Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 17 (28.2.1895)
- Date
- 1895-02-28
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448559-2448577--40310-2489217- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XXXVI. Jahrgang. Dritte Beilage ju M 17 des „Israelit". Zeitungsnachrichten und Correspoudeuzeu. D euts chland. Berlin, 27. Febr. (TelephouischrrReichstagsbericht des „Israelit.") Berathung des Antrags Hammerstein und Genossen: Vorlegung eines Gesetzentwurfes betreffend Verbot der Einwanderung nicht reichsangehöriger Juden; zugleich steht mit zur Berathung der Antrag Liebermanu von Sonnenberg betreffend die Einwanderung ausländischer Juden. Nach dtesemAntragsollenJuden,welchestchdauernd in Deutschland aufhalten, ohne ein selbstständiges Gewerbe zu betreiben, ausgewiesen, die Erlheilung der Staatsangehörigkeit und die Förderung der Einwanderung fremder Juden mit 300 — 1000 Mark oder mit Gefängnis bestraft werden. Für den Antrag Hammerstei« nimmt das Wort: Abg. Ja?o bskö tter(kons.) Unser Mittelstand klagt über illoyale Concurrenz, davon kommt der größte Theil auf das Conto der Juden. Wenn so sehr über den Hausirhandel geklagt wird, so richtet sich die größte Klage gegen den Haustrhandel der Juden. Ebenso liegt die Sache bei dem Concursschwtndel und wie spricht die jüdische Presse über unsere heiligsten Güter? Wir glauben jedenfalls unserem Vaterland zu nützen, wenn wir es vor einer solchen Einwanderung schützen. Im Interesse des Deutschthums und des Christenthums bitte ich Sie, nehmen Sie den Antrag an. Abg. Bindewald (antts.) befürwortet den Antrag Liebermann von Sonnenberg und wendet sich in längerer und scharfer Ausführung gegen die Juden und führt dann mehrere einzelne Fälle an, in welchen Mädchen- und Ordensschacher betrieben wurden. Redner schließt mit den Worten: die soziale Frage könne nur mit der Judenfrage gelöst werden. Präsident v. Levezow ruft den Redner, wegen einer Aeußerung, gegen die Linke zur Ordnung. Abg. Vogtherr (so;.) hält die Vorwürfe des Vorredners, für unberechtigt. Die Conservativen werden gewarnt, den Weg der Antisemiten zu betreten. Der Judenantrag sei nur ein Mittel, zu einem anderen Zwecke. Rach Andeutungen der Kreuzzeitung scheint es, als wolle man mit dem Antrag nicht nur die Juden, sondern auch die Polen treffen. Dabei ziehen die Antisemiten selbst, mit den kapitalistischen Interessen, an einem Strang. (Unruhe bei den Antis., Zuruf des Abgeordneten Förster. Beweise!) Für uns Sozialdemokraten handelt es sich hierbei weder um eine religiöse, noch um eine Rassenfrage. Wir betrachten deshalb den Antrag nur als ein letztes Mittel, zu dem ste greifen. Die Antisemiten helfen mit ihren Anträgen Niemandem; helfen kann nur die Umgestaltung der ganzem sozialen Verhältnisse. Abgeordneter Sachse (Hospitant bei den Conservativen). Dem Vorredner kann ich von meinem sächsischen Standpunkte (große Heiterkeit) nur erwidern, daß die Sozialdemokratie nichts anderes sei, als die Vertreterin des internationalen Judenthums. Jeder echte Deutsche muß auch Antisemit sein (Hetterk.) Wir Sachsen haben dazu betgetragen, daß die jüdischen Bäume nicht in den Himmel wachsen. Wir haben deutsche Richter und deutsche Lehrer. Die Regierung kann ich nur bitten, uns. Antrag anzunehmen. Abg. Paasche (Ult.) Namens des größten Theiles meiner Partei gebe ich die Erklärung ab, daß wir, wie bisher jedem Ausnahmegesetze widerstreben. Wenn Uebelständen abgeholfen werden soll, so wollen wir, daß das nicht durch Ausnahmegesetze geschehe, sondern auf dem Wege des natürlichen Rechts. Abg. Zimmermann nimmt noch zu einer persönlichen Bemerkung gegen den Abgeordnete Vogtherr das Wort. Hierauf wird die Sitzung vertagt. Berlin, 27. Febr. Die Kommission des Reichstags für die Umsturzvorlage berieth heute § 130, der mit Gefängniß bis zu 2 Jahren denjenigen bestraft, welcher in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise die Religion, die Monarchie, die Ehe, die Familie oder das Eigenthum durch beschimpfende Äußerungen öffentlich angreift. Dazu liege der bekannte Antrag Rintelen in einer etwas modifizirten Fassung vor: „Mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren wird bestraft, wer öffentlich, oder vor Mehreren, oder durch Druck, Schrift oder Bild den Glauben an Gott, oder die Unsterblichkeit der menschlichen Seele, oder den religiösen und sittlichen Charakter der Ehe oder der Familie ansreift." In diesem Anträge erblickt Herr Rintelen das eigentliche Kampfmittel in dem Kampf für Religion, Sitte und Ordnung. Es gelte die Grundlage unseres Kulturlebens, den Glauben an Gott und die Unsterblichkeit der Seele zu schützen. Der konservative Graf R von ist mit den Ausführungen des Rintelen ganz einverstanden^ auch mit der Tendenz seines Antrages, meint nur, daß dieser nicht in den Rahmen des vorliegenden Gesetzes paffe. Er schlägt daher folgende Fassung vor: „Dieselbe Strafe trifft denjenigen, welcher das Christenthum, die Heiligkeit des Eides, die Monarchie, die Ehe, die Familie oder die Unverletzlichkeit des Privateigenthums durch beschimpfende Aeutzerungen öffentlich angreift, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden" ES sei nicht richtig, auS dem Umstande, daß in dem Anträge nur von „Christenthum" die Rede sei, zu folgern, man wolle die Beschimpfung der Juden freigeben. Wir seien aber ein christlicher Staat und da könne doch das Judenthnm nicht denselben Schutz beanspruchen, wie daS Christenthum. Die Republiken unter den Bundesstaaten bedürfen eines besonderen Schutzes, sie seien durch die Verfassung genügend ge-