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Der Israelit · 1895-02-18 · Heft 14 (18.2.1895) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 14 (18.2.1895)
Date
1895-02-18
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXVI. Jahrgang. Beilage |u M 14 des u flMHHMBHMMMpiBMMBHMMnftaaMHHMMMMw*> iilni TI 11 ,h nnil— ZeituugSuachrichte« ««- Gorrefponde«ze«. Deutschland. Berlin, 7. Februar. De.^ Kaiser sagte zu den Vertretern der Stadt u. A.: „Er hoffe aber auch, daß die gesummte Bevölkerung ohne Unterschied des Bekenntnisses und der politischen Parteien auch in Zukunft und auch in schweren Zeiten einmüthig und treu zum Fürsten halten und ihm erleichtern werde, seine schwere Pflicht zu erfüllen." Breslau. Die „Staatsbürger Ztg." berichtet: Vor der 1. Strafkammer des hiesigen Landgerichts fand am 14. d. M. eine interessante Verhandlung statt. Angeklagt war der frühere Herausgeber des hier erscheinenden Blattes „Deutsche Ostwacht", Katschmer, der seiner Zeitung im Februar vorigen Jahres das bekannte Flugblatt Nr. 61 von Thedor Fritsch „Die Wahrheit über das Judenthum" beigelegt hatte. Der „Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" ruhte nicht eher, als bis gegen Katschmer Klage wegen Beleidigung einer staatlich anerkannten Religionsgesellschaft erhoben wurde. Aus Grund von Auszügen aus dem Schulchan Aruch, nach dem cs 1) dem Juden erlaubt s>in soll, den Irrtum eines Akum auszunutzen, um ihn im Rechnen za betrügen oder ihm nicht zu bezahlen, was man ihm schuldet; 2) zwei Juden den Rebbach teilen müssen, die einen Akum gemeinsam betrogen; 3) Leute, die einen Juden denuncirten, zu töten sind, wenn sie trotz der Aufforderung, nicht zu denunciren, das doch thaten; 4) jüdische Apostaten und Freidenker sowie christliche Verächter der Thora zu töten sind, hatte Fritsch den Satz aufgestellt: Ich bestreite hiernach den Juden, die diese Gesetze besitzen, das Recht, sich eine „Religionsgesellschaft" zu nennen, und nenne sie eine international verschworene Betrügergesellschaft." Der von der Verteidigung (Rechtsanwalt Dr. Arndt fLiegnißj) als Sachverständiger geführte Privatdocent der Breslauer evangelischen theologischen Fakultät Dr. Georg Beer erklärte bei seiner eidlichen Vernehmung, daß er alle von Fritsch in dem Flugblatt citirten Setllen ' in einer Ausgabe des Schulchan-Aruch, den er der hiesigen Stadtbibliothek entnommen habe, vorgefunden habe. Die Stellen seien teilweise etwas frei, doch stets sinngemäß übersetzt. Auf ausdrückliches Befragen des Staatsanwalts Hübschmann erklärte J Dr. Beer, es handele sich keineswegs um Ausdrücke wie „todeswert", sondern um ein ausdrückliches Gebot zu töten. Das Wort Akum werde im Schulchan-Aruch sehr häufig auch auf die Christen beogen, und das komme daher, daß dem strenggläubigen monotheistischen Juden das mittelalterliche Christentum mit seinem Marten- und Hetligencultus als Götzendienst erschienen sei. Die Ausführungen des Gelehrten, der sich als ein gewiegter Kenner des Gegenstandes zeigte, machte auf das zahlreiche Auditorium, das seinen Ausführungen unter lautloser Stille lauschte, ersichtlich außerordentlichen Eindruck. Der Staatsanwalt Hübschmann beantragte sodann die Vernehmung des ersten Cultusbeamteu der hiesigen jüdischen Gemeinde über die Frage, ob der Schulchan-Aruch noch heute für die Juden bindend sei, und der Gerichtshof gab diesem Anträge auch Folge. Wir werden nicht ermangeln, über den Ausgang dieser Verhandlung eingehend zu berichten. Soweit die „Staatsbürger-Zeitung". (Ob Herr Dr. Beer seine Behauptung, daß das Wort Akum, das bekannlich die Anfangsbuchstaben der hebr. Worte „Anbeter der Sterne und Sternbilder" bedeutet, sehr häufig auch auf die Christen bezogen werde, ebenfalls unter Beweis gestellt hat, ist in dem oben wtedergegebenen Berichte nicht gesagt. Im Uebrigen verweisen wir aus No. 102 und 103 unseres Jahrganges 1892, in welchen die Fritsch'schen Behauptungen eingehend widerlegt sind. Auch wir werden selbstredend über den Ausgang der Verhandlung ausführlich berichten. Red. d. Jsr.) Posen, im Februar. Daß unsere Stadt bisher von dem Antisemitenschwtndel verschont geblieben und es noch keinem Redner desselben gelungen ist, hier zu Worte zu kommen, ist nicht nur ein Zeugniß für den gesunden Sinn unserer christlichen Mitbürger, sondern auch für die Achtung, die sich die Juden hier erworben haben. Dieselben find in den städtischen Verwaltungscollegien zahlreich vertreten. Stadtverordnetenvorsteher ist schon seit vielen Jahren der Justtzrath Orgler, der auch in diesem Jahre einstimmig wiedergewählt wurde, in der Stadtverordnetenversammlung wie in dem Magistratscollegium sitzen viele Juden und ihre Thätigkeit für das Wohl der Commune findet allgemeine Anerkennung. Daß auch die Behörden durch Racenhatz sich nicht in Anerkennung des Guten beirren lassen, zeigt folgender Fall. Ein ehemaliger Schüler des hiesigen Friedrich-Wilhelms-Gymnasium — Christ — hat ein bedeutendes Capital gestiftet, dessen Zinsen im Betrage von 150 Mark alljährlich an seinem Geburtstage dem vorzüglichsten Schüler der Anstalt zufallen sollen. Diese Zuwendung fand in diesem Jahre zum ersten Male statt und wurde von dem Lehrer-Collegium einstimmig einem jüdischen Schüler

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