Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 55 (1915)
- Issue
- Heft 13-14 (25.3.1915)
- Date
- 1915-03-25
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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) Organ des Bundes geseöesfreuer jüdischer hehrer Deutschlands Aus der Praxis. Von Lehrer Wolfs—Aurich. Die beifällige Ausnahme, die meine Arbeit in No. - von „Erziehung und Lehre" bei vielen Kollegen und Freunden gefunden, ermuntert mich zur Fortsetzung. Auf die Anfrage eines jungen Kollegen, ob ich für alle meine Unterrichtsstunden im Uebersetzen des Pentateuch den gleichen methodischen Gang einschlage, muß ich zunächst erklären, das; meine Ausführungen in No. 2 keineswegs die schu lg emäße Behandlung des Unterrichtsstoffes veranschaulichen sollten, sondern nur dazu dienten, dem Lehrer sür die Vorbereitung den Stoff zu liefern; die Darbietung in der Klaffe sollte ihm überlassen bleiben, n>7 £2*7 *xn „Hier habt ihr Samen!" crnr,, das Ausstreuen wöget ihr selber besorgen! Nach diesem Grundsätze richtete ich mich, als ich reine Arbeit der Oefsentlichkeit übergab. Sodann sei «och weiter betont, daß die methodische Behandlung des Ehumeschstoffes nicht in jeder Stunde den gleichen Gang einschlagen mutz, sondern daß die Unterrichtssvrm je nach Art und Umfang des zu behandelnden Stoffes wechseln kann, also daß bald mehr die entwickelnde, bald die absragende, bald die Vortragende Form in den Bordergründ der unierrichtlichen Behandlung zu treten habejedes skavische Anklammern in eine bestimmte Form, an einen bestimmten methodischen Gang in den verschiedenen Disziplinen halte ich für Pedanterie. Der Lehrer wird dabei nie ein freier Mann in seiner Schule, nie ein Meister seiner Kunst. Der Meister darf die Form zerbrechen!" Gern komme ich heute einen geäußerten Wunsche nach, der dahinging zu zeigen, wie das Sabbatgebot im Wochenabschnitte xirr (2. W. Kap. 21 B. 12 bis 17) vorzubereiten sei Es wurde nämlich mit Recht daraus hingewiesen, daß ein Vergleich des 14. Verses mit dem folgenden Verse einen regelrechten Widerspruch auf den ersten Anblick ergebe, da er im 14. Verse heiße tnrn::; nexSc ne nrjf.-i Sr r während im Vers 15 festgesetzt wird ne rem cre nrxS:o ~vy ne'. Im ersten Verse tvird auf die Verletzung des Sabbatgebots die Strafe des nr, im andern jedoch nc ne, die Strafe der nS'pc gesetzt. 1 Wie gleichen wir diesen Widerspruch aus? 2. Warum werden die Strafbestimmungen überhaupt wiederholt 2 und fügen gleich hinzu : In welcher Verbindung stehen die beiden letzten Verse Sxrm ’;r rer: zu den vorhergehenden? Zur Erklärung schlagen mir den ttrtert auf und übersetzen: Vers 12. Der Herr rodete zu Wasche also: Vers lß. Du aber sprich zu den KindernIsraels also °. Jedoch sollt ihr meine Sabbathe beobachten; denn ein Zeichen ist jener zwischen mir und euch bei euren Geschlechtern, damit man erkenne, dah ich der Herr es bin, der euch heiligt. Vers 14. So beachtet den Sabbat, denn heilig ist er euch. Wer ihn entweiht, soll getötet werden. Ja, jeder, der an ihm eine Arbeit verrichtet, der soll aus seinem Volke aus gerottet werden Vers 15 Sechs Tage darf Arbeit verrichtet werden, aber am siebten Tage ist eine hohe Sabbatseier, heilig dem Herrn. Wer am Sabbanage eine Arbeit verrichtet, soll getötet werden. Vers MS. Und nun sollen die Kinder Israels den Sabbat beobachten, damit man halte den «abbat bei ihren Geschlechtern als einen ewigen Bund. Vers 17. Zwischen mir und dcn Kindern Israels bleibe er ein Zeichen für ewig, dah der Herr in sechs Tagen den Himmel und die Erde geschaffen und am siebten Tage geruht und gefeiert hat. Wir beginnen unsere Erklärung mit der Behauptung, dah dieses Sabbargebvt Bestimmungen rmS' vc, also Attgenblicksbestimmungen und solche für die Zukunft enthalten. Vers 1:4 beginnt sofort mit der Augcnblicksbestimmuug und gehr dann zu den Bestimmungen für die Zukunft über, "X „Jedoch" ist ein enigegenstellendes Bindeivort und leitet diesen Abschnitt über das Sabbatgebot als in einem gewissen Gegensatz zu dem vorangehenden stehend, ein. In den vorangehenden Kapiteln 2.5 bis :>1 wurde der göttliche Befehl zum Bau und zur Einrichtung der Stiftshütte, sowie zur Herrichtung der Priesterkleider uslv. mitgeteilt. Grund zu der Annahme war vorhanden, man mochte in Israel zu dem Schlüsse gelangen, das; beim Zwecke der Fer tigsrellung des ptre auch am Sabbat gearbeitet werden büife; dieser Annahme tritt die Tora mit dem Wörtchen “X entgegen, das sie zunächst den Künstlern und Arbeitern, die bei dem mpn rexSe beschäftigt waren, warnend zurufl. Die Pkuralvildung T~er ist nicht gewählt worden, um hier etwa auch die Hauplfesringe Israels einzubeziehen, sondern wir haben dabei nur an die einzelnen Sabbattage des Jahres zu denken, die als nnx bezeichnet werden, weil sie die besondere Gottangehürigkeit Israels zum Ausdruck bringe«, ein Vorzug, der nicht hoch genug bewertet werden kann. Wer erneu anderen Tag in der Woche als Ruhetag wählt oder feiert, geht dieses Vorzuges verlustig und zrvar für die eigne Person. Er wirkt aber auch durch die Nrchtfeier des Sabbats deur allgemeinen Zwecke entgegen, der durch die treue und gewissenhafte Feier erreicht werden sollte, nämlich mS die allgemeine Verbreitung der unantastbaren Wahrheit, cempe \n :xr, dah wir auch noch im Gotus unter dem heiligenden Einflüsse unseres himmlischen Vaters stehen. Man kann nun auch im Unterrichte ans die Sonntagsruhe der Christen und die Freitagfeicr der Muhanredaner eingehenaber ich habe dies noch nie getan, weil eine solche Besprechung zu viel Zeit in Anspruch nimmt und zu iveit von unserem Thema absührt. Mit einigen Worten aber weise ich meine Schüler auf das Entwürdigende hin, das in der Veranstaltung einer jüdisch-religiösen Sonntagsfeier und eines festlichen Sonntagsgottesdienstes in der Synagoge liegt. Vers 14 enthält nur die Augenblicksbestimmung und wendet sich an die Künstler und Arbeiter, die am trnpn rnxhiz beschäftigt werden sollen, ermahnt sie zur retr rmetr und warnt sie 1.) vor öffentlicher, 2) vor geheimer Entweihung des Sabbat durch Anfertigung irgend eines Mischkangeräts: 1. n"?Sr-e schließt den Begriff der Oessentlichkeit in sich. resrSSne heißt die Absicht haben oder machen, daß die Heiligkeit des Sabbats herabgewürdigt werde. Dos geschieht, wenn der Sabbntschänder ein nrxSe verrichtet, 3) "nee mit Vorbedacht,! ) Z'~yz in Gegenwart von mindestens zivei Zeugen und es nxmne trotz vorheriger Verwarnung, d. h. dir Zeugen mußte den Sabbatschänder d-raus aufmerksam gemacht haben, daß heute Sabbat sei, daß die gegenwärtige Arbeit des «abbatschänders unter den Begriff rexSe int Sinne des Tor« morts falle, und daß endlich diese Arbeit mit nS'pe der Tteinigungsftrase bedroht sei, die von dem jüdischen Gerichtshöfe ausgesprochen und von den Zeugen vollzogen werde. 2. *r heißt hier , ja, sogar" und soll den Begriff der Oessontlichkeit ausschließen. nexSc ne ntryn* Sr. Jeder, der am Sabbat eine Arbeit für dns prc verrichtet, hat ne die Sr rase der Ausrottung verwirkt, wenn die Momente nicht ausreichen, den Verbrecher.vor das s'-i ne zu bringen und eine Verurteilung herbeizuführen. Der Sabbatfchänder kann seiner Strafe nicht entgehen, auch wenn tnpn rexSe in Betracht kommt: tut er die Arbeit öffentlich und reichen die Momente zur Verurteilung aus, so erfolgt nb'pc, tut er sie im Geheimen, so greift Gon ein' es folgt me. Vers 15 ist wieder in bezug mvrS gelehrt worden. Rein eregeiifch genommen ist dieser Satz als Paranlhcfe zu nehmen, er steht in einem gewitzen Gegensätze zum vorigen Verse, weil er auf das tägliche Leben, auf SvrrxSe zurückgreift - und er will uns endlich auch noch dabei auf rirrrx e:x xrSe, auf eine neue Be. stimmllng aufmerksam machen. In seinem Berufs- und Geschäftsleben mag jeder Jsraelite seine Hände fleißig regen, jedoch nur sechs Tage find zur nexSc erlaubt, aber ree* ‘neerr evn pree* am siebten Tage ist eine hohe Sabbatfeier, dem Herrn heilig. Merkwürdigerweise heißt es in demselben Verse weiter: rem eve nrxSe n&jn Sr. Hier ist vor allem auffällig, daß der Ausdruckrem ere wiederholt wird; wir hätten statt dieser beiden Worte nur ein analog dem ne im vorigen Satze erwartet. Aber das rem e**e hat hier seine hohe Bedeutung, weil es die S e f f e n t l i ch k e i t für das Verbrechen der Sabdatschäudllkkg lici Sinn rzsSe feststellt. Damit ist zugleich bewiesen, datz kein Widerspruch zwischen B. 14 und 15 besteht. W« die Arbeit rem ne geschieht, das Verbrechen also err me „klar wie der Tag" in die Erscheinung tritt oder bewiesen wird, da erfolgt ebenso wie bei mpn rexSe die Verurteilung durch das pn ne zur nVpc; im anderen Falle im Geheimen, greift selbstverständlich wieder ns Platz. Dieser zweite Fall ist eben deshalb nicht besonders hervorgehoben worden, weil Selbstverständliches nicht gelehrt zu werden braucht. (Schluß folgt.» Jugendfürsorge. rzz steht vor der Türe und damit ist wieder die Zeit gekommen, wo für die schulentlassene Jugend Lehrstellen gesucht werden. ES mutz für den Lehrer eine Ehrenpflicht sein, bei dieser Gelegenheit den Eltern ratend und helfend zur Seite zu stehen. Es ist eine alte Klage, das; unsere GlaubenSgenoffen, wenn cs sich um die Unterbringung ihrer Kinder handelt, die Großstadt bevorzugen trotz aller Gefahren, die ihnen in religiöser und s i t t l i ch e r Beziehung dort drohen. Auch die größeren Kosten schrecken sie nicht. Unsere Tätigkeit muß sich daher daraus beschränken, diese Gefahren aus ein V.indestmaß herabzusetzen. Man lege den Eltern dringend ans Herz, datz sie sich nicht damit vrgnügen, für ihren Sohn eine Stelle ausfindig zu machen, wo er „aut rer frei bekommt" wie die Formel zur Beschwichtigung des Gewissens lautet, wo er aber das schlechte Beispiel in der lästigen Altsübung der göttlichen Gebote vielleicht stündlich vor Augen sieht sondern datz sie sich bemühen, ihn da unterzubriugen, wo man sich auch außerhalb des Geschäfts für feine geistige, sittliche und religiöse Entwicklung interessiert. Die zweite Sorge mutz die Beschaffung einer geeigneten Pension bilden. „Für Wiener bekommt man Diener", so lautet ein altjüdisches ^prüchwort und sür Geld kann man wohl ein Kosthaus finden, in dem für das körperliche Wohl des angehenden jungen Mannes ausreichend gesorgt ist, wo man ihm aber alle mäglichen Freiheiten gewährt, schon um den gutzahlenden Pensionär nicht zu verlieren. Man lege deshalb vor allem Wert darauf, daß er in ein Haus kommt, wo er wirklich treu behütet wird, „wie das eigene Kind". Da, wo eine Agudas-Jisroel- Jugendgruppe vorhanden ist, mutz man selbstverständlich auf sie aufmerksam machen und den Eintritt in dieselbe dringend anralen. Es empfiehlt sich auch, sich mit ihr direkt ins Einvernehmen zu setzen und ihr die Adresse unseres Schützlings milzuteilen. Daß die Arbeit in der Jugendfürsorge recht schwierig ist, wissen wir alle, aber, auch hier gilt das Wort unserer Weisen xSc cSiy np iSxe Sxitne rnx rc: cpen Se. tarda ^.rfrrrii