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Der Israelit · 1895-04-01 · Heft 26 (1.4.1895) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 26 (1.4.1895)
Date
1895-04-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXVI* Jahrgang. Beilage ju M 26 des „Israelit". Leitender Artikel. Nie Arabische Synode." ui. Mainz, im März. Die „Nachweisung der für allgemeine kirchliche Bedürfnisse erforderlichen Summen" stellt folgenden Posten ein: Zuschuß zu dem Aufwande für den Oberrath 2700 M., Aufwand für die Synode 750 M., Zuschuß an das Landesstift 1860 M., für Aufbesserung gering besoldeter Religionslehrer 8000 M., Zuschuß an den Religionsschul- und Pensionsfond 6390 M., Unterstützung Bedürftiger 2500 M., für Aufstellung der Steuerregister und Steuererhebung 2000 M., Kosten der Berechnung 500 M., Steuerabgänge 2000 M. Sonstiges 1412 M. Diesen Anforderntssen stehen gegenüber: Kassenvorrath (3000 M. für 4 Jahre) 750 M., Zinsen 1900 M., aus Steuern 25,562 M. Für die Veranlagung der Steuern find nach Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Juni 1892: Kapitalrentensteuerkapital in einfachem, Grund-, Häuser-, Gefälle- und Gewerbesteuerkapital in l'/zfachem und Einkommensteuerkapital in 20sachem Betrage heranzuziehen. Da die Gesammlsumme der Steuerkapitalien 639,058,780 (107,059,090: 131,157,260: 16,708,190) beträgt, so ist diese Summe in das Steuersoll von 25,682 zu dividircn. Dies ergibt für I 4/10 Pfg., für II 6/io Pfg. und für III 8 Pfg. von 100 M. — Man kann dieser Aufstellung den Vorzug durchsichtigster Klarheit und steuertechnischer Vollendung schwerlich versagen. Gehen wir nun zu dem Voranschläge der Oberrathskaffe, der uns vor Allen angeht, über. Derselbe hat folgende Posten: Gehalt und Vergütungen an das Oberrathspersonal 2750 M., Ruhegehalt 4017 M., Tagegelder und Reisekosten 1000 M., Mtethe der Diensträume 550 M., sonstige Amtsunkosten (Literatur) 400 M., Druck u. s. w. des Verordnungsblattes 400 M., Porto 100 M., Kosten derVerrechn ung 400 M., sonstige Ausgaben 383 M. Diesem Erforderniß von 10,000 M. stehen an Eingängen gegenüber: Staatsbeitrag 7000 M., Einnahmen *) Wir bitten folgende Druckfehler in Nr. II zu verbessern: Spalte 1, Z. 5 v. u. lieft bekleidet statt begleitet; Spalte 2, Z. 5 u. 6 lies gleichartiger statt gleichzeitiger, Z. 8 lies der statt den, Z. 8. v. lies nun statt nur, Spalte 3, Z. 5 v. o. lies eine statt neue. Z. 14 v. u. lies des statt das, Spalte 5, Z. 1 v. o. lieft § statt 6, Z 15 v. o. lies Theilung statt Theile. Zeile 20 v. u. sind die Worte „Auch" bis »usw." in^Klammern zu setzen. aus dem Verordnungsblatt 300 M.. Zuschuß aus der Centralkaffe (s. o.) 2700 M. Zur Erklärung der Ausgabeposten ad. 1 wird angegeben, daß durch Entschließung des Großherzoglichen Ministeriums des Kultus vom 22. Juni 1892 einem Mitgliede des Oberraths kn Betracht der Thatsache, daß dasselbe den größten Thetl der Geschäfte der Behörde zu bearbeiten hat und der erhöhten Inanspruchnahme de sselben durch die bevorstehendenAenderungen in dem kirchlichen Besteuerungswesen der Israeliten widerruflich 1000 M. jährlich zugebilligt wurden: weitere 1000 M. erhält der als Sekretär im Nebendienste angestellte Leiter d?s Landesstiftes und 150 M. der Diener. — Bei der Frage der Besetzung des vakanten Oberrathsschretberpostens hat nun zweifellos das finanzielle Moment mindestens ebenso stark eingewirkt. als die anderen, für die jetzige Gestaltung des Oberraths angeführten Gründe. Der Oberrathgehalt betrug früher rund 5000 M., von diesen wurden rund 4000 als Ruhegehalt absorbirt, so daß ein ausreichendes Gehalt für ein neu zu berufendes, theologisches Mitglied nur durch eine weitere Ausgabe erreichbar schien. Run könnte man aber, da die Voraussetzungen, die zu der Entschließung vom 22. Juni 1892 führten, und ebenso die Gründe, die die Anstellung eines Sekretärs mit M. 1600 bewirkten, nach Anstellung eines Oberrathsschretbers (theologischen Mitgliedes) fortfielen, glatt 2600 M. an diesem ersten Posten sparen. Man wende uns nicht ein, daß einem geistig gebildeten Mitgliede die Schreiberarbeit nicht zugemuthet werden kann. Für Kosten der Verrechnung sind bei der Centralkaffe 500 M., bei der Oberrathskaffe 400 M.. bei dem Landessttft 142 M., bei dem Religionsschul- und Penstonsfond 100 M., zusammen 1142 M. eingestellt. Würde diese Verrechnungsarbeit in einer Hand vereinigt, was übrigens im Interesse der Vereinfachung der Geschäfte ohnehin für geboten erscheint, so könnte daraus nicht nur ein Kanzlist besoldet, sondern mindestens ein weiterer Betrag von 500 M. für da8 Oberrathsgehalt gewonnen werden. Wie wüuschenswerth diese Vereinfachung der Geschäftsführung wäre, zeigt folgende Thatsache: Die Centralkaffe zahlt an das Landesstift zur Deckung des Deficits 1860 M., der Religtonsschulfond deßgleichen 1000 M. Nun hat die Centralkaffe auch das Deficit des Religionsfchulfonds mit 6490 M. zu decken; was wäre Wohl nun einfacher, als daß der Zuschuß der Crntralkaffe an das Landessttft einfach um 1000 M. erhöht und das Deficit des Religionsfchulfonds um den entsprechen-

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