Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 19 (7.3.1895)
- Date
- 1895-03-07
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
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MWWWWWWWWWWMW-M« XXXTl Jahrgmg. Zweite Beilage M M 19 des „Israelit". Leitende« Artikel. Deutscher Hteichstag. <Telepho»ifcher Specialbericht des „Israelit".) Berlin, 6. März. Vir Ablehnung der Anträge der Konservativen nnd Anttsemtren. (Derbotder Einwanderung ausländischerJuden.) Abg. Hasse (nationallib.): Ich bin kein Anhänger de- AntisemitisrnuS, insofern er seinen Beweggrund der religiösen Unduldsamkeit entnimmt, auch nicht in soweit er die Judenfrage in den Mittelpunkt des gesammten politischen Lebens stellt. Dagegen kann ich nur bedauern, daß Nicht die Judenfrage schon längst vom Standpunkt der gesunden National-Oekonomie und aus wirthschaftlichen Gründen behandelt wurde. Das deutsche Volk ist jedenfalls verhältnismäßig am meisten berechtigt zu derartigen Bewegungen angesichts unseres UeberschusseS an Volkskraft: unsere BevölkerungSzunahme beträgt ja jährlich 600,000 Personen, wovon nur ein kleiner Theil auf Einwanderung entfällt. Die Einwanderung wirkt bei uns desto schädlicher, als bei UNS die Naturalisation so sehr erleichtert ist. während nach Gesetz andererseits der Verlust der Reichsangehörigkeit schon nach lOjährigem Aufenthalt im Auslande eintritt, wodurch er vielen Deutschen erschwert wird, in daS Vaterland zurückzukehren. Bei Ertheilung der Naturalisation müßte auch daS nationale Gefühl Ausschlag geben und andererseits müßte es den Deutschen im AuSlande möglich gemacht werden, ihre ReichSangehörigkeit zu erhallen. Die Entscheidung über die Naturalisation müßte außerdem centralisirt werden. Redner empfiehlt demgemäß seinen Antrag zur Annahme: Die Regierung zu bitten, um eine Novelle zum Gesetz vom 1. Juni 1870 zu ersuchen, in welcher der Verlust derReichSangehörtgkeit sowie andererseits der Erwerb derselben durch Naluralisation erschwert werde. Abg. Rickert (freie Vereinigung): In diesem Zusammenhänge mit den beiden anderen Anträgen lehne ich auch den Antrag Haffe ab, umsomehr als der Vorredner die Nothwendigkcit einer solchen Gesetzesnovelle nicht nachgewiesen hat. Man kann auch den nationalen Gedanken überspannen, wenn man vor dem fremden Lande Angst hat. Wir wiffen, um nun auf die beiden anderen Anträge zu kommen, daß jetzt selbst der Bund der Landwirthe nichts ist als eine antisemitische Organisation. Diese ihre Anträge sollen nur der erste Schritt sein zu einer gänzlichen Aufhebung der Juden-Emancipation, des Gesetzes vom 3. Juli 1869 (Abg. Plötz ruft: „Jawohl, das könnte auch nichts schaden"). Wie verstehen Sie eigentlich Ihre Anträge? Wollen Sie auch den zeitweiligen Aufenthalt ausländischer Juden in Deutschland verhindern? Dies wäre eine offenbare Verhöhnung der feierlichst eingegangenen Verträge Mit dem AuSlande, beispielsweise wäre dies eine Durchbrechung des Niederlaflungsvertrages mit der Schweiz von 1876, das ist doch gewiß die Ansicht des Herrn Staatsfecretärs von Bötticher. Wir werden ja hören, was dieser zu diesem Anträge sagt, und nun meine Herren, welches Bedürfnis liegt denn für solche Anträge vor? Ein Ausländer kann auch jetzt schon ausgewiesen werden, wenn er sich lästig macht und wenn er sich etwas zu Schulden kommen läßt. Eine Naturalisation kann überhaupt nur erfolgen mit Genehmigung des Ministers. Erst im Vorjahre ist es leider vorgekommen, daß ein ruffifcher Arzt, der in Ostpreußen praktizirte und Naturalisation nachsuchte, abschlägig beschieden worden ist, nachdem ihm vorher, es war allerdings inzwischen ein Ministerwechsel eingetreten, versichert wurde, er werde naturalisirt, sobald er seine Entlassung aus dem russischen Staatsverbande nachgewiesen haben werde Auch den russischen Händlern werden schon jetzt bezüglich der Naturalisation die größten Schwierigkeiten gemacht. Ein Bedürfnis für alle diese Anträge liegt also aar nicht vor. Oberflächlicher ist noch gar kein Antrag begründet worden, als vor 8 Tagen der Hammerstein'fche. Auf die Konkurse will ich gar nicht eingehen, ebensowenig auf den unlauteren Wettbewerb. Wichtiger erscheint mir die Thatsache, daß die Zahl der Juden im Verhältnitz der Bevölkerung Deutschlands abgenommen hat. Selbst Prof. Adolf Wagner hat seine Ansicht hierüber berichtigt. Aber Sie haben eS nicht der Mühe werth gehalten, sich die Statistik von 1880—1890 anzusehen; aber auch seit 1890 dauert der Rückgang des Antheils der Juden an der Bevölkerung fort. Antisemitische Blätter berufen sich auf einen Erlaß deS großen Kurfürsten gegen die Judeneinwanderung von 1641. Aber damals war der große Kurfürst erst 20 Jahre alt, 1070 bagegen, alS die Juden aus Wien vertrieben wurden, lud er sie nach seinem Staate ein. Diesen Anträgen widerspricht der Grundsatz, welchen große Fürsten stets bethatigt haben. Er widerspricht auch der Humanität und Civilisation. Ich hofft, Sie werden diese Anträge alle ablehnen. StaatSsecretär v. Bottich er : Der BundHrath hat sich mit diesem Anträge noch nichr beschäftigt, und ich halte es nicht für angebracht meine persönliche Ansicht hier auszusprechen, ich nehme nur daS Wort auf die Frage zu antworten, welche der Vorredner bezüglich des Vertrages mit dem AuSlande an mich gerichtet hat. Es kann kein Zweifel darüber sein, daß jeder Staat das Recht hat, Ausländer auszuweisen. ES ist dies auch in dem Gesetze über den Erwerb und Verlust der Staats- und ReichSangehörigkeit ausgesprochen. Sofern die vorliegenden Anträge die Absicht haben, die Einwanderung im Sinne der Bundesu. Staatsangehörigkeit zu verhindern, würde das an sich zulässig sein. War die Verträge anlangt, so sprechen dieselben allgemein aus, daß die Ausländer unter denselben Gesetzen und mit denselben Rechten wie die Inländer Handel und Gewerbe bei uns betreiben dürfen. Wollten wir also die Ausländer von den Rechten ausschließen, so wäre das mit den Verträgen nicht vereinbarlich. (Rickert hört! hört.) Aber diese Vorschriften berühren nicht die polizeUichen Berhältniffe der Ausländer zu den Staaten. Der Vertrag mit Rußland hält das beispielsweise ganz zweifellos frei. Da heißt es im betreffenden Absätze: „Es herrscht jedoch Einverständnis darüber, daß die besonderen Gesetze der contrahirenden Staaten über Handel, Gewerbe und Polizei nicht berührt werden. Er habe die Meinung des BundeSratheS noch nicht sondirt. Die Anträge schienen zulässig, soweit sie den Erwerb der Staatsangehörigkeit hindern sollen; e» widerspreche aber den Handelsverträgen, wenn die Anträge es unmöglich machen wollten, daß ein einem Vertragsstaate angehöriger Jude in Deutschland Handel treibe. ES ist UNS aber nicht verwehrt, Ausländer aus irgend welchen polizeilichen Jntereffen auszuweisen. Dr. Lieber (Centr.): Der Antrag Haffe sei nicht genügend motivirt. Zu dem Anträge lidebermann von Eonnenberg bemerkt der Redner, das Verbot der Einwanderung sei einfach vertragswidrig. Die bayrischen „Reservatrechte" müßten unberührt bleiben; das hätten die Konservativen zum Ausdrucke bringen müffen. Das Centrum sei gegen jedes Ausnahmegesetz. Er wolle nicht, daß eS heiße, heute die Juden, morgen die Polen, übermorgen wieder die Katholiken (Beifall im Crntrirm.)