Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 62 (6.8.1894)
- Date
- 1894-08-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Jahrgang. M 62 Der Israelit. Ein Kenlrat-Hrgan für das orLHodore IudentHuK. Begründet von vr. Lehman« in Mainz. Montag, den 6. August 5654 (1894). Leitender Artikel. Die Wahrhaftigkeit und die Ethik des Judenthums. Von Rabb. Heinrich Galaudauer in Soborten (Böhmen). V. Der Talmud schärft ebenfalls die Gewissenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit im gesellschaftlichen Verkehr aufs strengste und eindringlichste ein. Wie Gott selbst gerecht und warhaftig ist, so sollen es auch die Menschen zu thun bestrebt sein. Das Leben des Israeliten muß ein geheiligtes sein; geheiligt durch Aufrichtigkeit, Reinheit der Gesinnung, Lauterkeit des Charakters, durch Ehrlichkeit in Handel und Wandel, in Thun und Lassen; denn Gott, dein Gott ist auch heilig. Strebe Ihm nach, Er sei dein Vorbild, dein Lehrer, dein Führer, dein Meister. Was lehrt uns der Satz: „Denn ich der Herr liebe das Recht, der hasset unrechtmäßiges Gut beim Ganzopfer?" Das gleicht einem menschlichen Könige, der einst vor dem Zollhaus vorbeiging und seinen Dienern befahl, den Beamten die Zollgebühr zu entrichten. Da sprachen die Herren aus seiner Suite: Herr und König! Ist ja der ganze Zoll dein, wozu die überflüssige Steuer? Der König aber erwiederte ihnen: Von mir sollen die übrigen Passanten lernen, sich ihrer Steuerpflicht nicht zu entziehen. So macht es auch der himmlische König, indem er spricht: „Ich hasse das Unrecht beim Ganzopfer," Er will damit den Menschen ein Beispiel geben, damit auch sie sich ferne halten von jeglichem Unrecht (Suckah 30a). j) o irren ’nq ’Nnv .p pyciy n n-wn pnv P (i T’3 'pD'? NJ'IIC' 29L7Q DH'iN 'H ’JN ddd un rop *idn , ddcd n’3 p “ep mir ")EN ,Nin D30n >3 N71 pOH 1J3HM :N2y P nON D3DD p DDSV lrTO' iPlT 3'3">n ’33iy HD1?' »JDO Dp ’jdö ,npn bu wi» dditd ddin 'n ’jn’3 rrijpn . (n'y p)“i r>3D) 7ur> p oosy *rm:n ’jd Die Wahrhaftigkeit und Gewissenhaftigkeit, wie sie dem Judenthum von seiner Lehre geboten wird, kann darum auch von keinem bestimmten Gesetze — und mag dieses noch so weitreichend sein — genau begrenzt werden. Wie Gottes Wahrhaftigkeit unbeschränkt ist, so darf sich auch der Israelit in seiner Wahrhaftigkeit von keiner bestimmten Vorschrift beschränken lassen. Beglückend und erlösend wäre es für die Menschheit, wenn in derselben das gesellschaftliche Leben und der Verkehr nach den Satzungen der Gotteslehre geregelt werden würde, für den Juden aber ist es nach talmudischer Auffassung, eine Pflicht, in seiner Gewissenhaftigkeit selbst über das vorgeschriebene Gesetz hinauszugehen, weil das letztere durchaus nicht für jeden möglichen Fall im menschlichen Verkehr vorherrschen kann und oft unzureichend ist. Diese Auffassung spricht sich in folgenden Worten aus: Es heißt: „Verkünde ihnen den Weg, den sie wandeln sollen und die Werke, die sie auszuüben haben" (Exodus 18). Das bedeutet: Es gtebt außer den gebotenen Satzungen noch andere Pflichten, die über jene hinausgehen, und Rabbi Jochanan behauptete sogar, daß Jeruschulajim nur deshalb zu Grunde ging, weil man dort im öffentlichen Leben mit peinlicher Genauigkeit an die Nechtsgebote der Thora sich hielt, ohne weiter über dieselben hinauszugehen (Baba Meziah 30b)2) Wie ein solches Weiterhinausgehen über den Rahmen des Gesetzes in der Gewissenhaftigkeit oft nothwendig ist, beweisen z. B. folgende Verordnungen im Talmud. Das Gebot befiehlt z. B. Peah zu geben, die Ecken des Feldes für die Armen stehen zu lassen. Was das Gewissen über die ehrliche Ausübung dieser^Satzung vorschreibt, sagt die Thorah weiter iffN-nipyon nw nu pm nx dp n>mm (2 wP pnv n -»»Ni ,pn rvnra d\3P n -in“’ mozo pp □’jsr nsy np rmn p untr p nin ePlht rmn . (3“y p p Ny’so n23) pn mwc