Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 68 (27.8.1894)
- Date
- 1894-08-27
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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StSCXV. Jahrgang. .AS 68 Der Israelit. Ein Gentrat-Hrgan für das orthodore Zudenlhum. Begründet von vr. Lehman« in Mainz. Montag, den 27. August 5654 (1894). Leitende Artikel. Die Wahrhaftigkeit und die Ethik des Jndenthums. Von Rabb. Heinrich Galandauer in Soborten (Böhmen). VI. Alle heiligen Schauer wurden in dem Schwörenden wachgerufen, bevor dieser zum Schwure schritt. Die hohe Bedeutung desselben wurde ihm zuvor in seiner ganzen Tragweite ernstlich zu Gemüthe geführt, damit er sich vollkommen bewußt sei, was das heißt: schwören und bei Gott schwören. „Wisse", wurde ihm gesagt, daß in dem Augenblick, da Gott den Ausspruch that: Du sollst den Namen des Gottes deines Herren nicht zur Unwahrheit aussprechen, die ganze Welt in ihren Grundfesten erbebte, daß es für alle Vergehen gegen die Gebote der Thora eine Sühne gibt, während der Meineidige nicht ungestraft bleibt; wisse, daß bei anderen Sünden nur der betreffende Sünder allein gestraft wird, während bei falschem Schwur die Strafe sich auch auf die Angehörigen des Meineidigen erstreckt, denn so ist es auch gesagt (Koheleth 5): Verursache nicht, daß durch den (falschen) Ausspruch deines Mundes auch deine Blutsverwandten ln's Verderben kommen; wisse endlich, daß bei allen andern Sünden nur den Schuldigen selbst die Strafe trifft, bet falschem Schwur aber die gesammte Menschheit in ihrer stttlichen Grundlage geschädigt wird. (Macköth 39). y Daher, wer nur im Verdachte ist, nicht skrupulös oder genau in irgend D7iyn jnv "in (yswn) 17 cmcis ’in Tri (i 7p?s 'n m n» srn s7 n"7pn ics^ nyao yiy-iu ro npr N7 idw rfoi npji n “icsj miraw rrvsy 77i nie7 tombt imsiPDi udo ]N7i udo py-isj r-nirup niTuy 77i s7s nwa psi •psm ns N’cn? -)’s ns;nn 7S ('n n7np) n7yn 77O1 udd ]S7i i:dd yyi£j minatp nrvay 771 , nnp . (ü"7 niDD) lvl7 einer Sache zu sein, der ist auch ganz unfähig in einer solchen Angelegenheit Zeugenschaft abzulegen, umsomehr, wer es mit der Wahrheit nicht zu strenge nimmt und im Verdachte steht, es mit dem Schwure leicht zu nehmen, daß dieser weder Richter noch Zeuge sein kann. (Stöcker, Rohling und Consorten). (Talmud Bechauraus 35 b)?). Bei einem Volke, bei welchem das Wahrheitsgefühl so ausgebildet ist wie bei dem jüdischen, läßt sich auch nichts anderes voraussetzen, als, daß jeder wahrhafte Jsraelite eine heilige Scheu vor jedem Schwur empfindet, und in der That ist es unter den aufrichtig frommen Juden gar nicht selten, daß man lieber empfindlichen Schaden erleidet, als sich entschlösse selbst einen wahren Schwur zu leisten. Das weiß Jeder, der das Judenthum wirklich kennt. Die Wahrheit zu beschwören ist wohl nicht religionsgesetzltch untersagt, aber im jüdischen Religionscodex wird davor aufs ernstlichste gewarnt, (Siehe Orach Chajim 159 die von uns oben angeführte Stelle) und zwar in solch eindringlicher Weise, daß cs fast wie ein Verbot klingt, wie aus allen diesbezüglichen Stellen deutlich zu ersehen ist. So sagt z. B. der Midrasch zum Dekalog) 3): Es ist auch unstatthaft einen Schwur der Wahrheit zu leisten, denn wer sich heute gewöhnt zu schwören, wird es auch morgen thun, dadurch wird ihm das Schwören geläufig und geringgeschätzt in seinen Augen, und gar wer den Namen Gottes entweihet und falsch schwört oder nur einen Eid auf Wahrheit ablegt, dessen Verdienste und Laster wird der Heilige, gelobt sei Er, vor der Welt öffentlich ent- . (7"y ,n"7 nrraa) rryo ssi in s7 ti: “spinn (2 i7’jno n>7 ,y2W''? ’Ntm crss ps nosa r’ss (s *’S3 mw nyn&r mi'yji inm yD ovn yscn , nyDK'7 i7’£N is jntwi n"7pn 7t? ide* 77nsn ^i , i\yyn nspi 17 'is , ms 777 iyani lmDwo rM rrapn ieid , ncsa . (nnmn mwy nm trno) 7"myt? h 'isi T"niyn