Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 35 (2.5.1895)
- Date
- 1895-05-02
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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676 energisch um neue Beiträge bittet, da ihre Mittel nicht hlnrelchen, um das große begonnene Werk, allen jüdischen Kindern Londons Religionsunterricht zukommen zu laßen, gänzlich auszuführen. Zwar sind schon 5009 Kinder versorgt, aber noch Tausende entbehren des nöthtgen Unterrichts und für das ganze Bedürfniß zu sorgen, erfordert noch einen Aufwand von 28000 M. Es steht zu hoffen, daß dieser Appell bei den hiesigen reichen Glaubensgenoffen offene Ohren und Börsen finden wird. Nach dem Bericht des Handelsamtes hat sich die Einwanderung aus dem Osten (wohl zum größten Theil russische Juden) im Monat März um eine Kleinigkeit gegen das Vorjahr vermehrt. > vermischtes Hannover. Der auf allen Gebieten der Wühltätigkeit durch große Freigiebigkeit sich auszeichnende Herr A lphons Jacobson in Leipzig hat vor Kurzem der Israelitischen Erziehungsanstalt in Ahlem einen prachtvoll gearbeiteten Aram Hackaudesch geschenkt. Zur Einreihung dessen halten sich die Mitglieder des Curatoriums sowie einige andere Freunde am Vormittage des Purimfestes in der Anstalt eingefunden. Herr Landrabbiner, Dr. Gronemann, welcher, beiläufig bemerkt ein großes Jnteresie für das Gedeihen der Anstalt bezeugt, hielt eine sehr ergreifende Ansprache an die Zöglinge, in welchen er unter anderen hervorhob, daß die Anstalt den größten Werth darauf lege, den jüdischen Charakter zu bewahren. Wenn es ihr gelingt, die Neigung zu Ackerbau und Handwerk in ihren Zöglingen zu wecksn und sie diese Berufsarten ergreifen und darin sich bewähren, so soll man nicht sagen, sie hätten darum sich bewährt, weil si§ das jüdische Wesen von sich abgestreift, sondrn sie müssen zeigen, daß sie als Juden tüchtige Ackerbauer und Handwerker geworden sind- Derum ist es unsere Aufgabe gäbe, ganz besonders in dieser Anstalt die Lehren der Väter hochzuhalten; darum soll den Lehrlingen und Zöglingen unausgesetzt eingeschärft werden: „Erweiset Ehre der Thora, bewährt Euch als echte Juden, die sich nicht neigen und beugen den wechsenden Strömungen, fest und unverrückt stehn auf dem Boden der Väter, unerschütterlich treu wahren Vorschrift und Gesetz. Ein kleines Frohstück, bei dem eS nicht an Toasten fehlte, beendigte die sehr erhebende Feier- München, im März. Wegen eines Vergehens der Beleidigung, begangen an dem Kaufmann und Premierlieutenant der Reserve Moritz Süß-Schülein in Ingolstadt, war der Redakteur des antisemitischen „Deutschen Volksblattes", Gustav Geißler, vom Schöffengericht am Amtsgerichte München zu drei Wochen Gefängniß verurtheilt worden. In Nr. 31 des „Deutschen VolksblatteS" vom 19. April 1894 war nämlich unter der Ueberschrift „Judas Makkadäus" ein Artikel erschienen, in welchem von einem zur Uebung einberufenen Offizier, einem „Jüdlein, das mit altem Eisen handle", gesprochen wurde, und in welchem noch mehrere, für den betreffenden Offizier wenig schmeichelhafte Aeußerungen enthalten waren. Die Zeitungs-Nummer wurde sowohl dem Gouvernement Ingolstadt, wie auch dem Kommando des 10. Infanterie-Regiments unter Kouvert zugesandt und wurde Premierlieutenant Schülein, der damals zu einer Uebung behufs Beförderung zum Hauptmann einberufen war, die Zeitung, weil der Artikel auf ihn paßte, von seinem Kommandeur zugeschickt, damit er seine Rechte wahren könne. (Eine Forderung zum Duell hatte der muthige Antisemit abgelehnt.) Geißler hatte vor dem Schöffengericht angegeben, daß er den Artikel nicht selbst verfaßt, sondern ihn zugeschickt erhalten habe. Weiter hatte er geltend gemacht, daß er den Kläger gar nicht kenne. Der kommisiarisch vernommene Premierlieut. Reiter, Regimentsadjutant im 10. Jnf.-Reg. glaubte, daß mit dem Artikel Premierlieutenant Schülein gemeint sei. Dies sei auch schon daraus zu schließen, weil die betr. Nummer sowohl dem Regimentskommandeur, dem Gouvernement, wie auch dem Brigadekommandeur Generalmajor Lobenhofer in Augsburg zugesandt worden sei. Die Personalbeschreibung paffe auf Schülein auch dehhalb, weil in dem Artikel eine Anspielung auf die Beförderung Schuleins zum Hauptmann . enthalten sei. — Schülein war von der Vorinstanz auch die Befugnitz zuerkannt worden, den erkennenden Theil des Urtheils im „Deutschen Volksblatt" und in der „Jngolstädter Zeitung" aus Kosten des Beklagten bekannt zu machen. In den Urtheilsgründen war gesagt worden, daß in Fällen, wie der vorliegenden die Beleidigung nur durch eine G efängnitzst rafe gesühnt werden könne, wie dies auch der Tendenz des Gesetzes entspreche, da eine Geldstrafe leicht auf andere Schultern überwälzt werden könne. Gegen dieses Urtheil legte Geißler Berufung zum Landgerichte München ein, weil er nicht von Schuld und Strafe freigesprochen worden sei. Den Beweis, daß nur Süß-Schülein mit dem Artikel gemeint sein könne, halte er nicht für erbracht. Im Falle das Berufungsgericht dieser Ansicht sein sollte, müsie er um Vertagung bitten, um verschiedene Jngolstädter Offiziere als Zeugen laden zu lassen. Zu bemerken ist noch, daß der Berufungsführer durch einen Ziviltransporteur aus dem Gefängnisse Stadelheim vorgeführt wurde, da er, wie er sagte, am 18. Februar hehufs Absitzung einer ihm zuerkannten Strafe „einfach verhaftet" worden sei. Im Uebrigen behauptet Herr Geißler, daß Süß-Schülein zu Neujahr 1895 seinen Abschied habe nehmen müssen. — RechtSanwalr Wimmer als Vertreter des Schülein beantragte die Berufung als unbegründet zu verwerfen. Des Weiteren führt R.-A. Wimmer aus, daß wenn Herr Geißler in der ersten Instanz erklärt hatte, daß Premierlieutenant Schülein mit dem Artikel nicht gemeint sei, so wäre die Klage zurückgezogen worden. Herr Geißler habe dies aber nicht gethan. RA. Wimmer legt auch den Militärabschied d es Klägers vor, aus welchem ersichtlich ist, das letzterer mit Ehren auf sein Ansuchen entlassen wurde. Weiter tritt noch der Vertreter des Klägers dem Vertagungsgesuch des Beklagten entgegen, da er nicht wüßte, was Herr Geißler noch Vorbringen könnte, um feine Angriffe in einem milderen Lichte erscheinen zu lassen. Ueberhaupt mache das „Deutsche Volksblatt" aus Verleumdungen förmlich ein Handwerk. Das Gericht beschloß nach kurzer Berathung den Antrag auf V ertagung abzulehnen. Die Berufung des Geißler wird sodann kostenfällig verworfen, auch hat Beklagter die dem Kläger aus die Berufung entstandenen Kosten zu ersetzen. Nach der Anschauung des Gerichtes könne eS keinem Zweifel unterliegen, daß mit den Ausführungen des unter Klage gestellten Artikels der Kläger gemeint sei. Ebenso sei eS zweifellos, daß die in dem Artikel enthaltenen Ausdrücke in höchstem Grade beleidigend und für den Beklagten in den Augen seiner Mitmenschen herabsetzend seien. Für das Gericht war es auch zweifellos, daß der Beklagte das Bewußtsein und die Absicht hatte, den Kläger zu verhöhnen oder zu verletzen. Briefkasten der Redactiou. H. S. in S. Berichte und Nachrichten auS dortiger Gegend sind uns stets willkommen G. O. Wenden Sie sich an die Rießer-Stiftung in Fürth.