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Der Israelit · 1894-08-23 · Heft 67 (23.8.1894) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 67 (23.8.1894)
Date
1894-08-23
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1262 Nervosität leide. Der Richter verurtheilte den Angeklagten bloß zu einer Geldstrafe von 15 fl. Der öffentliche Ankläger meldete abermals die Berufung an. Mit Rücksicht auf die hochgradige Nervosität Wehrich's hätte es vielleicht dem Rechtsgefühl der Antisemiten entsprochen, wenn dieser zu einer mehrwöchentlichen Sommerfrische in Nusle verurtheilt worden wäre. Amerika. New-Pork. Nach einer dem Hause der Repräsentanten vorgelegten Bill soll in Zukunft nur denjenigen Auswanderern das Landen, resp. der Zutritt in die Vereinigten Staaten gestattet sein, welche ein Leumundszeugniß eines amerikanischen Consuls vorzeiaen können. Freilich liegt diesem Gesetzentwurf keinerlei Gehäßigkeit gegen unsere russischen Glaubensgenossen zu Grunde, aber das hilft nicht darüber hinweg, daß dieselben, falls der Entwurf, was man nicht hofft, Gesetzeskraft erhält, fühlbar getroffen würden. Daß man überdies bei uns nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis keinen Unterschied zwischen amerikanischen Staatsbürgern jüdischer oder nichtjüdischer Confession kennt, beweist das Einschreiten unserer Regierung zu Gunsten zweier amerikanischer Juden bei der russischen Regccrung. Ein Herr Kosminski, ein Kaufmann aus Bufallo, welcher vor mehr als 20 Jahren sein amerikanisches Bürgerrecht erworben hatte, ward bei seiner Rückkehr nach seiner Vaterstadt in Rußland von der Polizei ergriffen und ohne langen Proceß nach Sibirien verschickt. Die amerikanische Negierung hat nicht nur sofort zur Entlassung desselben die nöthigen Schritte gethan, sondern hat ihre Absicht kundgegeben, für die zugefügte Kränkung eine Schadloshaltung von der russischen Regierung zu beanspruchen. Der andere Fall betrifft den bekannten Rev. Dr. Joseph Krauskopf, Rabbiner der jüdischen Gemeinde zu Philadelphia. Der als berühmter Kanzelredner und Gründer der BJewish Publication Society of America“ geschätzte Geistliche, welchem die Leiden unserer Brüder in Rußland tief zu Herzen gingen, hat einen Entschluß gefaßt, der jedem mit russischen Verhältnissen halbwegs Vertrauen — trotz aller mannhaften Entschlossenheit, die sein Urheber dadurch bekundet — äußerst kühn erscheinen wird. Rev. Krauskopf beabsichtigt nämlich nichts Geringeres, als persönlich beim Czaren aller Reußen für eine bessere Behandlung der russischen Juden zu plaidiren, damit für dieselben im eigenen Lande solche Rechte geschaffen werden, welche ihnen ihr Bleiben in der Heimat ermöglichen. Als Herr Dr. Krauskopf den ihm zur Reise von den amerikanischen Behörden ausgestellten Paß dem russischen Consul, laut Vorschrift, zur Visirung einreichte, ward derselbe ohne das Visum retournirt, ein Ereignis, welches in der ganzen amerikanischen Presse mit wenig schmeichelhaften Complimenten begrüßt wurde. Unser Staatssecretär Mr. Gresham brachte die Angelegenheit vor den Congreß und die Erbitterung stieg soweit, daß ein Antrag eingebracht wurde, daß der russisch-amerikanische Handelsvertrag, welcher doch auch die gleichen Rechte aller Staatsbürger gewährleiste, nach Ablauf der Contractsperiode gekündigt werde. Inzwischen ist Dr. Krauskopf nach Europa abgereist und wie ein Telegramm von ihm aus Petersburg vor einigen. Tagen meldete, auch ohne Visum des russischen Consuls unbehelligt in der russischen Hauptstadt angelangt. vermischtes. Berlin, 1t. Aus. Der Capelle des königlichen Cadetiencorps in Groß Lichterfelde winde verboten, auf dem dortigen antisemitischen Feste -u spielen. Auch den Cadetten ward das Betreten des Fesilokals verboten. Dagegen durfte die Capelle des Cadettencorps auf den: Somme: feste des confervativen Vereins spielen. Berlin, 13. August. Die Besitzung der Professur für alttestamernliche Eregese an der Beiliner Universität hat für uns aus naheliegenden Gründen immer ein besonderes Interesse. Freilich, ein zweiter Dillmann dürfte nicht so leicht gtfunden werden, einfach aus dem Grunde, weil er gegenwärtig wohl überhaupt nicht vorhanden ist. Nachdem nunmehr Prof. Kautzsch in Halle abgclehnt, soll die Berufung des Prof. Tr. W. Graf von Baudisiin, bisher zu Marburg, ous den durch den Tod des Pros. D. Dillmann erledigten Lehrstuhl für alttestamentliche Theologie an der Universität Berlin bereits erfolgt sein. Unter seinen Publikationen sind am bekanntesten die zweibändigen „Studien zur semitischen Religionsgeschichte" und die „Geschichte des alttestamentlichen PriesterthumS." BreSla«. Herr Dr. K> oller, bisher zweiter Rabbiner der Synagogen-Gemeinde Breslau, hat Mitte August unsere Stadt veriasien, um sein Amt als Director des Lehrer-Sern inars in Hanovcr und Nachfolger des nach Stuttgart beru fenen Tr. Kroner anzutreten. Wenngleich seine zahlreichen Freunde bedauern, ihn zu verlieren, so freuen sich dieselben, d aß er einem ihn befriedigenden Wirkungskreise fortan vorstehen wird. LebensversicherungS Gesellschaft m Leipzig, auf Gegenseitigkeit gegr. 1830 (alte Leipziger). Es sind vom 1. Januar bis Ende Juli 1894 3699 Versicherungen über 26372 700 M. beantragt worden, 265 Versicherungen über 2 471000 M. mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Als gestorben wurden in derselben Zeit angemeldet 454 Mitglieder, die mit 2857200 M. versichert waren. Der Bersicherungsbestand stellte sich Ende Juli 1894 auf 60 500 Personen mit 419 Millionen M. Versicherungssumme. Bei der alten Leipziger Gesellschaft, die eine reine Gegenseitigkeitsanstalt ist, fließen alle Ueberschüfse den Versicherten wieder zu. Die Dividende der letzteren beträgt für die langer als 5 Jahre bestehenden Versicherungen im taufenden Jahre 42°/g der ordentlichen Jahresprämie und bei abgekürzten Versicherungen außerdem l* 1/*0^ der Summe der gezahlten Zusatzprämien, was mit Rücksicht auf anderweile Auslassungen über diesen Punkt hier ausdrücklich hervorgehoben werden mag. Würde eine Dividende auf die Zusatzprämie nicht gezahlt, so wäre der Dividendensatz auf die ordenliche Jahresprämie noch wesentlich höher als 42°jQ.

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