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Der Israelit · 1895-02-21 · Heft 15 (21.2.1895) · page 24

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 15 (21.2.1895)
Date
1895-02-21
Page
– (sequence 24)
Language
German
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300 WW Babylonier Mar Samuel. Zweifellos war die Zahl der Aerzte im Beginn unserer Zeitrechnung nicht gering, was man schon daraus schließen kann, daß der Talmud bemerkt, der Verwundete brauche sich nicht die Zuziehung eines entfernt wohnenden Arzte« gefallen zu laffen, wenn auch dieser dem Vormünder billiger zu stehen komme. Im dritten Capitel wird über die Werthschätzung gehandelt, deren sich der Arzt zu erfreuen hatte. Daß diese nicht gering war, beweist der Berfasier schon aus dem Umstande „daß die Rabbiner, wenn an sie ärztlich religiöse Kragen herantraten, nach dem Ausspruche der von ihnen zu Rathe gezogenen Aerzte entschieden und daß man zur Ausführung ärztlicher Anordnungen für einen Schwerkrank<-n Sabbat- und Speisegesetze verletzte. Ueber das dieser Werthschätzung scheinbar widersprechende DJITJ1? D'Nörow 2iv wird weiter unten noch die Rede sein. Geringer ist die Achtung, deren sich der umman rühmen konnte (Kidduschin 82a). Indessen berichtet auch der Talmud von einem solchen Namens Abba, „daß er nicht nur ein gesondertes Zimmer für Männer und Frauen halte, sondern die letzteren mußten auch vorher ein Gewand anlegen, das nur die Stelle, an der der Aderlaß vorgenommen werden sollte, freiließ. Dieser Abba wird auch sonst wegen seiner großen Humanität sehr gepriesen, außerhalb seines Sprechzimmers hatte er eine Buchse, in die man das Honorar legen sollte, d. h. wer es hatte. Von Gelehrten nahm er überhaupt nichts und hatte er einen Armen behandelt, dann gab er ihm noch Geld dazu und sagte: Geh, stärke Dich". Dafür wurde ihm auch täglich ein Gruß auS Himmelshöhen zu Tbeil. In diesem Capitel macht der Vers, auch die feine Bemerkung, daß „soweit sich dar ermitteln läßt, nur die hebräische Sprache den Namen de- Arztes von einem Namen ableitet, der „lindern, besänftigen" bedeutet, während die Bezeichnungen anderer Sprachen auf einen Stamm mit der Bedeutung „wissen" zurückgehen. Im vierten Capitel wird die Cadinalfrage behandelt, „ob es denn überhaupt gestattet sei, sich in Krankheitsfällen an.den Arzt zu wenden " Der Verf. weist darauf hin. daß während die nichtjüdische Theologie noch zu Luthers Zeiten die Zuziehung eines Arztes vielfach verpönt, der Talmud aus der biblischen Vorschrift, daß der Schläger den von ihm Verletzten müsse heilen laffen, folgert, daß dem Arzt dir Freiheit gegeben sei zu heilen und damit imxlieite auch, daß es dem Kranken freistehen muß, einen Arzt zuzuziehen. Einzelne Stellen, die dem scheinbar widersprechen, werden treffend erklärt. Während das griechische Gesetz eine Verantwortlichkeit des Arztes selbst bei vorsätzlicher Tödtung des Kranken überhaupt nicht kennt (dasselbe berichtet Plinius auch für römische Verhältnisse) — hat nach dem Talmud der Arzt für sein Handeln auch die Verantwortung zu tragen und eS gilt derselbe als ipso jure ein für allemal verwarnt. Die Religion des Kranken hat auf das Handeln desselben niemals Einfluß ausgeübt. „Nirgends findet sich auch nur eine Andeutung, daß es dem Arzte erlaubt sei, gegen Heiden anderzu handeln wie gegen die Glaubensgenossen. Der Kaiser AntoninuS läßt, als einer seiner Diener dem Tode nahe ist, Rabbi um Uebersendung eines seiner Schüler bitten, welchem Wunsche sofort Folge gegeben wird. Der Kranke genas." (Levit S. X.) Im fünften Capitel behandelt der Verfasser die Honorarfrage. „Es galt als selbstverständlich, daß die ärztliche Arbeit eine Leistung darstelle, der eine Gegenleistung entsprechen müsse. „Ein Arzt für Nichts taugt nicht." Selbstverständlich war hierbei jede Härte ausgeschlossen. Jedenfalls ist der Arzt verpflichtet seine Dienste zur Verfügung zu stellen, eine Weigerung käme einer Uebertretung von Levit. IS, 16 d gleich. Stellt man dem entgegen — wie eS der Verf. thut — wie viel weniger liberal man in Griechenland handelte — da der Vater der Aspasia die im Voraus verlangte Zahlunq von drei Statern für die Entfernung des yw/uz ftoxdrjQov nicht zahlen kann, verweigert der Arzt die Behandlung und der Berichterstatter findet kein Wort des Tadels für die Hartherzigkeit — so wird man anerkennen müssen, daß auch in dieser Beziehung von den vielgeschmähten Talmudisten noch viel zu lernen ist. Zum Schluffe möchte Referent sich noch einige Bemerkungen erlauben. Daß von der an Umfang kleinen Arbeit gesagt werden kann, bei ihr sei ronon ritt p’ino üyiD, wird der Leser hoffentlich aus der Inhaltsangabe erkennen. — Wie bereits oben bemerkt wird jede Behauptung durch Beweisstellen gehörig belegt und in den allermeisten Fällen hat der Verf. die Texte auch richtig verstanden und vortrefflich wiedergegeben. Bei einigen theilt Referent die Auffassung des Verfassers nicht. S. 207 wird die Stelle Levit r. V wNJNQ NTI HD NJ’V Niro NBÖlp*N*n D"UTID N’DNT behandelt und mit ein Jkotta geschaffen, der sonst nicht vorkommt. Wir glauben, daß trotz der sprachlichen Schwierigkeit zu übersetzen sei: „und dem ein Auge ausgeschnitten ist " S. 275 behandelt Verf. die Mischna stelle Kid 82a □’NDrusy 31ü. Was darüber geschrieben ist, ist dem Verfasser wohlbekannt. Ihm entging auch nicht die merkwürdige Uebersetzung der LXX zu Jesaja und Psalm 88nt Seine Auffassung der Stellen ist wörtlich folgende: „Bei aller Hochschätzung ihrer! seitens der Aerzte) guten Eigenschaften wünscht jeder der Aerzte niemals nöthig zu haben," selbst nicht den klügsten Professor. Hinzu kommt, daß vielfach die Krankheit als Strafe Gottes aufgesaßt wurde, „wer für seinen Schöpfer sündigt, der muß dem Arzt in die Hände kommen," sagt Sirach und „die Thür, die sich dem frommen Wort nicht öffnet, wird sich dem Arzte öffnen müssen," heißt es im Midrasch — und viele ihre Abneigung gegen das Kranksein auf den Arzt übertragen. Das drückt rin Mischnalehrer etwas drastisch aus mit dem Worte: „Der Beste unter den Aerzten — in die Holle!" Schwerlich wird jemand diese Auffassung des Verfassers, die allerdings gut gefunden ist, theilen. Ref. wagt zu den vielen vorhandenen eine neue zu fügen. Auch diese Stelle scheint nur Zeugniß abzulegen für das Bewußtsein von der großen Verantwortlichkeit, die ein Arzt übernimmt. Menschenleben werden ihm zuvertraut, durch die mindeste Unachtsamkeit kann er sie gefährden—er ist immer an der Schwelle des DJTU und darum muß er besonders auf seiner Hut sein l Auf derselben Seite bespricht der Verf. die Talmudstelle Schabbath 156a, um daraus zu schließen, daß der uwwau unter die Blutvergießer gezählt wurde und keine Achtung genoß. Wir lassen die Behauptung, daß der umwall sich keiner besonderen Achtung erfreute, das der Verf. anderweitig belegt, unangefochten, — jene Talmudstelle hat er falsch aufgefaßt. Sie besagt Folgendes: Wer unter dem Planeten Mars geboren wird, der wird ein Blutvergießer sein, indessen bleibt es immer noch in seiner Hand, um diese an ge borene Eigenschaft auf gute Bahnen zu lenken, z. B. JOIN oder T>mD zu werden. Man lese a. a. 0. weiter, was Rabba sagt und ihm entgegnet wird. S. 281 meint der Verf. fälschlich, daß man sogar zur Ausführung der Circumcision, falls ein Glaubensgenosse nicht zu haben war, die Zuziehung eines heidnischen Arztes, der allgemein als gewissenhaft bekannt war, gestattet." Siehe dagegen Jore Dea 264, Wir können von der verdienstlichen Arbeit nicht scheiden, ohne dem Verfasser nochmals unsere Anerkennung ausgesprochen zu haben- 2221 I2-L. Wir hoffen ihm bald wieder zu begegnen. Dr. Db. Ah. verantwortliche Redaktion: Dient Lehmann in Mainz. — Expedition de» „Israelit", Schottstraße Nr. S, Mainz. Druck und Verlag der Zoh. Wirth'fchen Hofbuchdruckerei-Actien-Gesellschast in Mainz.

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