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Der Israelit · 1895-01-27 · Heft 8 (27.1.1895) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 8 (27.1.1895)
Date
1895-01-27
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXXVI. gahrgang. M 8. Der Israelit. Ein Kenlrat-Hrgan für das orthodoxe Iudenthum. Begründet von Vr. Lehman« in Mainz. Montag, den »8. Januar 5655 (1895). Leitender Artikel. Aer Eid in der^üdisch-öiöttschen und takmudtschen Literatur. Hannover, 27. Januar. Im hiesigen „Jüdischen Verein für Fortbildung und Geselligkeit," hielt am vergangenen Dienstag Herr Rabbiner Dr. Gronemann einen Vortrag über das obengenannte Thema. Der Redner begann seinen Vortrag, ausführend, er habe sich dieses Thema gewühlt, angesichts der jüngsten Vorkommniffe in unserer Stadt, die auch außerhalb derselben die allgemeine Aufmerksamkeit erregt haben. In jenem berühmten Prozeß, um den es sich handele, habe er, Redner auch Gelegenheit gehabt, die jüd. Gesellschaft in Schutz zu nehmen gegen die schwere Anklage, daß ihr der Eid nicht heilig sei, und daß sie am heiligsten Tag, dem Versöhnungstage, Absolution erhalte für alle im Laufe des Jahres begangene Falschetde. Aber nicht bloß der jüd. Eid, sondern der Eid selbst als Beweismittel habe in der jüngsten Zeit lebhaft die Kritik beschäftigt, indem man Ausstellungen darum machte und darauf hinwies, daß sich in unserer Prozeßordnung in Bezug auf den Eid viele Mängel zeigten, deren Abhilfe dringend erforderlich sei. Im heutigen Vortrag bezwecke er Redner keineswegs die geschilderten Angriffe abzuwehreu, er glaube damit etwas höchst Ueberflüssiges zu thun. Seine Absicht sei vielmehr zu zeigen, daß der Eid den Juden nicht bloß heilig sei, sondern daß sie es noch verstanden habe», seine Heiligkeit zu wahren und durch gute und weise Emrichtungcn dafür gesorgt worden sei, diesen Begriff der Heiligkeit im Volke wach zu halten. Der Redner ging nun zum eigentlichen Thema über und seine interessanten Auseinandersetzungen gipfelten im Wesentlichen in Folgendem: WaS ist es zunächst, was uns Scheu vor der Heiligkeit des Eides und Abscheu vor dem Falscheid einflößt? Das find hauptsächlich folgende Momente. Die große schwere Sünde gegen Gott, das große Unrecht gegen die Menschen, die Fälschung des menschlichen Rechts und endlich der Gedanke und die große Strafe, die auf den Meineid folgt. Dos dritte Gebot, das den Meineid behandelt, wird vom Talmud wenigstens dem Sinne nach anders aufgefaßt, als es in der gewöhnlichen Uebersetzung heißt: „Du sollst den Namen des Ewigen deines Gottes nicht zum Falschen und Unnützen gebrauchen," deutet der Talmud und der Begriff des unnützen Schwures ergibt sich aus Nachstehendem: Es erhebt Jemand die Hand zum Schwur über ganz selbstverständliche Dinge, ein anderer schwört etwas, was das Gesetz zu thun verbietet. Der Eid hat seine Stütze lediglich im Glauben an Gott und in der Verehrung desselben. Unbekümmert, ob menschliche Rechte dadurch angetastet werden, gewinnt er seine Heiligkeit durch die Scheu den Namen Gottes leichtfertig oder gar freventlich im Meineid zu gebrauchen. Daher kommt es, daß auch diejenigen Eide, durch welche menschliche Rechte nicht angetastet werden, Eide, durch welche der Schwörende sich selbst etwas auferlegt, dennoch tm höchsten Grade heilig sind. Ein in der Uebereilung, in der Erregtheit abgelegtes Gelübde, das sonst Niemand Ernst nimmt, darf nach den Lehren des Judenthums nicht eigenmächtig gebrochen werden. Gerade diese Strenge hat zu der bekannten Formel im „Kol Nidret-Gebet" geführt. Weder in drr Thora noch im Talmud ist eine ernstliche Strafe auf den Meineid gesetzt. Die Strafen haben mehr den Charakter religiöser Buße, der Gedanke an Gott allein soll auf den Schwörenden wirken und dieser Gedanke braucht nicht durch menschliche Strafen verstärkt zu werden. Diese würden eher eine Profanation als Heilighaltung des Eides bedeuten, der nur auf Gott allein die Gedanken lenken soll.

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