI, Jahrgang. Zweite Keil, 51t M 44 & 45 des „Israelit" Leitender Artikel« Gin Sturm im Hkase Wasser. Posen, im Juni. Seit nahe 50 Jahren besteht hier innerhalb der Gemeinde ein Vorschußverein, der den Zweck hat, bedürftigen Gewerbetreibenden u. Handwerkern zinslose Darlehen gegen Teilzahlungen zu gewähren. Vor einigen Jahren wurde diese wohlthätige Tendenz des Vereins dahin erweitert, daß er auch die Förderung des Handwerks unter den Juden in den Kreis seiner Thätigkeit zog, demnach jüdischen Knaben die Mittel gewährte, ein Handwerk zu erlernen und denselben auch späterhin zur weiteren Ausbildung behilflich war. Selbstverständlich war es konstante Praxis, die Knaben nur bei solchen Meistern unterzubrtngen, bet denen sie am Sabbat und jüdischen Festtagen nicht beschäftigt wurden, was allerdings oft Schwierigkeiten und etwas höhere Aufwendungen erforderte. Da nun jetzt die Nothwendigkeit einer Revision eines Statuts eintrat, so hielt es der Vorstand für angemessen, in einem neuen Paragraphen auch die Bestimmung aufzunehmen, daß nur solchen jungen Leuten Beihilfe gewährt werde, die die Sabbatheiligung beobachteten, also die bisher nach dieser Richtäng hin beobachtete Gepflogenheit zu kodifiztren. Hiergegen erhob sich dte neologe Partei mit der Behauptung, es sei nicht zeitgemäß, eine solche Bestimmung statuarisch festzulegen, da die Sabbatruhe bei den jetzt geltenden Gesetzen, besonders für den Handwerker, unmöglich sei und ein Lehrling, der 2 Tage in der Woche, Sonntag und Sonnabend feiere, nichts Ordentliches lernen könne. Man darf den Vertretern dieser Partei die Anerkennung nicht versagen, daß sie in ihrer Opposition nicht so wett gingen, geradezu zu verlangen den zu unterstützenden Lehrlingen dte Sabbatentweihung zur Pflicht zu machen; sie wollten durchaus keinen Gewiffenszwang ausüben, sondern nur verhindern, daß statuarisch bestimmt werde, die Unterstützung von der Beobachtung des Sabbat abhängig zu machen. In Folge eines von ihnen erlassenen Aufrufs, worin sie ihre Ansicht aussprachen, war die etnberufene Generalversammlung ungemein stark besucht und nach langer Diskussion über Aufnahme des betreffenden Paragraphen wurde derselbe mit überwiegender Majorität angenommen. So erfreulich nun dieses Resultat den Anhängern religiöser Richtung ist, da hierdurch glänzend bestätigt ist, daß in unserer Gemeinde der religiöse Geist noch stark vorherrschend ist, so unerfreulich sind die Folgen, die sich daran knüpfen. Die Minorität nämlich, die ihre Niederlage nicht verwinden kann, ist gesonnen, aus dem Verein auszuscheiden und einen neuen Verein mit gleichen Zielen, natürlich mit Ausschluß jeder Beschränkung, zu gründen. Diese Secession ist aus mehreren Gründen zu beklagen. Der alte Verein würde empfindlich geschädigt und geschwächt werden und was noch beklagenswerther ist, der seit langer Zeit innerhalb der Gemeinde waltende Friede ist durch diese Spaltung erschüttert und die Gegensätze drohen, den Aeußerungen Einzelner zufolge, sich unversöhnlich zu gestalten, so daß die Tragweite des Vorgefallenen gar nicht zu ermessen ist. Leider ist bei dieser Gelegenheit, wie bei vielen anderen, das Wort anwendbar: peccatum est intra muros et extra. So gut es die Urheber des bekämpften Paragraphen gemeint haben, indem sie ein Bollwerk gegen den überhandnehmenden n» wn aufzuwerfen dachten, so ist doch die Ansicht vieler ebenfalls auf dem Boden der Religion Stehenden nicht unrichtig, daß z. Z. alsolut keine zwingende Nothwendigkeit zur Aufnahme der betreffenden Bestimmung vorhanden war. Denn, wie schon erwähnt, wurde bei der Unterbringung jedes Lehrlings ausnahmslos die Bedingung gestellt, daß derselbe am Sabbat nicht beschäftigt werde, und dte der gegnerischen Richtung angehörenden Mitglieder versuchten es nie, an diesem Modus zu rütteln. Die plötzliche Aufstellung des betreffenden Paragraphen hat nun dem Erisapfel gleich diesen unglückseligen Zwist heraufbeschworen. Freilich mußten, da einmal der Paragraph zur Discussion gestellt war und hierbei Raisonnements über das Unzeitgemäße der Sabbatheiltgung und dgl. laut wurden, seitens der regliöfen Mitglieder an dem Parapraphen seftgehalten werden, um nicht den Anschein zu erwecken, als wolle man den gegnerischen Ausführungen zustimmen und erkenne deren Richtigkeit an. Andererseits aber ist auch von Seiten der Gegner dadurch gefehlt worden, daß sie, fast elektrisiert durch den Paragraphen, den erwähnten Aufruf erließen, in welchem sie gegen die Aufnahme desselben heftig protestierten und zugleich ihre Indignation über die Sabbatheiligung unverblümt aussprachen, die sie geradezu für schädlich erklärten. Dres erregte nun wiederum mit Recht dte relgiöse Partei und dte Anhänger derselben erschienen so zahlreich bei der Versammlung, daß sie die Majorität bildeten. Hätte die gegnerische Partei der Sache ihren Lauf gelassen und keinen Staub aufgewirbelt, so wäre, wie dies gewöhnlich der Fall zu sein pflegt und bei der ersten Versammlung

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