Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 71 (6.9.1894)
- Date
- 1894-09-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448412-2448477--39227-2487369- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XXXV. Jahrgang. M 71 Der Israelit. Ein Kenlrat-Hrgan für das orlhodore Zudenlßum. Begründet von Dr, Lehmann in Mainz. Donnerstag, de« 6. September 5654 (1894). Leitender Artikel. Die religiösen Zustände in Westfalen in. Aus WestpHalen, im August. Es sind jetzt dreiundzwanzig Jahre verflossen, seitdem in Augsburg eine Anzahl Reformrabbtner und anderer wahlverwandter Weltverbesserer als zweite und letzte Synode zusammentraten, um das alle, überlieferte Judenthum aus den Angeln zü heben und es so mit Anstand los zu werden. Damals war das noch Mode und die Herren glaubten, daß diese Mode ewig grünen bliebe. Deßhalb waren sie so unvorsichtig ihre damaligen Reden drucken zu lassen, was sie inzwischen wiederholt bedauert haben. Es weht seitdem ein anderer Wind. So schrieb z. B. die von dem Großkophta des deutschen Reformjudenthums begründete „Allgemeine Zeitung des Judenthums" vor zwei Jahren „daß kein Rabbinat und kein Vorstand der Welt dasRechthat, von einerbiblischen Vorschrift zu dispensiren." Als damals durch Citate aus den gedruckten Verhandlungen der Synode an dieser Stelle darauf hingewiesen wurde, wie sich die Zeiten seit anno Augsburg geändert haben, machte einer der damaligen Faiseure sogar den kläglichen Versuch sich selber zu dementiren. *) Herr Dr. Vogelftein, der auch auf jener Synode mttrathete, hat sich damals schon als der Mann ganz nach dem Herzen des Weftphälischen Schinkenjudenthums bewährt. Er hat damals schon die dreiste Stirne gehabt, nicht etwa die Worte unserer Weisen, sondern die Worte des lebendigen Gottes, die heiligen Gesetze unserer Thora für abgeschafft zu erklären. Aus den zahlreichen Expektorationen des 1) Vergl. Jahrg. 1892. Nr. 94. Berlin. damals noch Pilsener Rabbiners Dr. Vogelstein, möge hier zur Probe folgender Passus folgen: „Meine Herren! Wir alle sind einig darüber, „daß die Chal'za oder Jibum, wie sie im fünften „Buche Moses vorgeschrieben, ihren Grund ver- „loren haben, darüber kann keine Frage sein, „d. h. unter uns ist sie es nicht. Ich habe keinen „Rabbiner gehört, der behauptet hätte, die Cha- „liza hätte eine andere als agrarische Bedeutung. „Dieser Ausdruck wurde von Herrn Dr. L. ge- „braucht. Wenn dem so ist, so sind wir gezwun- „gen dieselbe ganz aufzugeben und kein Stückwerk „wieder zu schaffen. Ich erinnere daran, daß „in der Bibel die Stelle vorkommt: „Man solle keine Zinsen nehmen, und, meine „Herren, die Theologen und manche andere „wissen, daß gerade dieses Gebot so scharf aus- „geprägt worden ist im Talmud, daß man nicht „blos Zinsen verbot, ja sogar alle Kleinigkeiten, „man solle nicht einmal dem, von dem man „Geld geliehen hatte, den Gruß entbieten dürfen, „wenn man denselben früher nicht zuerst gegrüßt „hat. Dieses Gebot hatte seine hohe Bedeutung, „allein der Grund hat aufgehört, und welchem ra- „tionellen Rabbiner, rationellen Grundsätzen fol- „genden Rabbiner wird es einfallen zu sagen: „Zinsen zu nehmen von seinem Kapitale ist un- „laubt. Ich glaube in dieser Versammlung wird „kein einziger das Wort ergreifen, um dieses „Gebot aufrecht zu erhalten. Die meisten oder „alle würden sagen: Dieses Gebot war berechtigt „und berechnet für den jüdischen Staat, wie er „damals bestanden, es hatte volle Berechtigung, „das bezweifle und bestreite ich nicht, war ebenso „berechtigt, wie das Gebot, daß das Erbtheil „eines Stammes nicht auf den anderen über- „gehe." „Derlei Gebote giebt es noch viel mehr. „Ich weiß nicht, ob Jemand bet der Versamm- „lung ist, der erklären würde, selbst für den Fall,