Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 89 (15.11.1894)
- Date
- 1894-11-15
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448412-2448492--39628-2487785- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Hungen 1× ep/1044798
OCR text
1671 Sprache sei rein und edel, die Urbersetzung klar und bestimmt. Als besonderen Vorzug betrachtet Referent die Anmerkungen, die beim Unterrichte in gedeihlicher Weise verwendet werden könnten, wie auch die üb?rschriftlichen Inhaltsangaben der Kapitel, außerdem sei eine werthvolle Karte beigegeben, um dem Kinde von dem Schauplatze der geschichtlichen Ereignisse Kenntnis zu geben. Der zweite Theil der „Au rbach'schen Schulbibel" aber fei besonders seines Anhanges wegen zu empfehlen. Ref. bemängelt jedoch den zu hohen Preis und weist darauf hin, d>iß das Werk den Namen einer „HauSbibsl" eigentlich nicht verdiene, und eine solche auch niemals ganz verdrängen solle. Nachdem dem Ref. für die geübte Kritik der Dank der Versammelten geworden, entwickelte der Vorsitzende die eigentliche Methode deS BibellefenS. Herr Dr. Löb wünscht auch das Bibellesen, weil die Zeitumstände eS erheischen, bezeichnet aber für diesseitige Verhältnisse nur den zweiten Theil als zur Einführung in Schulen geeignet. Die Versammlung nimmt darauf von der Empfehlung des zweiten TheilS der „Auerbach'schen Schulu. Hausbibel" Notiz und bekennt sich im übrigen hinsichtlich des Bibellesens zu den Grundsätzen der diesjähr. Hannoverschen Konferenz. In den nun folgenden „freien Besprechungen" lenkt Herr Dr. Lob die Versammelten auf den im Entstehen begriffenen „Reichs-Verband der jüd. Religionslehrer" und fordert die Kollegen zur Meinungsäußerung darüber auf, ob dieselben sich entschließen könnten, dem Verbände als Mitglieder beizutreten. Aus der lebhaft geführten Debatte geht hervor, daß die Theilnehmer der Konferenz sich für eine definitive Beitrittserklärung heute nicht entscheiden können, sondern zunächst noch eine abwartende Stellung einnehmen wollen. Im weiteren Verlaufe der freien Besprechungen, bittet A p t, die Konferenz möge die geeigneten Schritte thun, damit den ReligionSlebrern gestattet werde, in die Zeugnishefte der die höheren Lehranstalten besuchenden Schüler die Noten für die Religionsfächer eintragen zu dürfen. Le v Y-Norden regt noch einmal die Lesebuchfrage an und empfieblt das vom Hannoverschen Lehrerverein herausgegebene Lesebuch. Damit sind die diesmaligen Verhandlungen erschöpft und der Vorsitzende giebt ein kurzes Resmne derselben. Selig dankt dem Vorsitzenden für die umsichtige Leitung des Vereins und der Verhandlungen und fordert die Anwesenden zur Bekundung ihrer Anerkennung auf, sich von den Sitzen zu erheben. Dies geschieht. Nachdem auch den Herren Landrabbinern der gebührende Dank geworden, schließt der Vorsitzende die zehnte Konferenz mit einem Schlußworte, das in einem Hoch auf Se. Majestät unfern erhabenen Kaiser gipfelt. Der Schriftführer, B. Wolff-Aurich. Dlrrs Stndt und Csutö. Am 29. October tagte in Magdeburg im „Kaiserhof", die Generalversammlung der Ahawas Acliim. (Brüderliche Vereinigung jüdischer Cultusbeamten in Deutschland.) Es sei hier nur hervorgehoben, daß der Verein sich nicht nur die Unterstützung seiner dienstunfähig und stellenlos gewordenen Mitglieder, sondern auch der Hinterbliebenen Wittwen und Waisen derselben zum Zweck gesetzt hat. Nach Fertigstellung der Statuten schritt man zur Wahl des Vorstandes. Es wurden die bisherigen drei Mitglieder einstimmig wieder- und die Herren Wolf-Aschersleben und Goldschmidt Quedlinburg neugewählt. Dem Vorstande soll ein Betrath zur Seite stehen. Es sind bis jetzt 150 Mitglieder dem Verein beigetreten. Hungen im Oktober. Am 7. ds. starb Herr Lehrer Salomonsohn, der Senior der jüd. Lehrer Hessens, im Alter von 82 Jahren. 52 Jahre lang hat er in hiesiger Gemeinde als Lehrer amtiert und gleichzeitig auch als Vorsteher während eines langen Zeitraumes seine Dienste ihr gewidmet. Wenn auch ursprünglich dem Handwerkerstand zugehörig, hatte der Verblichene trotzdem im Laufe der Jahre ein reiches Wissen sich gesammelt und stand mit seinen Ansichten über Erziehung und Unterricht, sowie in seiner Amtsführung überhaupt, vollkommen auf der Höhe unserer Zeit. Von der Saat, die er in hiesiger Gemeinde gesät und von der warmen Verehrung und Anerkennung, die man seinem Wirken zollte, legte sein vor wenigen Jahren begangenes 50 jähriges Jubiläum das beredteste Zeugntß ab, indem die Betheiligung aus dem Kreise seiner Schüler. Freunde und Bekannte eine sehr große war. Wenn auch von harten Schicksalsschlägen nicht verschont, hatte der Dahingeschtedene sich doch eine seltene Körper- und Getstesfrtsche bewahrt, und mit staunenenswerthem Eifer kam er noch im hohen Alter bis vor 4 Monaten seinen Berufspflichten nach, wo er in würdiger Anerkennung seiner Wirksamkeit von der Gemeinde mit vollständigem Gehalt in den Ruhestand versetzt wurde. Möge der wackere Lehrer, der Kinder und Ktttdeskinder erzogen und gebildet, seiner Gemeinde unvergessen bleiben! rvasun. Reg. Bez Trier. Folgender ministerielle Erlaß ist den Gesetzen über Volksschulen in Preußen, zusammmengestellt von Dr. Georg Flügel, Regierungs- und Schulrath in Trier, entnommen. „Erlaß des Ministers der geistl. x . . . Angelegenheiten vom 30. Dezember 1892, U. III. 3984 erklärt sich damit einverstanden, daß die Verfügungen der König!. Regierungen zu Arnsberg und Münster aufrecht erhalten werden, nach welchen die Synagogen.Vorftände den anzustellenden Religions- und Elementarlehrern eine geräumige, mindestens sechsmonatliche Kündigungsfrist zur Bedingung zu machen, ihrerseits aber einen solchen Lehrer ohne die vorher nachgesuchte Genehmigung der König!. Regierung weder zu kündigen noch denselben zu entlassen haben. . . . Dieser Erlaß wird auch auf die Rhetnprovtnz ausgedehnt und durch Oberprästd.-Erlaß vom 18. Februar 1893, Nr. 1882 den rheinischen Regierungen mitgetheilt. I. H. . . S. Lemberg, l9.jDft. :@eit dem Jahre 1879 besteht bet uns eine Communal-Volksschule für