Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 55 (1915)
- Issue
- Heft 44 (21.10.1915)
- Date
- 1915-10-21
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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am --" 'v irr and Lc|ir Oraan des Bundes aesehesfreuer jüdischer hehrer Deufsdilanös. Lehrprobe über das sechste Gebot. (Schluß.) 8. Beseitigung von Gefahrenquellen. 1. als religiöse Pflicht. Wie heißt der dritte Vers an der Tafel? -pas eiöt dw »Ai “]iA npyo nnwn bhh jvs man '2 .uoo ^eun W »2 Wo finden wir diesen Vers? 5. B. M. 22,8. Uebersetze ihn! „Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um das Dach machen und nicht Blutschuld auf dein Haus laden, wenn jemand herunterfiele". In Palästina, wie überhaupt in Gegenden mit heißem Klima, hat man nicht wie bei uns hohe, schräge Dächer, sondern die Häuser sind oben flach, und man benutzt dieses flache Dach oft zum Aufenthalt. Welche Gefahr besteht hier? Man könnte herabstürzen. Was befiehlt die Thora darum? Ein Geländer um das Dach anzulegen. Welchen Segensspruch haben unsere Weisen dafür vorgeschrieben? npya rwjA . . . ins. Schlaget ihn im Gebetbuch auf und übersetzt ihn! Wann ist diese rrana außerdem noch zu sprechen? Wenn man ein Geländer um einen Brunnen macht, einen Deckel auf eine Grube legt, oder irgend eine Schutzvorrichtung an einer gefährlichen Stelle anbringt. Wie kann aber auch anderweitig eine Gefahr entstehen, die religionsgesetzlich beseitigt werden mutz? Durch glatte oder schadhafte Treppenstufen oder Leitern, fehlende Beleuchtung beim Eintritt der Dunkelheit, durch bissige Hunde oder Pferde, durch fahrlässige Zugänglichkeit von Waffen und Giften, durch Obstschalen im Bereiche des Fußverkehrs u. s. w. Nennet Fälle aus Eurer Erfahrung, wo solche Dinge zu Unfällen geführt haben! 2. rechtliche Folgen. Nicht nur die Thora gebietet uns hier die höchste Vorsicht, auch der Staat verlangt die sorgfältige Beseitigung aller Gefahrenquellen. Wie nennt man die durch solche Gefahren erzeugte Körperverletzung oder Tötung? Fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung. Was hat der Fahrlässige zu gewärtigen? Gerichtliche Strafe. Was muß er dem Geschädigten aber außerdem noch leisten? Eine entsprechende Entschädigung. Worin kann diese Entschädigung bestehen? In der Leistung von Schmerzensgeld, Kurkosten, Ersatz von Vermögens- oder Einkommenvertuft. Durch welches Gesetz isi dieses geordnet? Durch das Haftpflichtgesetz. Wie kann man sich vor den vermögensrechtlichen Folgen einer solchen Fahrlässigkeit schützen? Durch das Hastpflichtgeietz. Zusammenfassung von II B Wiederhole, was wir über die Gefahrenquellen gesagt haben! Die Thora gebietet, alle Gefahrenquellen in unserem Bereich zu beseitigen. Der Fahrlässige wird vom Gericht bestraft und hat dem Geschädigten auf Grund des Haftpflichtgesetzes Ersatz zu leisten. Die entsprechende Versicherung ist zu empfehlen. III. Förderung des körperlichen Wohls des Mitmenschen.*) Wie heißt der 4. Vers an der Tafel: jcnw Wo finden wir ihn? Im 3. B. M., Kap. 19, V. 18. Uebersetze ihn! Liebe deinen Nächsten wie dich selbst! In dem Gebote, nicht zu morden, liegt nicht nur die Schonung unseres Mitmenschen, seines Lebens und seiner Gesundheit, sondern auch die Förderung seines Wohlbefindens. »- Welche Pflichten haben wir gegen Verwundete und Kranke, die nicht für sich selbst sorgen können! Sie zu stärken und für ihre Pflege zu sorgen (nAin npa!) Welche Pflichten haben wir gegen die Darbenden? Sie zu speisen, zu kleiden und für ihre notwendigsten Lebensbedürfniffe zu sorgen (Armenpflege!) Aus welche Weise können wir noch die Gesundheit unseres Nebenmenschen schädigen? Wenn wir ihn beleidigen, verspotten, kränken, öffentlich beschämen, oder gar ihn verleumden (^n «2 “tcjd ^’2i) Welche Pflicht schließt also das 6. Gebot noch in sich ein? Die Ehre und den guten Namen des Nebenmenschen zu schonen. Vor welchen Lastern müffen wir uns hüten, damit wir nicht dazu kommen, uns gegen das 6. Gebot zu vergehen? Die Laster, aus denen der Mord entsteht und vor denen wir uns deshalb hüten müffen, sind: Zorn, Neid und Rachsucht (Kain, Sauls Verfahren gegen David und gegen die Priesterftadt Nob!), Habsucht, Diebstahl und Raub (Achab), Trunkenheit. Zusammenfassung von 111. Das 6. Gebot befiehlt auch die Nächstenliebe: den Kranken und Verwundeten Pflege und den Darbenden Lebensbedarf zu beschaffen. Es verbietet die Ehre der Nebenmenschen durch Verleumdung, üble Nachrede zu schädigen, oder sein Gemüt durch Beleidigung, Kränkung oder Spott zu verletzen. Wiederholung der Ergebniffe von I, II und III im Zusammenhang. Uebung. Schriftliche Aufgaben: 1. Die verbotene Tötung- 2. Die pflichtgemäße Tötung. 3. Welche Arien von Lebensgefahr kommen am häufigsten vor, und wie ist die Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr in jedem einzelnen Falle zu vollziehen? 4. Wodurch kann fahr, lässige Körperverletzung oder Tötung verursacht werden in unserem Bereiche, a. im Hause b. außerhalb desselben. 5. Wie können wir das Gebot: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst", ausüben, a. in körperlicher, d. in moralischer Beziehung? 6. Dieses Gebot als Grundlage des Judentums (Hillel und der Heide?) Lehrer Popper in Weener (Oftfriesland). Ser neue Thorabmld. Die Männer, die an der Spitze des neuen Thorabundes stehen, müffen ein felsenfestes und unbedingtes Zutrauen zu der Opferwilligkeit und Letstungs sähigkeit der deutschen Orthodoxie besitzen. Sie hätten es sonst sicher nicht gewagt, mitten in dem Weltkrieg, der doch jedem Einzelnen schwere finanzielle Opfer auferlegt, mit einem Unternehmen an die Oeffent- *) Punkt Ilk bedarf einer sehr eingehenden Erörterung, die aber beim 6. Gebot nicht erfolgen kann. lichkeit zu treten, das an uns die Anforderung stellt, „mit der Drangabe eines ansehnlichen Teils unseres Vermögens" seine Ziele zu fördern. Diese Zuversicht hat sie nicht getäuscht. Schon die stattliche Zahl von Unterschriften, die der Aufruf trägt, darunter Namen vom besten Klang, gibt uns die Bürgschaft, daß das Werk auch nach der finanziellen Seite hin bereits gesichert ist. Das legt uns die Pflicht auf, zu ihm Stellung zu nehmen. Da sind wir nun in der angenehmen Lage, unsere volle Uebereinstimmung mit allen wesentlichen Punkten des betreffenden Aufrufs erklären zu können. Unter den westeuropäischen Ländern steht ja Deutschland in bezug auf min “ic?n verhältnismäßig noch am günstigsten da, und doch trifft auch bei ihm der Bor> wurf zu, daß das Problem der Bereinigung von px *i~n ay mir. teilweise nur auf dem Papiere steht, daß man im besten Fall eigentlich nur von Tn mirvny px sprechen dürfte. Woher kommt das? Wir haben doch in Deutschland eine ganze Reihe von Anstalten, die auf gefetzestreuem Boden stehen Hat eS ihren Gründern etwa an dem guten Willen oder an der nötigen Einsicht gefehlt, um einem Prinzip zum Durchbruch zu verhelfen, das auch fie, ja ste in erster Linie, als richtig erkannt hatten? Keineswegs. Bei der Gründung galt es überall als selbstverständlich, daß mm nirA im Mittelpunkt des gesamten Unterrichts sichen und ihm eine solch ausreichende wöchentliche Stundenzahl eingeräumt werden müsse, daß bei allen Schülern eine intime Vertrautheit mit der jüdischen Lehre und dem jüdischen Schrifttum erzielt werden könnte. Schreiber dieses hat vor genau 40 Jahren bet der Gründung der Talmud-Thoraschule in Burgpreppach *) mitgewirkt und kann deshalb a»S Erfahrung sprechen. Es wurde dort in des Wortes wahrster Bedeutung rA’*?i cci\ vom frühesten Morgen bis nachts um 10 Uhr „gelernt", wobei die talentvollsten Schüler wertvolle Dienste als Helfer leisteten. Es war wirklich eine Lust zu leben. Aber schon der erste Besuch, den der Königliche Herr Kreisschulinspektor der Anstalt abstaitete, brachte eine wesentliche Störung in dieses wahrhafte Idyll. Wir erkannten, daß dte Staatsaufsicht, so wertvoll sie auch für das äußere Gedeihen einer Anstalt sein mag, doch das Grab für die jüdischen Ideale bedeutet. Als etwa 12 Jahre nach der Gründung der Musikunterricht in den jüdischen Lehrerbildungsanstalten Bayerns obligatorisch wurde, da klagte der damalige Leiter der Anstalt, Herr Distriktsrabbiner Dr. Deutsch '-i: „Früher haben die Schüler in ihrer freien Zeit gemeinsam flWW, »nB3 u. s. w. wiederholt, jetzt müffen sie abwechselnd Klavier üben". Das ist mit der Zeit nicht besser, sondern eher schlimmer geworden, denn in demselben Maße, wie die staatlichen Anforderungen sich mehrten, mutzten die Leistungen in den ReligiouSfächern zurückgehen. Jtt welchem Umsang das Erster« aber der Fall war, ergibt fich aus der Tatsache, daß der bis etwa 1867 an dem staatlichen Seminare in Würzburg eingeführte „Leitfaden", der den gesamten für den Lehrer notwendigen Wissensstoff in sich barg, an Umfang den heute in der Volksschule gebräuchlichen Leitfäden für die Realien ungefähr gleichkam, an wertvollem Inhalt aber weit hinter ihnen zurückstand und daß noch eine geraume Zeit später die Anforderungen a« die 17jährigen Seminarschüler im bürgerlichen Rechne« hinter denen, die heute an das 7. Schuljahr der Volksschule gestellt werden, erheblich zurückblieben. Dieselbe Entwicklung läßt sich an allen ähnlichen Anstalten Nachweisen. So lange der Gründer der Höckberger Anstalt lebte, war der ganze Vormittag dem „Lernen" gewidmet. Da konnte noch etwas Erkleckliches geleistet werden. Wir möchten *) Die Eröffnung der dortigen Anstalt erfolgte rinn ptwi m.