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Der Israelit · 1894-07-12 · Heft 55 (12.7.1894) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 55 (12.7.1894)
Date
1894-07-12
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1032 Erst kürzlich hat dieselbe einen neuen Beweis für ihre Dispositionen abgelegt. Anbei die Entscheidung, welche der Whoskhod vom 10. ,22. April aus dem Roußkava Zizne wiedergegebcn hat: Die Central-Regierung ist kürzlich durch mehrere Gouverneure der Provinzen des Territoriums von der erschreckenden und anwachsenden Armut der jüdischen Bevölkerung, welche in den Städten und Flecken zusammengepfercht ist, in Kenntnitz gesetzt worden. Einer dieser Gourvernere hat sogar den Plan einer Gründung eingereicht, welche jüdische Ackerbauer auf freien staatlichen Grundstücken in's Leben rufen sollen; der Staat sollte diese Grundstücke pachtweise abgeben, und die Juden hätten sich dem Staate nützlich erwiesen. Dieser Plan ist als unausführbar erklärt worden, weil das Gesetz vom 3. Mai 1882 den Juden untersagt, ihren Aufenthalt außerhalb der Städte und Flecken zu nehmen. Ist das Argument nicht seltsam? Die Regierung flüchtet sich hinter den Wortlaut eines zeitweiligen Gesetzes, welches sie selbst erlassen, und dessen Unzulänglichkeit durch eine 12jährige Erfahrung nachgewiesen ist, um sich zu weigern, einer zahlreichen Bevölkerung, die durch Hunger stirbt, aufzuhelfen! Jm Uebrtgen publicirt der Woskhoo vom 17./29. April eine weitere Nachricht, die jene Neiaung der Behörden, die Juden von Ackerbau zurückzuhalten, bestätigt: Der Reichsrath hat das Projekt vom Finanzminister, bezügl. der von den jüdischen Ackberbauern, welche sich auf staatlichen Grundstücken in den Provinzen Cherson und Ekaterinoslav niedergelassen haben, zu zahlenden Steuern, gutgeheißen. In Folge des Gesetzes vom 12. Juni 1886 mußten alle Ackerbauern von staatlichen Grundstücken, außer den üblichen Steuern noch eine bestimmte Terte zahlen, die sogenannte Rückkaufstare. Durch die jährliche Zahlung dieser Tare wurden die Ackerbauer nach einer gewissen Zeit die Besitzer dieser Grundstücke, auf denen sie sich niedergelassen. Das obengenannte Gesetz hat auch auf die jüdischen Ackerbauer der Ackerbaucolonien von Kherson und Ekaterinoslav seine Anwendung gefunden, so daß dieselben gleichfalls Besitzer der Grundstücke werden konnten, die sie seit 50 Jahren bebauen. Der Staatsrath hat, indem er die Vorschläge des Finanzministers annimmt, beschlossen, daß die Juden diese Rückkausszahlung nicht zu zahlen brauchen und nur die Pacht zu zahlen haben. Auf diese Weise werden die jüdischen Ackerbauer auch ferner nur Pächter der staatlichen Grundstücke bleiben, ohne jemals Besitzer werden zu können. Vermischtes. Kleiuheubach a. M. (Unlieb verspätet.) Dieser Tage beging die hiesige israelitische Kultusgemeinde ein schönes und würdiges Fest. Es galt dem 25jährigen unermüdlichen und erfolgreichen Wirken ihres allverehrten Herrn Lehrer Schonung er einen Denkstein zu errichten. Die Theilnahme war eine allgemeine. Nicht allein die israelitische Kultusgemeinde war vollzählig in dem schon dekorirten Saale des Gasthaus zum Löwen zum Commers erschienen, sondern auch die politische Gemeinde war durch ihren Bürgermeister mit dem Gemeinderathe und noch vielen angesehenen Bürgern vertreten. Ferner Kollegen von hier und Umgegend und noch zahlreiche Freunde und Bekannte des Gefeierten von nah und fern. — Während des Commerses wechselten Reden und Toaste, die grötztentheils dem Jubilare, dann dem Landesherrn, den Schülern, der Gemeinde und dem Lehrerstande gewidmet waren, in bunter Reihe mit einander. Dazwischen streute eine treffliche Musikkapelle ihre schönen Weisen ein. — Unterdessen liefen zahlreiche Glückwunschtelegramme ein. Hiervon sei nur das des Herrn Bezirksamtmann Hübscher, Miltenberg erwähnt. Aber auch schöne Geschenke wurden dem Jubilare überreicht, und ist besonders das seiner dankbaren Schüler hervorzuheben: eine goldene Uhr mit Kette in passendem Etui. — So verlief ein Fest, das dem Jubilare zum Ruhme und der Gemeinde selbst zur Ehre gereichte. 8. In der „Bohemia" vom 13. v. M. schreibt die Freiherr v. Königswarter'sche Herrschafts-Direktion in Neuderk einen Concurs zur Besetzung zweier Beamtenstellen aus, und verlangt neben den üblichen Zeugnissen auch die Beilage des Taufscheines. Eia Eommentar hierzu ist wohl nicht nothweudig. Was sagt der Baron Herman v. KonigSwarter in Wien dazu? Gelnhausen. Se. Majestät der König verlieh dem Simon Reis, Sohn des Handelsmannes Marcus Reis in Gelnhausen die Rettungsmedaille. Dieselbe wurde dem 16jährigen jungen Manne von dem Landrath Freiherrn v. Riedesel mit etwa folgenden Worten überreicht: Ich freue mich lebhaft, daß Sie als Sohn unserer Stadt eine derartige Auszeichnung erhalten und nicht minder wird sich die hiesige jüdische Gemeinde mit Ihrer That und deren Allerhöchsten Anerkennung freuen. Der junge Mann rettete einen Menschen vom Tode des Ertrinkens, indem er bei reißender Strömung in die hochangefchwollene Kinzig sprang und mit unendlicher Mühe und Gefahr den Ertrinkenden rettete. Reis ist Jude, der Gerettete Christ. Emanuel Lasker, der große Sieger auf dem Schachbrett, der jetzt die Aufmerksamkeit der gesammten Schachivelt aus sich gelenkt hat, ist der Sohn des israelitischen Lehrers in Bcrlinchen. Änjcige Für den folgenden Theil ist die Rcdactimi nicht verantwortlich. I/Td'l' I ivzzvevyif-C'Cztz ok.1 f.’f.jv'tätWt oSx&MskfywiX <x. 0Tc. vyv. 13. , - tvcufi od*e S&üAm+tu). 1ED Hötel liiiiidskron, Bad Neuenahr. HlEÖ Wwe. G. B 0 r g, Besitzer. 3563) Prospene des Bades gratis und franco. 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