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Der Israelit · 1894-07-30 · Heft 60 (30.7.1894) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 60 (30.7.1894)
Date
1894-07-30
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1121 Bäcker selbst nicht bestätigen konnte. Das Treiben dieses Pfarrers ist um so bedauerlicher, als sich die schädigenden Folgen desselben im Niedergänge der bis vor Kurzem blühenden jüdischen Geschäfte schon jetzt sehr fühlbar machen. Lemberg, 26. Juli. Wie aus Lodz gemeldet wird, wurde seitens der Behörden die sonderbare Verfügung getroffen, daß von den dort aus choleraverseuchten Bezirken eintreffenden Passagieren nur die Juden allein einer ärztlichen Revision unterzogen werden sollen. P a l ä st i n a. Zefath (riSL n'^in) im Juli. Der Gouverneur von Jerusalem hat der hohen Pforte mitgetheilt, dlch beim heurigen „Ed Simun" (Simonsfest pyo» ’2-n in Mirun circa 40 000 jüdische Pilger aus Palästina, Syrien. Arabien, Mesopotamien, Persien, Indien und Cer.tralasien versammelt waren, um am Grabe dieses großen Mannes (w “D vycff ’m) ihre Andacht zu verrichten. Eine solche gutbesuchte Wallfahrt nach diesem Grabe hat schon seit Menscheugedenken nicht stattgefunden. Die Pilger verweilten volle sechsunddreißig Stunden an diesem Grabe, dessen Umgebung von Tausenden von Zelten bedeckt war. Vor ihrer Abreise von dort verrichteten die Pilger gemeinsam ein Gebet für das lange Leben und das Wohlergehen des Sultans Abdul Hamid n"v M a r o c c o. Tanger, 20. Juli. Aus Fez wird aus zuverlässiger Quelle folgendes Geschtchtchen berichtet: Der in Fez sich befindliche ältere Bruder des Sultans Muley Aman ließ einige israelitische Goldarbeiter zu sich rufen und befahl ihnen, ihm ein kaiserliches Siegel anfertigen zu wollen. Die Israeliten entfernten sich unter Versprechungen, diesem Aufträge Nachkommen zu wollen, innerlich jedoch bestürzt ob dieser schwer zu erfüllenden Mission. In ihrer Bestürzung wendeten sie sich an einen ihnen gewogenen Sheriff, von dem sie, das Vorgcfallene mittheilend, einen Rath erbaten. Dieser verbot ihnen, das Siegel anzufertigen, und um sie vor Repressalien seitens des unbefugten Prätendenten zu schützen, behielt cr sie in seinem Hause zurück. Ein Sheriff wird in Marokko als ein Heiliger und von Mohammed abstammend betrachtet, und nicht einmal der Sultan hat eine Macht über ihn. Der neue Sultan wird nicht umhin können, den Israeliten für diese ihre patriotische Haltung seinen Dank zu zollen. Amerika. New Aork. Richter Dennis vom Kreisgertcht in Baltimore Unterzeichnete ein Dekret in einem Fall, dessen Ausgang in israelitischen Kreisen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wurde. In den 70er Jahren starben in Baltimore die Eltern von j Jacob und Henry Hermann und wurden ihrem Wunsch entsprechend auf dem Friedhof der israelitischen „Shearith-Gemeinde" beerdigt. Ihre Kinder erwarben einen Familienbegräbnisplatz auf dem Kirchhof der „Baltimore Hebrew Congregation," deren Mitglieder sie sind, und suchten dorthin die Särge ihrer Eltern zu überführen. Hiergegen erhob die orthodoxe Gemeinde Einspruch, einmal, da e8 der Wunsch der Verstorbenen gewesen sei, auf ihrem Friedhofe bestattet zu werden und zweitens, weil es gegen das jüdische Gesetz verstoße, eine Ausgrabung und Wegschaffung von Leichen vorzunehmen. Der Fall beschäftigte die Gerichte und eine Anzahl der bekanntesten Rabbiner des Landes wurden über die Frage, ob ein derartiges Vorgehen gegen das Gesetz verstoße, als Zeugen vernommen, dieselben waren nahezu zu gleichen Theilen entgegengesetzter Ansicht. Die Rabbiner Dr. Szold, Dr. Hochheimer, Dr. Schneeberger von Baltimore, Harsch von Chicago und Sale von St. Louis waren dafür, während andere ihrer Collegen, darunter Dr. Klein, Dr. Schaffer von Baltimore und Dr. Mendez von New - Aork sich auf Seiten der Gemeinde stellten. Richter Dennis entschied, daß, wie die Kläger geltend machten, die Kinder ein gewiffes Eigenthumsrecht an den Leichen ihrer Eltern hätten, welches ein Gericht im Billigkeitsverfahren anerkennen und respektiren müsse, und das von keiner Glaubenssatzung beeinträchtigt werden könnte und wies die Einwände der beklagten Gemeinde ab. Kongreßmitglied Isidor Rahner war Anwalt für die Herren Hermann. Rev. Ostas Hochglück. > vermischtes. < Berlin. Prof. Forster's „Freideutschland" brachte am 17. Juli folgende Nachricht: „Königsberg i. P. Hier lebt ein bei seinen Stammesgenoffen in hohem Ansehen stehender (!) Jude, den man den „todten Levi" nennt. Er hat seinen sonderbaren Namen auf folgende Weise erhalten: Levi war früher in Rußland und hatte dort eine Strafthat begangen. Die Behörden suchten ihn überall, und um sich diesen Nachforschungen zu entziehen, ließ er das Gerücht verbreiten, er sei gestorben. Man wußte sich eine Leiche zu beschaffen, aber nun war es nöthig, daß acht Leute durch Eid bekräftigten, die Leiche sei auch wirklich die des steckbrieflich gesuchten Levi). Sieben Juden waren dazu gewonnen worden, und um die gesetzlich geforderte Zahl voll zu machen, — beschwor Levy selbst tapfer mit, daß der todte Jude seine eigene Leiche sei. Seine Stammesgenossen schafften ihn dann spater über die Grenze." Aus die Erkundigungen der Redaktion der „Mittheilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus" erhielt dieselbe folgenden authentischen Bescheid: „Wenn auch vorstehende Notiz, einschließlich der acht Zeugen den Stempel der Erfindung an der Stirne trägt, so will ich doch auf Ihren Wunsch bemerken, daß ich seit 30 Jahren in Königsberg wohne, auch die ausländischen Juden gar wohl kenne, aber niemals von einem „todten Levy" oder der ihn betreffenden obigen Fabel etwas gehört habe." Ob der Prof. Reichstagsabgeordneter Paul Förster sich zu einer Berichtigung aufraffen wird? Warten wir eS ab'.

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