Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 72 (10.9.1894)
- Date
- 1894-09-10
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1351 daß sein Vermögen keinen Bestand hat (Baba Meziah 71b) ”). Wie sehr der Wucher vom Talmud verabscheut wird, geht aus folgender Aeußerung hervor: Die Wucherer wissen gar nicht, daß sie durch die Zinsen, die sie nehmen, sich mehr schaden als nützen. In ihrer Gottlosigkeit verhöhnen sie das Gottesgesetz und sagen: Wenn Moses gewußt hätte, welchen ungeheuren Gewinn uns der Wucher bringt, hätte er gewiß keine Verordnung dagegen erlassen (das. 75b)*8). Wucherer werden überhaupt öfter im talmudifchen Schriftthum mit Räubern in eine Kategorie gestellt. So schreibt z. B. das Gesetz vor. daß man von Räubern das geraubte Gut nicht zurücknehmen darf, wenn dies auch aus reuevoller Buße geschieht, ebenso darf man auch nicht die Zinsen von den Wucherern aus demselben Grunde zurücknehmen; wer dies aber dennoch thut. verscherzt sich dadurch die Gunst und das Wohlwollen der Weisen und Verständigen (Baba Kamah 94)™). Um der Gewissenhaftigkeit zu genügen, ist es nicht genug, wenn man seinem Nächsten ein zinsfreies Darlehen giebt, sondern man muß auch jeden Anlaß vermeiden, der geeignet wäre andererseits den Schuldner zu einer unehrlichen Handlungsweise zu verleiten. Aus diesem Grunde ist es nicht anders gestattet seinem Mitmenschen Geld zu leihen als nur in Gegenwart von Zeugen; wer dies ohne Zeugen thut, vergeht sich gegen den Ausspruch: „Und vor dem Blinden sollst du keinen Anstoß legen" (Baba Meziah 75)20) weil dadurch dem Schuldner Anlaß gegeben wird, das Darlehen abzuleugnen. So ist immer der Eine verpflichtet gegen den Anderen wahrhaftig, ehrlich und gewissenhaft zu sein und gegenseitig alles zu vermeiden, was dem Anderen materiell oder moralisch schaden könnte. Ein talmudisches Sprichwort sagt: Halte dich fern von allem, was moralisch häßlich ist und von dergleichen, was nur im mindesten den Schein von nboi myD v w »o 73 *on itpn p pyotp '7 (17 77101 ipil (72 8^ 15D3 : 71218 31737 V7y 7’373 8717 (HIN Ntn (i"io D^nn) D7iy7 öic 87 7178 ntcfiy np7 87 ’pj 7)1 ,8"y 8)1'LO 833) }'£2t2U2712 VD32 7’373 71^127 7317 77121? . (y‘v lTI’17?2t7 771212 7711' 77’373 'Pl2 71218 ET 7 S^’27 (18 71128 17171711 D3TI 1237 71712 D’12’171?2t7 878 71)1 87l ]H’D£D rvn 87 7373 7!1'7 81717 1237 TWü y71' 71*71 17*8 D’70181 . (3*y , rry db7) 137113 73pDD1 UDVl p73pD J’8 777717 71'373 '17121 3'271.17 (19 . (TX 8Dp 833) 12D'7 »77)13 O'12371 717 s8 3712 73')1 O'7)13 8^L' 3718 771^121 71)112 17 L"p' '12 73 (20 . (3")1 ,7")1 8)TXJ2 833) 7117312 >77 8^7 7iy '221? D15712 Unehrenhaftigkeit hat, oder was nur im geringsten gegen den Anstand ist. (Chulin 44, b)2'.) Besser ist es in Armuth und Dürftigleit zu leben und unbefleckt von Unrecht oder Gewaltthat sein, als durch Heuchelet oder Betrug in Ueberfluß zu schwelgen. Wie süß schmeckt das ehrlich erworbene Stück Vrod, das man sich durch eigenes Verdienst redlich erringt und erkämpft, süßer als die köstlichsten Gerichte, die man durch Menschengunst, oder gar durch Frevelthat erlangt. Das lehrt uns auch die schöne ALegorie, welche in dem Oelblatte sich ausspricht, mit welchem die Taube in die Arche Noahs zurückkehrte. Dieses bittere Oelblatt soll beweisen, wie unendlich süßer das mit Mühe Selbsterworbene schmeckt als die beste Nahrung aus Menschenhand (Chelek 107) 22), geschweige denn als das durch Unrecht Erworbene. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspouderrzeu. Deutschland. Würzburg. Bekanntlich findet der Eintritt zum einjährig freiwilligen Dienste alljährlich am 1. October statt. Da nun in diesem Jahre der 1. October mit dem jüdischen Neujahrsfeste zusammenfällt, so hat sich, wie schon öfters aus gleichem Anlasse. Herr Dtstriktsrabbiner Nathan Bamberger dahier an das Kgl. bay. Kriegsmintsterium mit der Bitte gewandt, man möge den israe!. Einjährigen gestatten, erst am 3. October einrückenzu dürfen. Es erfolgte daraus unterm 31. August vom Kgl. Kriegsministerium der folgende Bescheid: „Dem Distriktsrabbinat Würzburg beehrt sich das Krtegsminiftcrium ergebenst mitzutheilen, daß Wohldessen Eingabe ausgesetzten Betreffs vom 19. d. Mts. den obersten Waffenbehörden für thunltche Berücksichtigung zugeleitet wurde." Wir sind nach genauer Information in der Lage die jüdischen Einjährigen, welche in Bayern dienen wollen, darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich rechtzeitig bei ihrem Regimente mit einem desfallsigen Gesuche zu wenden haben, welches bei dcr bekannten Lojalität der hohen und höchsten bay. Behörden gewiß den erwünschten Erfolg haben wird. Moringen, 4. Sept. Dieser Tage ist hier ein älterer, elegant gekleideter Schwindler verhaftet worden. Durch Vorzeigung falscher Papiere, denen es an Beglaubigungen und öffentl. Stempeln nicht .(3"y , 7" 12 P)7 i’birp 17 712177 JD1 71>"37 JO ,7777 (21 '237 72V 77128 77>p8 '7 7128 : 7’33 *yiC '7)1 7271 (22 17373 C’pl3?2 1'7' 781 773 C’71712 71273 1'7' JTI037 7"3p7 . 0"p pSn) 371 7173 7'3 3'7D121