Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 55 (1915)
- Issue
- Heft 29 (8.7.1915)
- Date
- 1915-07-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israeli Ein Centralorgan fir das orthodoxe Judentum Begründet oon Or. Lehmann in Mainz 56. Jahrgang- Sranhfurt a- Blgen -26XammmSi5.- MZ9m **0*utmt*t pto mievttllrnptt Gewöhnliche Ausgabe Mk. r.SO. -eftauSgabe («»mstLru« «k. s.-. »uslaudsvreise: Gewöhnliche Ausgabe: Oesterreich-Uaaaru 1 Kx., Ku&lanb l Bub., England S oh,, LmerikaSO et»., «ieverumde lJO fl., «rankrrich Fn. MO, IbonnementS bei ollen Voftanstalten. Buchhandlnngen, sowie direkt bei dem Derlaa. HrftauSgabe nur direkt. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate: 30 Pfennig für die sechsgespaltene Colonel-Zeile; Rabatt nach Tarif. Auseralenannabme durch den Verlag des Israelit G. m. b. H., Frankfurt, a.M., Br. Efchenheimerstr. S3 Del.5842, Amt Hansa, sowie sämtl. Annoncen-Exped. deS In- und Auslands, platzvorschriflrn »hur SerbindttchNeN. Zahlungen können autzrr direkt en den Verlag erfolgen per Conto »ei der *. R. Voftsparraffe «die» «o. 79 Ml. Lonio »ei bene K. VostsparkaUenami vndapefl Mo. 48424. Tonis »er de» «igae» Tommerzdani in SRiga und der« Filialen. 0er klsckSruck 9er flrftfiel und Correfponden?en 9es „Israelit“ ttf nur unter genauer Quellenangabe, und, soweit es fleh um gröbere fluffäfee handelt, nur na<h vorheriger 6enehmigung gestattet IrrtzedttsSvevstchl 1. Leitartikel: Jüdische WählerKnrien? — 2. Aufsätze: A. Mannheimer, Dettelbach: Das rechte Wart. — 3. Homiletik: Rabbiner D. M. Lewin, Wreschen: Grmrinstnn. — 4. Kleines Feuilleton: Der Feldrnbbiner der deutschen Südarmee. — Kulturhunger der russischen Juden. — Der neue Chacham der üaräer. — 5. Korrespondenzen und Nach richten: Frankfurt a. M. (Deutsch-Holländische Palästina-Verwaltung.) — Berlin (Die neuen Bündesratsbeschlüsse zur Sicherung der Bolksernährung.) — Königsberg i.P. (Patent- Gemeinden.) — Aus den okkupierten Gebieten: Lodz, Lodz, Tomaschow. — Wien (Das befreite Galizien.) - Wien Oberrabb. Rabbi Gedaljah Schmelkes befreit.) Aus den Gemein den: Pretzburg, Groß-Tapolesany. — 6. Pe rsonalien: Berlin. — Gießen. — Dudenhofen. — Hadamar. — Hameln. — Prag. 7. Familiennachrichten. — 8. Feuilleton-Beilage:?,■ B. A.: Kalo Kosendlut. Jüdische Mhlettunen? Mit dem ersten Juli tritt in den besetzten Teilen Russisch-Polens eine vom Oberbefehlshaber Oft erlassene Städte-Ordnung in Kraft, die zunächst etwa zwanzig Städten im deutschen Berwttt«ngsgeblet eine ziemlich weitgehende, wenn auch militärisch begrenzte Selbstverwaltung bescheert. Die Selbstverwaltung erstreckt sich im wesentlichen auf Finanzen, Straßenbau, Armenpflege, öffentliches Unterrtchtswesen, hygienische Einrichtungen, zum Teil also auf Dinge, an denen die nach Hunderttausenden zählende jüdische Bevölkerung auch in religiöser und kultureller Hinsicht aufs stärkste interessiert ist. Unter diesen Umständen gewinnt, trotzdem es sich natürlich nur um ein Provisorium für die Zeit des Krieges handelt, die Frage nach der Gestaltung des Wahlrechtes in den polnischen Kommunen und darüber hinaus in den Ländern jüdischer Mafsensiedlung überhaupt, aktuelle Bedeutung. Die neue Städteordnung besagt darüber zunächst nichts. Sie gewährt zwar allen männlichen volljährigen Einwohnern, die eine selbständige Wohnung haben, oder zu einer Mindeststeuer veranlagt sind, Bürgerrecht und Wahlrecht, verweist aber im übrigen auf eine noch zu erlaffende Wahlordnung. Indessen ist durch einen Vorfall in S o snowicz das Problem dcr jüdischen Wahlkurie zur Diskussion gestellt worden, und es verlohnt sich, daß man auch in Deutschland rechtzeitig auf dieses durchaus nicht einfache Problem aufmerksam wird. In Sosnowiez hatte der bisherige polnische Stadtrat eine jüdische Wahlkurie schaffen wollen, wobei er natürlich ben Juden eine geringere Zahl von Abgeordneten zuzubilligen beabsichtigte, als ihnen nach der Bevöikerungsziffer zugekommen wäre. Nicht nur gegen diese Ungerechtigkeit, sondern überhaupt gegen jedwede Kurienordnung, die die Wahlkörper in nationale Gruppen.Deutsche, Polen und Juden teilt, richtete sich ein scharfer Protest der jüdischen Stadtrat-Mttglieder von Sosnowiez, weil jede nationale Sonderung der jüdischen Bürger, deren politische Gleichberechtigung in Frage stelle und die Emanzipation gefährde. Demgegenüber wurde von zionistischer Seite darauf hingewiesen, daß gerecht eingerichtete jüdische Wahlkurien nicht nur zu dulden, sondern im eigensten Interesse der Juden programmatisch zu fordern seien. Justiz - rat Dr. Boden heim er äußert sich darüber in der „Deutschen Lodzer Zeitung" wie folgt: „Alle nationalen Minderheiten haben das grüsite Interesse an der Einrichtung solcher Wahlkurien. Nur durch solche Kurien können sie dagegen geschützt werden, daß sie in den Wahlen majorisiert werden und ohne eigene Vertreter bleiben Durch die Einrichtung der Kurien können die Minoritäten Vertreter ihrer Richtung in den Stadtrat oder in das Parlament wählen. Wenn auch bei Einrichtung der Kurie die betreffende nationale Minorität im Parlament oder Stadtrat nur mit einer Minorität von Abgeordneten vertret n ist, so können doch diese ihre Stimmen einheitlich mit Nachdruck geltend machen und in vielen Fragen den Ausschlag geben, wo die versrhiedenen Parteien sich gegenüberstehen. Die Minorität hat dann eine Gewähr dafür, daß ihre Vertreter ihre nationalen Interessen energisch vertreten, weil sie ihren Wählern Rechenschaft ablegen müssen und ihre Wiederwahl gefährdet »st, wenn sie die nationalen Interessen innerhalb der Gesamtheit vernachlässigt haben. Es bedarf keiner besonderen Ausführung, dah es eine Menge von politischen Fragen gibt, bei denen die jüdischen Interessen keine anderen sind, als diejenigen der polnischen Allgemeinheit. Es bedarf auch keiner besonderen Hervorhebung, datz die Juden Polens von denselben politischen Idealen für die Gesamtheit erfüllt find, wie das polnische Volk. Dennoch gibt es besondere jüdische Interessen, die der religiösen und nationalen Elgenart des jüdischen Volkes entspringen, wie sie sich historisch entwickelt hat. Niemand wird verkennen oder leugnen, daß in der städtischen Verwaltung die Juden eine bcsondereRückfichtnahme auf ihre Sabbatheiligung und ungestörte Feier ihrer religiösen Feste verlangen dürfen. Auch bei Errichtung besonderer jüdischer Volks- und Fortbildungsschulen, Einrichtung von Märkten und Messen sind die Interessen der jüdischen Bevölkerung besonders zu berücksichtigen. Nur jüdische Vertreter, die mit der Eigenart der jüdischen Bevölkerung vertraut, sind in der Lage, dieses in angemessener Weise zu tun. Auch die soziale Fürsorge und die öffentlichen Einrichtungen für Armenpflege sind von diesen» Gesichtspunkt besonders z»» betrachten. Wir wollen gar nicht davon reden, dah in» Parlament auch noch andere politische Rechte der Minoritäten in Frage kommen. Aus allen diesen Gründen haben die nalionaten Minoritäten in Ländern, mit gemischt nationaler Bevölkerung, »vie z B. in Oesterreich, »nit Nachdruck die nationalen Kurien verlangt, und in Mähren und in der Bukoivina auch durchgesetzt. In der Bukowina hatten die Juden ebenfalls eine jüdische Kurie verlangt und der Landtag die Erricht»»ng einer solchen beschlossen. Die Hausjuden des Polenklubs haben jedoch die Durchführung der jüdischen Kurie in Wien hintertrieben, sodaß die Juden jetzt gezwungen sind, in der deutschen Kurie zu wählen, deren Interessen mit de»» ihren durchaus nicht identisch sind. Wenn solche Kurien in gemischt nationalen Bezirken nicht errichtet werden, droht den Minoritäten die Assünttanon wit allen ihren schädtichen Folgeerscheinungen. Rur die Einrichtung der Kurie gewährt die Möglichkeit einer gesunden, wtrtschastlichen und politischen Entwicklung der nationalen Minoritäten. Dies müssen sich die Juden Russisch-Polens vor Augen hauen, ,ve,m jetzt die Möglichkeit bestehen sollte, eine Neuordnung der städtischen oder politischen Vertretungen anzubahnen." Man kann die Frage um die es sich hier handelt, von zwei verschiedenen Gesichtspunkten aus betrachten, einem tagespolittschen, der lediglich den unmittelbar praktischen Nutzen und Schaden einer städtischen Kurien-Wahlordnung mit jüdischer Kurie für die jüdischen Int ressen ins Auge saßt, und ein«m mehr in die Tiefe dringenden prinzipiellen. Bodenheimer beschränkt sich aus naheliegenden Gründen auf die erstere Betrachtungsweise — schon deshalb weil sie von vornherein mehr Aussicht auf die Billigung der weitesten Kreise innerhalb und außerhalb der Judenheit hat, während die prinzipielle Betrachtung sofort in die schwierigsten Parteigegensätze hineinführt. Kein billig denkender Politiker wird bestreiten können, daß die jüdischen Massen in den östlichen Städten gemeinsame religiöse und — in engster Verbindung damit — auch wirtschaftliche und kulturelle Interessen haben, die, wenn überhaupteinmalnationaleKurien eingeführt werden, gerechterweife nur durch eine jüdische Kurie ihren Ausdruck und ihre Vertretung finden können. Für dieses Urteil ist es ganz einerlei, ob man sich theoretisch b;e