Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1895-02-07 · Heft 11 (7.2.1895) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 11 (7.2.1895)
Date
1895-02-07
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2448559-2448571--40160-2489061
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XXXVI. Jahrgang. - M 11. Der Israelit. Ein Gentral'-Argan für das orthodoxe Zudenthum. Begründet von vr. Lehman« in Mainz. Donnerstag, de« 7. Februar 5055 (1895). Leitender Artikel. Air Sonntagsruhe in Galizien. Lemberg, 30. Januar. Vor nicht gar langer Zeit durchhallte großer Jubel die jüdischen Zeitungen in Galizien; der Jubel tönte hinüber bls nach Deutschland und fand auch in dortigen jüdischen Organen ein mächtiges Echo. Es wurde laut in allen Tonarten verkündet, daß der ReichSrath in Men ein Ausnahmsgesetz zu Gunsten der Juden genehmigt hat! Man bedenke, ein Ausnahmsgesetz zu Gunsten der Juden, in unserer Zeit, da von vielen Seiten Ausnahmsgesetze gegen uns nicht nur geplant, sondern auch ins Leben gerufen worden find! War das nicht ein Triumph merkwürdigster Art? Die Sache gewann noch erheblich an Bedeutung, wenn man bedachte, daß die Begünstigung eines der heiligsten und am meisten grundlegenden Satzungen der jüdischen Religion betrifft, nämlich die Heiligung des Sabbat, ferner, daß durch dieselbe ein seit 1885 bestehendes, für die Juden drückendes Gesetz abgeändert, respektive gänzlich aufgehoben werden sollte. Das im Jahre 1885 zustande gekommene Gesetz über die Sonntagsruhe nämlich, legte den Juden Galiziens den Zwang auf, am Sonntag sich jeglicher gewerblichen Arbeit zu enthalten, ohne Rücksicht darauf, daß sämmtliche jüdische Handel- und Gewerbetreibenden Galiziens — mit der verschwindenden Ausnahme einiger wenigen „Aufgeklärten" und „Fortgeschrittenen" in Lemberg und Krakau — am Sabbat d. h. über 24 Stunden der Woche ohnehin strenge Ruhe beobachten und lieber das schwerste Opfer an ihrem materiellen Erwerb bringen, als die Heiligkeit dieses Tages verletzen würde. Es lag auf der Hand, daß dieses „Gesetz" eine offenkundige Vergewaltigung des religiösen Gewissens der Juden war. Denn, wenn, wie in der Debatte hervorgehoben wurde, der einzige Zweck des Gesetzes war. den vielgeplagten Arbeitern und Gewerbegehilfen einen Tag in der Woche zu gönnen und den ein religiöses Leben Führenden die Möglichkeit zu bieten, ihre religiösen Bedürfnisse zu bestiedigen, durch Besuch des Gotteshauses u. s. w., so war es doch fonneuklar, daß die Juden allen diesen Forderungen ohne jeglichen staatlichen Zwang, ohne Polizeiaufsicht und Strafandrohungen längst aus freien Stücken nach» zukommen pflegten, und zwar tu weit höhere« Määße," wett strenger und ausgiebiger, als jenes Gesetz es verlangte. Wenn nun die Juden auch noch am Sonntag sich jeglicher gewerblichen Thättgkeit enthalten, die Läden schließen, die Arbeit in den Werkstätten etnstellen, mit einem Worte feiern sollten, so hieß das einfach, ihren Erwerb dem der christlichen Bevölkerung gegenüber um ein Viertel verringern, sie konkurrenzlos machen und dem wirthschaftlichen Ruine entgegentretben — oder aber sie dazu zwingen, ihrem religiösen Gewiffen durch Entheiligung des Sabbat einen Zwang anzuthun, wie er seit den Zeiten der seligen Inquisition unerhört gewesen ist. Hieß das nicht die durch das Staatsgrundgesetz allen Bürgern gewährte Gewissensfreiheit für die Juden durch einen gesetzgeberischen Akt illusorisch machen? Kein Mensch darf euch hindern, den Satzungen eurer Religion gemäß zu leben, — hütet ihr aber den Sabbat, so überantworten wir euch dem wirthschaftlichen Tode! Das war der eigentliche Sinn des Gesetzes in Beziehung auf die Juden! So schreiend ungerecht es war, die Bestimmungen des Gesetzes von 1885 in seinem Wortlaute und nicht seinem Geiste nach auf die jüdischen Handels- und Gewerbetreibenden anzuwenden, ja obgleich daffelbe eigentlich eine Berfassungswtdrigkett involvttte, bekamen doch die Juden bald alle seine Härten in nur zu empfindlicher

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.