Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 72 (10.9.1894)
- Date
- 1894-09-10
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXV. Jahrgang. Anlage M M 72 des „Israelit". Leitender Artikel. Die Wahrhaftigkeit und die Ethik des Judenthums. Von Rabb. Heinrich Galandaner in Soborten (Böhmen). VII. Was war denn das Vergehen Sodom's, daß es so der Vernichtung anheimfiel? Weil die Einwohner nach dem Besitz der Reichen und Begüterten verlangten und weil sie sowohl in persönlichen als in Geldangelegenheiten gewaltthätig und unduldsam waren. (Chelek 109)* *). Für so groß und schwer wird die Sünde gehalten, wer das Etgenthum eines Andern für sich gewaltthätigerweise verwendet, daß selbst derjenige, der dann darüber aufrichtige Reue empfindet und seinen Lebenswandel in vollkommener Gerechtigkeit und wahrer Tugendhaftigkeit führt, dennoch keine Sühne und keine Verzeihung bei Gott findet, weil er sein Unrecht bei den Beschädigten nicht mehr gut zu machen vermag. (Chultn 89).2) Um ein Unrecht wieder gut zu machen, darf man überhaupt, wenn dies nur irgendwie möglich ist, nicht die größten Kosten, nicht die größten Anstrengungen scheuen, selbst dann, wenn man sich dadurch den empfindlichsten Schaden zufügen müßte. So ist es z. B. eine talmudische Bestimmung, wer einen Balken sich unrechtmäßigerweise aneignet und ihn einbaut in seinem Hause, im Thurm, so ist er verpflichtet den Thurm niederzureißen und den Balken dann dem Eigenthümer zurückzugeben, wenn er seine Schuld sühnen will (Taanis 15) ^). Kann doch selbst der Versöhnungstag nur eine Sühne erwirken für diejenigen Vergehungen, die man sich Gott gegenüber hat zu schulden kommen lassen, nicht aber für solche, welche Bezug haben auf den Mitmenschen, denn da gibt es eher keine Vergebung, als bis der Beschädigte seine Genugthuung erhält. (Juma 85,b)4). Wer nur sein Vieh weiden läßt auf fremden Boden oder leichtsinnigerweise Schaden verursacht UniJBr '131 C3J1ÖD3 CNDm D’yn OHD ’BW «1 . (B‘p pann pns p-imD) poo nyaa nrrry Dmoj D’p’is 17’SNBT »wn 7N ,1p NW ION (2 . (d"e> pin) rvinrD pD’ p’N riN ypypo htm nwai ano i?’Dn w*oar aoN (3 .(ru n’jyn) mya? amo Ttnoi mia mon nrvay nsao omean ov raipoa d“n paar nvray (4 Nor) nnn rw näTBf ny Dmsan or pr-r nnr6 ow paar . (a"y ,rrs auf des Nächsten Feld, der wird so empfindlich gestraft, daß die Beschädigung nach dem Maximum der besten Feldstücke abgeschätzt und bezahlt werden muß, (Gitttn 49 b)5) damit sich Jeder vor Unrecht und Gewaltthat hüte. Denn Unrecht und Gewalttbätigkeit zerstören die Weltordnung, führen zur Anarchie, zum Umsturz und Verderben. Nichts wirkt so verhängnißvoll, so unheilbringend für die Gesellschaft, als wenn das Faustrecht, das Recht des Starken, das rohe unbändige Naturrecht zur Geltung kommt, welches den Menschen zum Raubthier üerabwürdigt. Im Zeitalter Noah's verübten seine Zeitgenossen die greuelhaftesten Laster, aber für keines derselben wurden sie mit der gänzlichen Vernichtung bestraft, außer wegen ihrer Gewaltthätiqkeit, so heißt es auch (Genesis 6), da voll ist die Erde des Raubes vor ihnen, so werde Ich sie zu Grunde richten (Sanhedrin 107)«). Auch unter den Sodomiten war das Recht des Starken vorherrschend, den Schwachen, Wehrlosen, Fremden erging es sehr übel unter ihnen. Freilich verübten sie ihre Gewaltthaten unter dem Vorwände der Gerechtigkeit unter einander, angeblich zum Selbstschutz. Sie sagten nämlich, was sollen uns die Fremden im Lande? Was nützen uns die Durchreisenden, die Wanderer, die Geduldeten, die Gäste in unserer Mitte? Sie schädigen uns wirthschaftlich, vermindern unfern Erwerb, machen uns überall Concurrenz, darum hinweg mit ihnen, wir wollen unser Land verschließen vor den Parasiten, und diese geistreiche Argumentation führte ihren Untergang herbei (Chelek 109)7). (Wer denkt da nicht an unsere heutigen Sodomiten, die sogenannten „Christlich-Socialen" oder wie sie sich sonst nennen mögen? Sie führen dieselben Argumente im Munde gegen die Juden. Wer ihnen nicht beistimmt, ist selbst ein Judenabkömmltng oder gar von den Semiten bestochen. Dann müßten aber auch ganz Italien mit sammt seinem König und seiner Regierung, ganz England mit sammt seiner ganzen na n*jDonm dPtjh oeo mn’jn urb poar ppnn (5 pnv Ta nnoa Dom w noai?nj w no7 dw idn’Bt . (a"y , dud poo) ’Par hnj mar pioui nrp nnar oon ina mj noa hn-ii Na pnv n idn (6 latrsty iy orn in larPy nnm n*?i aian 7y nay Tiacn an omeo oon psn hn^d n ('i n»ar«na) newar ,?wa onn’ (*"p p pnmo) onm o:ni ]’N3 JW Q*3n H3iy N7 , nON ONO 'BW (7 «sind Sui min naarji inq , W0QO mom uny .(o"p p7n)