Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 55 (12.7.1894)
- Date
- 1894-07-12
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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XXXV. Jahrgang. Zweite Beilage ju M 55 öts „ilsrnelit“. Zeitungsuachrichten und Corresponderrzerr Rußland. Aus Ruhlaud, im Juni. Man wird sich eines ministeriellen Erlasses vom 14./26. Januar 1893, der durch ein erläuterndes Circular vervollständigt wurde, entsinnen, der die Rückkehr mehrerer hundert Tausend Israeliten, welche dank einer stillschweigenden Autorisation der Behörde, die späterhin ausdrücklich durch Erlasie der Minister des Innern Markoff und Tolstoi bestätigt wurde, in die Provinzen des Territoriums auf den 1. Juni 1894 festgesetzte. In Folge der dringlichen Schritte vieler interesstrten Israeliten hat der Minister eingewilligt, die Ausführung des Erlasses für einige besondere Kategorien von Israeliten zu verschieben. Für einige andere ist die Zeit gekommen, wo sie per Schab nach dem Territorium, das ohnehin so überfüllt und so arm ist, zurückgeschafft werden können. Es scheint, als fühle sich die höhere Verwaltung gerührt von dem in Aussicht stehenden Ruin und den Katastrophen, welche unvermeidlich bei einer solchen Maffenausweisung wären, und daß sie bei der Durchführung des Erlasses nicht die gefürchtete Strenge walten lassen wird. Indessen hat man schon jetzt mehreren Gruppen von Israeliten ihre Ausweisung angezeigt. Die Israeliten von Kursk haben den Befehl erhalten, am 1. Juni 1894 ihren Aufenthaltsort zu verlassen. Mehrere hundert Familien befinden sich im großen Elend und besitzen nicht einmal die Mittel, um sich mit den nöthigen Lebensmittel für die Reise zu versehen. Die etwas bemittelten Leute sehen sich gezwungen, alles zu Spottpreisen zu verkaufen. Das Central-Comite der „All. isr." har den armen Israeliten von Kursk ziemlich namhafte Hilfsmittel zukommen lassen. Die Stadt Kiew, wenngleich im Territorium gelegen, ist in ihrer Eigenschaft als heilige Stadt, den Israeliten als Aufenthaltsort untersagt. Indessen haben sich Juden in einer Vorstadt von Kiew, in Rkkolsk, niedergelassen, und die Duldsamkeit der Verwaltung, die sich ihrer Niederlassung nicht im mindesten widersetzte, konnte sie in dem Glauben lassen, daß das Verbot nicht auf diesen Stadttheil Bezug nehme. Sie irrten sich; denn folgendes steht im Kiewlanine vom 2./14. Mai zu lesen. Aus Befehl des Gouverneurs hat die Ausweisung der in der Vorstadt Nikolsk unrechtmäßig niedergelaffenen Juden begonnen. Die Zahl der zur Ausweisung bestimmten Familien beträgt ungefähr 540; von dieser Anzahl werden etwa 450 Familien ihren Aufenthalsort vor dem 1. Juni 1994 verlassen müssen; die anderen haben die Erlaubnis erhalten, vorläufig noch zu bleiben, da sie Nachweisen konnten, daß sie sich vor 1885 in NikolSk niedergelassen. Die Massenausweisung der Juden aus Nikolsk wird schädliche Folgen für die Stadt haben; diese Vorstadt wird zweifelsohne ihre geschäftliche Bedeutung verlieren und wieder die ehemalige arme Vorstadt werden. Anderseits wird dem Woskhod vom 17/29. April aus Tamhof geschrieben: Im Dorfe Dobrinka, Provinz Damhof, wohnen seit vielen Jahren einige dreißig jüdische Familien. Auf polizeilichen Befehl sollten diese Juden spätestens am 1. Juli nach dem Territorium zurückkehren. Die Bauern von Dobrinka sandten eine Collectiveingabe an den Gouvernenr von Tamhof, mit der Bitte, die Juden an Ort und Stelle zu belassen bis zur endgültigen Losung der Iudensrage, in Anbetracht, daß die Juden ordentliche Leute seien, die ihnen zu außerordentlich guten Geschäften verhelfen und für die kaufmännische und industrielle Entwicklung der Gegend sehr förderlich sind. Auch von anderen Dörfern sind ähnliche Eingaben eingelaufen. Die bedrohten Juden wissen noch nichts über den Erfolg dieser Eingaben. Welche Gründe werden vorgebracht, um diese Ausnahme-und Verfolgungsmaßregeln zu begründen? Die Sorge und das Wohl der Bauern? Der Bauer hat dieses Argument des öfteren verworfen, und es ist bekannt, daß der Wohlstand ein größerer und allgemeiner, die Trunksucht geringer, der Wucher weniger allgemein und schadenbringend ist in den Landgemeinden, die den Juden offen stehen, als in denjenigen, die ihnen untersagt sind. Von jener Seite hat die Erfahrung Beweise geliefert. Wenn der russichen Regierung so sehr darum zu thun ist, den Bauern vor den Klauen des Juden zu retten, warum veranlaßt er ihn nicht, sich der Bodenkultur zu widmen und dem Ackerbau die Thatkraft und Intelligenz zuzuwenden, die er entwickelt, um das Brot für die Seinigen zu erwerben? Indessen machte die Behörde kein Geheimnis aus ihren Absichten in dieser Hinsicht sie zeigt sich gerade feindselig jedem Versuch gegenüber, der dahin geht, den Juden den Ackerbau zu erleichtern. In den Bezirken Kherson und Ekaterinoslav giebt es Ackerbaukolonien , Gründungen des Ezars Alexander I. und Nicolausl.,welche eine Bevötkerungvon nahezu 40,000 Seelen umfassen. Die heutige Regierung, anstatt ihren Muth zu fördern und ihre Zahl zu vergrößern, scheint ihnen ihr Schicksal erschweren zu wollen; anders läßt sich die andauernde Weigerung bei jedem Ausbreitungsversuch der Colonicn und das den Colonisten, denen das ihnen zur Verfügung gestellte Terrain durchaus nicht mehr genügt, ertheilte Verbot, neue Eoncessionen zu erwerben, nicht deuten.