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Der Israelit · 1895-03-04 · Heft 18 (4.3.1895) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 18 (4.3.1895)
Date
1895-03-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXXVI. Jahrgang. M 18. Der Israelit. Ein Gentrat-Hrgan für das orthodoxe IudenLHum. Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Montag, den 4. März 5655 (1895). Für Hine Wark abonnirt man bei allen Postanstalten auf für den Monat den „Israelit". Dieser Preis tritt aber nur ein bei Abonnements, welche rechtzeitig am Post-ZeitungSschalter des Wohnortes des Bestellers oder bei dem betreffenden Landbriefträger aufgegeben werden. Ale Expedition -es „Israelit". Leitender Artikel. Die Worgänge in IranKreich. Mainz, 1. März. (Schluß.) Die Annahme, daß die Dentssche Anfrage an Hrn. Rtbot den Anfang einer langen Folge antisemitischer Erörterungen bilde, bewahrheitet sich. Gestern beschäftigte die Kammer sich wieder mit den Juden. Den Anlaß dazu bot die Berathung über daS Erforderniß von Algerien. Die Antisemiten behaupten schon seit Jahren, daß alle Nebel, an denen Frankreichs große afrikanische Besitzung leidet, von den Juden herrühren. Sie sind in Algerien sehr zahlreich. Man wirft ihnen vor, daß sie die Araber durch Wucher zu Grunde richten. Die Abgeordneten und Senatoren der drei algerischen Departements nehmen sie gegen diese Beschuldigung in Schutz, die Antisemiten aber antworten ihnen, daß die algerischen Vertreter die Juden verthetdigen, weil diese ihr stets arbeitswilliges Stimmvieh sind und alle Wahlen in Algerien durch Judensttmmen entschieden werden. Dort sind nämlich nur die Franzosen und die eingeborenen Juden stimmberechtigt, die Araber und Kabylen aber nicht. Nach der Eroberung des Landes ließen die Franzosen der einheimischen Bevölkerung ihre Sitten und Gebräuche, schloffen sie aber vom Genuffe aller politischen Rechte aus. Sie waren nicht Staatsbürger, sondern Unterthanen. Sie konnten weder wählen, noch gewählt werden. Sie hatten blos zu gehorchen und besaßen keinen Antheil an der Gewalt. Da8 dauerte bis zum Jahre 1870. Am 24. Oktober jenes Jahres erließ die Regierung der Nattonalvertheidigung auf Betreiben ihres Mitgliedes, des Justizministers Cremteux, eine Verordnung, die alle Juden Algeriens mit einem Schlage zu französischen Staatsbürgern machte und ihnen damit narürltch alle politischen Rechte verlieh. Auf die Araber erstreckte sich diese Gunst nicht. Der arabische Algerier kann nur einzeln auf sein Ansuchen die französische Staatsbürgerschaft erlangen und er muß zu diesem Behufe vorher auf seinen sogenannten „persönlichen Rechtsstand" (status persönnel) verzichten, das heißt, er muß das Recht der Vielweiberei, des ungetheilten Stammesbesitzes und der mohammedanischen Vererbung. das ihm zugestanden ist, so lange er rechtloser Unterthan bleibt, aufgeben und sich den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuchs unterwerfen. Die algerischen Antisemiten haben nun immer behauptet, daß der blutige Araberaufstand von 1871 blos die Antwort auf die Cremteuxsche Verordnung gewesen sei, welche die Araber mit tiefster Entrüstung erfüllt habe. Und gestern erzählte der Abgeordnete Forcioli in der Kammer, er habe von einem Freunde Thiers, deffen Namen er übrigens nicht nannte, erfahren, daß Thiers einmal in seinem Salon erzählt habe, er hätte die Cremteuxsche Verordnung auf dringende Vorstellung von Algeriern wieder aufheben wollen, da seien die großen jüdischen Bankiers zu ihm gekommen und hätten ihm gesagt, sie würden ihm ihre Hilfe bei den damals vorbereiteten Anleihen zur Befreiung des französischen Gebietes verweigern, wenn er den algerischen Juden ihre Rechte nehme, und so hätte er es bet der Cremieuxschen Verordnung bewenden lasten, um die Kriegsentschädigung an Deutschland bezahlen zu können. Der Generalgouverneur von Algerien Cambon ist Hrn. Forcioli zu Hilfe gekommen und

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