Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 56 (16.7.1894)
- Date
- 1894-07-16
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXV. Jahrgang. Erste Beilage zu M 56 des „Israelit". Leitender Artikel. Taktlosigkeiten. Berlin, 15. Juli. Während der Held der politischen Welt gegenwärtig Casimir - Perier ist, beschäftigt die forensische hiesige Welt ein Kasimir sans phrase. Derselbe nennt sich Kanzlist und ist Angestellter des „Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens." Die Taktlosigkeiten, die dieser Verein fortgesetzt durch diesen seinen Angestellten begehen läßt, mehren sich so in belästigender Weise, daß es längst Pflicht der hiesigen jüdischen Zeitungen gewesen wäre, dieses ganze Gebühren zu desavouiren. Wie Sie bereits wiffen, besitzt der genannte Verein ein Bureau, auf dem eine ganze Anzahl Juristen mit der Lektüre antisemitischer Zeitungen beschäftigt ist, um jede Ausschreitung der antisemitischen Tagespresse vor den Strafrichter zu bringen. Da die antisemitischen Federhelden aber großen Respekt vor dem Strafrichter haben, so sind sie sehr vorsichtig und in den meisten Fällen nicht dingfest zu machen. Entschlüpft nun einmal auch einem Antisemttenblatt ein nicht vorsichtig genug gewählter Ausdruck, so ist sofort der Trupp prozeßgieriger Advokaten bei der Hand, um über die Beute herzufallen. So kommt es denn, daß in der antisemitischen Schundliteratur ganz monströse Ungeheuerlichkeiten ungestört gedruckt und verbreitet werden können, während harmlose Nebensächlichkeiten aufgegriffen und vor die Gerichte gezerrt werden. Aber selbst diese Kleinlichkeiten sind hinsichtlich ihrer Strafbarkeit oft von so zweifelhafter Natur, daß ein etwas findigerer Jurist als diejenigen des Vereins die Freisprechung erwirkt. Erfolgt aber wirklich eine Verurtheilung, so muß der Richter das geringste zulässige Strafmaß anwenden. — Es ist vorgekommen, daß der Verein Preßverbrechen zur Anzeige gebracht hat, deren Strafbarkeit das Gericht anerkannt und mit einer Strafe von einer einzigen Reichsmark belegt hat! Diese Preßprozeß-Lorbeeren sind aber nicht die einzigen, welche der Verein als Spezialsport betreibt. Er schickt seinen Kasimir in antisemitische Wtrthschaften und läßt dort nach strafbaren Aeußerungen gegen die Juden fahnden — Wie dann die Sache vor die Gerichte gebracht, dort abgewiesen und wegen unbedeutender Lappalien wieder vor höhere Instanz gezerrt wird, ist ein so widerlicher Skandal, daß jede Sette desselben die Unfähigkeit seiner Entrepreneure bekundet, die jüdischen Angelegenheiten öffentlich zu vertreten. Es ist eine große Feigheit auf diese Schäden jüdischerseits deßhalb nicht zu verweisen und nicht auf diese Abstellung zu dringen, weil man vielleicht den Antisemiten eine Freude durch Anerkennung der Thatsache bereitet, daß sie kein Monopol auf Taktlosigkeit haben. — Es möge einer der jüngsten derartigen Vorgänge hier nach dem Berichte eines betheiligten Antisemitenblattes folgen. Wir bemerken, daß nach unseren Informationen der sachliche Thatbestand richtig wtedergegeben ist, und daß man selbst von den bekannten antisemitischen Uebertreibungen hier nicht viel in Abzug zu bringen braucht. Der sogenannte „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens", schreibt die „Staatsbürgerzeitung", setzt durch sein DenunciationsBureau die Geduld der deutschen Staatsbürger, der Behörden und Gerichte auf eine harte Probe. Das Treiben des Vereins, der unter dem Deckmantel des Rechtsschutzes die ausgedehnteste denunciatorische Thätigkeit entfaltet, nimmt nachgerade den Charakter unerträglicher Belästigung an, und wenn man das^ gelegentlich einmal gebührend beleuchtet, folgen Strafanträge, die beharrlich bis in die letzte Instanz verfolgt werden. Unsere Leser erinnern sich einer Gerichtsverhandlung vom 24. Mai d. I., in der sich unser Redacteur Dr. Bachler wegen Beleidigung des Kanzlisten Kasimir, eines Angestellten des Vereins, zu verantworten hatte und die mit Freisprechung endete. Gegen dieses Urtheil hatte der Verein natürlich wieder Berufung eingelegt, weshalb die Sache heute nochmals zur Verhandlung kam, und unserm Redacteur wieder einige Stunden raubte. — Im Frühjahr dieses Jahres liefen in unserer Redaktion fortgesetzt Beschwerden über das provocatorische Verhalten einer Anzahl Juden ein, die die deutschen Wirthshauser besuchten und dort Skandal verursachten. Da den Juden der Zutritt zu diesen deutschen Wirthshausern ausdrücklich untersagt ist, so mußte angenommen werden, daß sie absichtlich dorthin kamen, Scenen zu veranlaßen, die von der jüdischen Presse dann tendenziös auSaeschmückt werden konnten. Wir legten der Sache anfänglich keine große Bedeutung bei, sahen uns aber zu einer öffentlichen Besprechung der Dinge genothigt, durch dar Verhalten eines Herrn Kasimir, eines Angestellten deS Vereins, der im Januar dieses Jahres daS Beyerische Deutsche WirthshauS aufgesucht, einen dort den Gästen bei Commersen zum Gebrauch überlassenen Liedertext mitgenommen und seinem Verein übergeben hatte. Dieser überreichte das Exemplar der Staatsanwaltschaft und Beyer wurde auf Grund der Lkedertexte von dem Verein wegen Aufreizung zum Klaflenhasse denuncirt. Nachdem diese Denunciation zurückgewiesen war, wurde ein neues Verfahren wegen Vergehens gegen das Preßgesetz eingeleitet, weil auf den Liedertexten die Angabe des Druckers fehlte. Herr Beyer bestritt in seiner polizeilichen Vernehmung sich des Vergehens gegen das Preßgesetz schuldig gemacht zu haben, weil diese Texte nur zum Gebrauch in seinem Locale bestimmt gewesen seien und fügte hinzu: „Wenn Kasimir einen solchen Text dem „Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" überreicht habe, so könne er nur auf widerrechtliche Weise in den Besitz desselben gekommen und froh sein, daß bisher eine Strafanzeige gegen ihn nicht er-