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Der Israelit · 1895-01-14 · Heft 4 (14.1.1895) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 4 (14.1.1895)
Date
1895-01-14
Page
– (sequence 11)
Language
German
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75 oder Dreifuß heißt, dann ist er für die Antisemiten nicht mehr kennbar! Wahrlich, es lohnt nicht mit solchen Mameluken sich herumzuschlagen. Und diese schmalsttrnige Beschränktheit maßt sich an mit ihrem blauen Dunst das Deutschthum zu retten! Oesterr.-Ungar. Monarchie. Prag. Am 30. und 31. Dez. 1894 hielt der Rabbinerverband für Böhmen unter dem Vorsitze seines Präsidenten Dr. Nathan Ehrenfeld hier nach einjähriger Wirksamkeit seine diesjährige Generalversammlung ab, deren Hauptprogramm die Feststellung jener Pcincipien bildete, welche einem einheitlichen Lehrplane für alle Mittelschulen Böhmens zu Grunde gelegt werden sollen. Dr. A. Kurrein-Teplitz hatte das Referat übernommen, und dieses war von einer solchen Klarheit und überzeugenden Kraft, daß die von Dr. Kurrein vorgelegten Thesen thetls einstimmig, theils mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Majorität angenommen wurden, obwohl damit dem Religionsunterrichte neue Wege und Ziele gezeigt wurden. Die Thesen sind folgende: 1. Da die Religion an Mittelschulen bei nur zwei wöchentlichen Unterrichtsstunden unmöglich aus allen Quellen in ihrem vollen Umfange gelehrt werden kann, soll der Jugend ein Handbuch der Religion gegeben werden, u. z. an den unteren Classen der Mittelschule eine systematische Reltgionslehre nur aus einzelnen hebräischen Versen der heilige Schrift und des Gebetbuches zusammengestellt, an den Oberclaffen ein systematisch abgefaßtes Lehrbuch in deutscher Sprache. 2. Der Unterricht aus dem Hebräischen erfolgt an den unteren Claffen aus dem Gebetbuche, um den Schüler mit dem Gottesdienste und allen religiösen Handlungen bekannt zu machen, an den Oberclaffen aus einem hebräischen Religtonslesebuche, welches die entsprechenden Abschnitte aus der Bibel als Beweise für die Richtigkeit der in der systematischen Reltgtonslehre vorgetragenen Lehrsätze in hebräischer Sprache enthält, um den Schüler mit den Hauptpartieen der ganzen heiligen Schrift im Urtexte bekannt zu machen. 3. Nicht biblische Geschichte, sondern Bibellesen in der Muttersprache soll den Religionsunterricht vermitteln, u. z. werden an den unteren Classen die historischen Bücher der Bibel mit Einschluß der nachbtblischen Makkabäerbücher, an den oberen Classen die übrigen Bücher der Bibel in der Muttersprache gelesen. 4. Die nachbibltsche Geschichte werde im Anschlüsse an eine Anthologie aus dem nachbiblischen religiösen Schriftthum in den 2 letzten Jahrgängen so gelehrt, daß die Biographien nur jener Männer gegeben werden, die auf die Geschichte der Juden merklichen Einfluß nahmen, und nur jene Ereignisse bekannt gemacht werden, welche wichtige Momente in der Geschichte des Judenthums bilden. Zusatzantrag des Dr. H. Goitetn-Nachod: Am Untergymnasium ist ein kurz gefaßter Auszug aus der nachbtblischen Geschichte zu geben. Es wurde beschlossen, die Ausarbeitung des einheitlichen Lehrplans dem Referenten Dr. Kurrein zu übertragen, welcher diesen Lehrplan in einer in 3 Monaten einzuberufenden Generalversammlung vorlegen wird. Von den freien Anträgen, die angenommen wurden, sollen nur die wichtigsten erwähnt werden: Der Antrag des Dr. Back, der Ausschuß habe der nächsten Generalversammlung Bericht darüber zu erstatten, auf welche Weise der Rabbinerverband das 50jährige Regkerungsjubiläum unseres heißgeliebten Monarchen würdig begehen soll. Der Antrag des Dr. Kisch: Der Ausschuß des Rabbinerverbandes habe sich in einer böhmisch abgefaßten Eingabe an die böhmische Section des Landesschulrathes mit der Bitte zu wenden, von jenen Rabbinern, welche den Religionsunterricht in böhmischen Lehranstalten übernehmen, und die sich verpflichten, den Religionsunterricht in böhmischer Sprache zu ertheilen, ebensowenig eine Sprachprüfung zu verlangen, als es in den analogen Fällen von den deutschen Rabbinern verlangt wird, sondern sich mit einem Berichte der Jnspectoren und Directionen zu begnügen. Dieser Antrag soll jenen Collegen zu Hilfe kommen, von welchen, weil sie an böhmischen Mittelschulen unterrichten, eine Prüfung über die böhmische Sprache verlangt wird, wodurch sie gegen jene Rabbiner zurückgesetzt erscheinen, die an deutschen Anstalten unterrichten. Ein anderer Antrag des Dr. Kisch ist von hochwichtiger Bedeutung für die Interessen des Gesammtjudenthums. Bekanntlich muß die Statthalterei Dispens ertheilen, wenn ein Wittwer die Schwester seiner verstorbenen Frau in 2. Ehe hetrathen will. Durch eine ungenaue Präcistrung der diesbezüglichen Vorschriften hält sich die Statthalterei für berechtigt auch jeder Wtttwe Dispens zu ertheilen, die in 2. Ehe den Bruder ihres verstorbenen Mannes heirathen will. Der Antrag des Dr. Kisch lautet nun: Der Ausschuß des Rabbinerverbandes wende sich an die Statthalterei mit der Bitte. Dispense von den Ehehinderntssen der Verwandschaft entweder nur bei der Ehe eines Wittwers und der Schwester der verstorbenen Frau zu ertheilen, oder vor Ectheilung des Dispenses ein Gutachten vom Rabbinerverbande oder vom Prager Oberrabbinate abzuverlangen. Als vortheilhaft dürfte sich auch der von Dr. A. Kamtnka-Prag gestellte Antrag erweisen, eine

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