Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 27-28 (4.4.1895)
- Date
- 1895-04-04
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXXVI. Jlchrgaug. Zweite Seil. M M 27 & 28 des „Israelit '. Zeitungsnachrichten und Gorrespvn-enzeu. Deutschland. A Königsberg. Unser Glaubensgenoffe, Herr Dr. Hermann Minkowski, welcher im vorigen Jahre als außerordentlicher Prost ffor der Mathematik an die hiesige Albertus-Universität berufen wurde, ist soeben zum ordentlichen Prost ffor ernannt worden. — Es ist dies um so erfreulicher, als Herr Prof. M. noch sehr jung (29 Jahn) und ein alaubensireuer Jude ist. Ein Bruder von ihm, Herr Dr. Oskar Minkowski, ist Professor der inneren Medicin in Straßburg i. E., ein zweiter, hochangesehener Fabrikbesitzer und Kaufmann in hiesiger Stadt und zugleich Präses des hiesigen sehr bedeutenden „Vereins für jüdische Geschichte und Literairr. onos ut £! Leipzig Ein charakteristisches Beispirl dafür, wie die Religion in Sachsen geschützt wird, theilt Justizrath A. Munkel in einer der jüngsten Nummern der „Nation" mit. In der in Dresden erscheinenden „Deutschen Wacht" vom 17. Juli v. I. befand sich ein Aussatz: „Religionsgemeinschaft oder internationale Betrügergesellschaft", in dem die Behauptungen des von dem bekannten Th. Fritsch verbreiteten Flugblattes, der Schulchan Amch erlaube, ja selbst gebiete den Juden jedes Verbrechen, sogar Mord und Betrug, brei'getreten waren Der Staatsanwalt in Dresden lehnte die Strafverfolgung wegen Beleidigung der Juden „wegen mangelnden öffentlichen Interesses" ab. Eine Beschwerde an die GeneralstaatSanwattschaft blieb erfolglos, ebenso die weitere Beschwerde an das Justizministerium. DaS letztere begründete die Ablehnung damit, daß nach dem Artikel der „Deutschen Wacht" davon auSgegangen werden kann, „daß nicht gegen die Juden und die jüdische Religion überhaupt Beleidigungen und Schmähungen haben ausgesprochen werden sollen, sondern daß sich die darin enthaltenen Vorwürfe nur gegen diejenigen Juden, die den in dem Aufsatz bezeichneten, den Gesetzen und den guten Sitten zuwiderlaufenden Grundsätzen huldigen, Hab n richten, und daß auch die jüdische Religion nur für den Fall, daß von ihr derartige Grundsätze als Richtschnur für ihre Bekenner aufgedeckt worden waren, hat angegriffen werden sollen. Daß aber die jüdische Religion die hervorgehobenen Satze als Richtschnur aufgestellt oder anerkannt habe, ist von Ihnen selbst nicht behauptet worden. Unter diesen Umständen würde eine Strafverfolgung voraussichtlich nicht zu einer VerurtheilUNg führen, und es ist daher ihre Ablehnung gerechtfertigt." Diese Auffaffung stützt sich auf die künstliche Interpretation des Satzes: „Ich bestreite den Juden, die diese Gesetze (Schulchan Aruch) befolgen, das Recht, sich eine Religionsgesellschaft zu nennen." Demnach soll also die Bezeichnung: „internationale Betrügergesellschaft" nur einen Theil der Juden treffen. Thatsächlich trifft die Beleidigung alle Juden. Das heißt, schreibt Munkel, „nur unter der Bedingung soll die jüdische Religion beschimpft sein, daß sie wirklich Unstttlichkeit und auch Verbrechen predige. Und das Ministerium vermißt die Behauptung der Beschwerdeführer, daß diese Bedingung bei der jüdischen Religion zutreffe. Soll das bedeuten, daß das Ministerium eingeschritten sein würde zu Gunsten des JudenthumS, wenn die Behauptungen des Zeitartikels sich als wahr erwiesen hätten? Oder wären sie dann eben der Wahrheit wegen für straflos erachtet worden?" Munkel ist mit Recht der Ansicht, wenn schon das bestehende Gesetz (§ 166 des St-G -B. Beschimpfung von Religionsgesellschaften) gar nicht oder ungleich angewendet würde, so sei die Gefahr bei neuen Gesetzesvorschlägen (8 130 der Umsturzvorlage) in weit gesteigertem Grade vorhanden. Bierse«. Bet der diesjährigen Prüfung der Schüler des hiesigen Realpro. yrnnastums wurde der Schüler Leopold Levy daselbst, von der schriftlichen und mündlichen Prüfung dtspenfirt. Es ist dies ein Neffe des berühmten Lehrers Jacob Liffgens von dort, welcher ebenfalls bei seiner jedesmaligen Prüfung vom Schriftlichen und Mündlichen dtspensirt wurde. Dieses Lob wurde Leopold Levy von allen Schülern allein zu Theil. > Vermischtes Mainz Dem Rechenschafts-Bericht des Israelitischen HilsS-Bereins Mainz über seine Wirksamkeit im Jahre 1894 entnehmen wir: Unser Bestreben, die Zahl unserer Mitglieder zu vermehren, war zu unserem Bedauern im vergangenen Jahre nur von geringem Erfolge begleitet. Ein großer Theil unserer hier wohnenden Glaubensgenossen, welcher sonst bei allen edlen Bestrebungen sich betheiligt, fehlt noch unter der Zahl der Mitglieder unseres so segensreich wirkenden jungen Vereins; doch geben wir «nS der Hoffnung hin, daß unsere Bestrebungen und unsere Ziele immer mehr Gönner finden und wir durch deren Beitritt bald in die Lage kommen werden, allen an uns herantretenden Unterstützungsgesuchen in jeder Weise gerecht werden zu können. Die Zahl der Mitglieder betrug am 1. Januar 1894: 298 und erhöhte sich gegen Ende deS Jahres auf den Bestand von 301. Auch im verfloffenen Jahre waren wir bemüht, den Bestimmungen unserer Staturen nach allen Kräften nachzukommen und Personen, welche durch Altersschwäche, Krankheit, Gebrechen und andere Zufälle erwerbsunfähig geworden sind, zu unterstützen. Der Betrag der Milgliederbeiträge von Mark 5062,25 wurde bis auf den kleinen Saldo von M. 232.91 hierfür verbraucht. An Geschenke gingen ein: für den Vereinsfond M. 2625, für den Fond des zu errichtenden Pfründner- und Krankenhauses M. 1200. Den Vorstand bilden die Herren Bernard Albert Mayer, Eduard Simon, Josef Heiden-Heimer, Bernhard Hochheimer, Dr. Max Lob, Dr. Benedict HeSdörffer, Nathan Phil. Reis, Abraham Jos. Koch, Emil Weiß. & Hannover, im März. Am 21. Februar (27. Sch'wat) war der erste JahrzeitStag für den Geheimen Kommerzienrath Louis E. Mayer, dessen Hinscheiden noch heute in weiteren Kreisen tief beklagt wird. Die vier Söhne des Verstorbenen haben bald nach seinem Tode eine Stiftung von 100000 Mzum ewigen Gedächtniß ihres Vaters gemacht; obgleich über die Verwendung der Zinsen noch keine endgiltige Verfügung getroffen ist. so gelangten dieselben dennoch an dem diesjährigen Jahrzeilstage zur Vertheilung. Außer Stipendien und reichen Zuwendungen an Private erhielt der Vorstand der hiesigen Gemeinde 1200 M. für verschiedene Wohl-