Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 38 (13.5.1895)
- Date
- 1895-05-13
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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121 ein anderer „Bund," oder sagen wir, reiche Privatleute, die sich zur Zahlung einer gleichen oder größeren Summe wie der Gemeindebund erböten, sei es zur Bestreitung der übrigen Kosten des Verbandes, fei es zur Altersversorgung der Lehrer oder zur Unterstützung ihrer Wittwen und Waisen — und diese Fälle sind doch nicht ausgeschlossen — das gleiche Recht in Anspruch nehmen, ja diese mit einer noch größeren Berechtigung als der Gemeindebund, weil sie diese Ausgabe aus ihrem eigenen Gelde bestritten, während jener mit aus Lehrermitteln stammenden Geldern zahlt. Wohin würde es aber führen, wenn heute ein Rothschild, morgen ein Hirsch oder ein Königswarter recht große Summen dem Verbände bewilligten, wofür sie nach der Logik des Gemeindebundes das Recht zu einem Sitze im Vorstand hätten? Die regelrechte Folge wäre, daß in solchen Fällen der Vorstand eines Deutsch-Israel. Lehrerverbandes schließlich aus Mitgliedern bestände, die, weil sie den Beruf des Lehrers nicht kennen, auch nicht mit ihm fühlen und empfinden und somit die idealen Interessen der Lehrer nicht vertreten könnten. Gleichzeitig wäre unter diesen Umständen das Wahlrecht der Lehrer theilweise bezw. ganz für alle Zeiten aufgehoben, da derartige Vorstandsmitglieder lebenslänglich und nach ihrem Ableben einer ihrer Erben ihren Sitz im Vorstande einzunehmen das Recht haben. Bei einem geschäftlichen Vertrage muß aber auch der Mitcontrahent, in unserem Falle die Deutsch- Jsr. Lehrerwelt, vor Schließung des Vertrags dessen Vor- und Nachtheile prüfen, und da ist es die Frage, ob wir Lehrer, insofern wir unsere Unabhängigkeit und Selbstständigkeit in diesem Lehrerverbande nach jeder Richtung behaupten wollen, unter Wahrung unserer materiellen Interessen mit dem Gemeindebunde unter der von ihm gestellten Bedingung contrahiren sollen. Meine tiefinnerste Ueberzeugung ist es, daß die Selbständigkeit des Lehrerverbandcs entschieden werthvoller ist, als die zum mindesten eine gewisse Abhängigkeit, wenn nicht Bevormundung in sich schließende pecuniäre Hilfeleistung des Gemeindebundes von 1500 M., die der Lehrerverband zudem, sogar noch bis zu einem bedeutend höheren Betrage durch Schließung eines Vertrags mit einer Lebensversicherungsgesellschaft sich nach und nach selbst verschaffen könnte. Ich kann nur annehmen, daß die 12 Vorstände der Lehrervereine und deren Mitglieder, welche nach der officiösen Stimme bereits ihre Bereitwilligkeit zum Anschluß an einen Lehrerverband unter Führung des Gemeindcbundes erklärt und Deligirte ernannt haben, dies nur gethan, weil sie befürchten, daß wenn diese 1500 M. von den Lehrern aufgebracht werden müßten, ihre Mitglieder zu sehr belastet werden könnten. Sehen wir aber diesem Gespenst einmal kühn ins Auge. — Der selbstständig errichtete Lehrerverband schließt sofort nach seiner Constituirung mit irgend einer Lebensversicherungsgesellschaft einen Vertrag ab, was ihm ein Leichtes sein wird. Die daraus zu erzielenden Einnahmen werden zwar die ersten Jahre, bis eine Anzahl neuer Versicherungen von Lehrern in Kraft getreten ist, noch nicht bedeutend sein, nach und nach aber zu einer Höhe ansteigeu, die nicht nur diese 1500 M. decken, sondern auch die Ansammlung eines Fonds ermöglichen, der zu anderen Zwecken zu Gunsten der Lehrer verwendet werden könnte. Daraus erfolgt, daß ein Vertrag mit dem Gemeindebunde uns auch materiell nachtheilig ist; die Ueberschüsse, die der Gemeindebundeskasse aus den Versicherungen der Lehrer alljährlich zufließen, kämen dann von all den neu versicherten Lehrern der Lehrerverbandskasse zu, während das Anerbieten des Gemeindebundes sie mit feststehenden 1500 M. abspeist. Es wären also nur die ersten Jahre diese 1500 M. theilweise, oder sagen wir sogar ganz seitens der Lehrer zu bestreiten, von denen nach meiner Annahme auf den einzelnen Lehrer 1 M., sage mit Worten eine Mark jährlich entfiele, ein Beitrag, den gewiß alle Lehrer bestreiten können und für den im allerschlimmsten Falle die Lehrervereine für vereinzelte Collegen mit ganz geringem Einkommen aufznkommen in der Lage wären. Das also wäre das geringe Opfer, welches allenfalls der einzelne Lehrer für die ersten Jahre zu bringen hätte. Und welch herrliche, aussichtsvolle Zukunft stände dagegen dem Lehrerverbande, also auch jedem einzelnen Collegen in idealer und materieller Richtung bevor! Dies wollte ich meinen geehrten Herren Collegen noch einmal zur reiflichen Ueberlegung bis zu ihren jeweiligen Generalversammlungen, und auch denjenigen, die vorläufig ihren etwaigen Anschluß an den Verband unter Führung des Gemeindebundes bereits erklärt haben, anheimstelleu, ehe sie sich selbst, durch ihre Vota, zu ihrem eigenen materiellen Nachtheile entgiltig in eine gewisse Abhängigkeit bringen. Wenn auch eine Stimme in einem 6 oder 8 gliedrigen Vorstande durch ihren Einfluß auf ihre übrigen Collegen nur selten die Majorität auf sich vereinen dürfte, so könnte aber diese eine Stimme des Gemeindebundes durch ihre engste Verbindung mit dem Gemcindcbunde und als nur von diesem Bunde abhängiger Vertreter desselben und durch die daraus resultirende Beeinflussung, zumal sie in Folge der geleisteten Subvention mit Hochdruck ausgeübt werden könnte, namentlich in idealer (religiöser) Beziehung oft und sehr gefährlich werden. Zum Schluffe möchte ich meine geehrten Collegen noch daran erinnern, daß der „Allgemeine Deutsche Lehrerverein" schon seit Jahrzehnten besteht und große Erfolge erzielt hat, ohne Einmischung von irgend einer Seite, und warum sollte der zu gründende Deutsch-Israel. Lehrerverband nicht auch seine Unabhängkeit wahren? Jetzt, wo die Frage bezüglich der Gründung eines Lehrerverbandes in Fluß gerathen ist, findet sich für die Lehrer in den nacheinander ftattfindenden Generalversammlungen der Lehrervereine die beste Gelegenheit, dahin zu wirken, daß von denselben Delegirten erwählt werden mit dem Mandate, daß diese spätestens bis zum Herbst in einer im Centrum des deutschen Reiches gelegenen Stadt zur Gründung und Constituirung eines sebstständigen, von keiner Seite beeinflußten Lehrerbundes schreiten. Sache der Vorstände der Lehrervereine wäre es dann, im Laufe des Sommers Ort und Datum des Zusammentritts der Delegirten zu vereinbaren. lpn Lehrer Kahn.