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Der Israelit · 1894-07-05 · Heft 53 (5.7.1894) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 53 (5.7.1894)
Date
1894-07-05
Page
– (sequence 18)
Language
German
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992 kann. Von dieser hängt aber wegen des Artikel 19 Ziff. 3, 4 des Gesetzes vom 18. Juni 1892 erforderlichen Angaben die Aufstellung des Voranschlags über die Einnahme und Ausgaben für die allgemeinen Bedürfniffe der isr. Religionsgemeinschaft für die mit dem Jahre 1895 beginnende neue Steuerperiode ab, und die Ausstellung des Voranschlags, sowie dessen Auslegung während der Dauer eines Monats ist wiederum nach Art. 20 des erwähnten Gesetzes nothwendige Vorbedingung für die Vornahme der Wahl einer Synode. Ist nun die Aufstellung des Voranschlags erst zu Beginn des kommenden Jahres zu ermöglichen, so kann die Wahl der Synode erst zu Anfang Februar künftigen Jahres stattfinden und somit auch die Berufung dieser Versammlung frühestens im Laufe des Februars erfolgen. B. L. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Lemberg, 17. Juni. DefraudationSprocesse pflegen die öffentliche Meinung in doppeltem Maße herauszufordern, besonders wenn es sich um eine Defraudation öffentlicher Fonds handelt. Bewußt oder unbewußt haben die Richter nicht bloß über die Strafbarkeit des angeklagten Defraudanten, sondern auch — und das ist es, was die öffentliche Meinung in erster Reihe beschäftigt — über das Gebahren bei der Verwaltung der öffentlichen Güter ihr Urtheil zu fällen. Gesellt sich noch zu diesen Merkmalen ein sociales Moment hinzu, dann wird es begreiflich, weshalb ein solcher Proceß mit einer gewissen Erregnng verfolgt wird, wie es bei dem gestern vor dem hiesigen Geschworenengerichte zum Abschlüsse gelangten Processe des gewesenen Salzreferenten im galizischen Landesausschuffe, Constantin KijanSki, der Fall war. Der Proceß hat feine Vorgeschichte, eine solche von charakteristischer Eigenthümlichkeit für die in Galizien in mancher Hinsicht obwaltenden Verhältnisse. Unseren Lesern dürfte es noch erinnerlich sein — wir hatten sie an dieser Stelle darüber informirt — w'e es dazu kam, daß der Verschleiß des Sudsalzes in Galizien, welcher bis Mitte vorigen Jahres direct vom Staate verwaltet war, in die Verwaltung des LandesauSschuffeS gelangte. Es mutz der Regierung nachgesagt werden, daß sie sich lange gegen die Uebergabe des Salzverschleißes an den galizischen Landesausschuß gesträubt hat, aber endlich dem Beschluffe des Landtages, welcher geltend machte, daß hiedurch eine Verbilligung des Salzes im Einzelverschleiß erfolgen wird, nachgab. Niemand hat es damals gewagt, gegen das populäre Schlagwort „Verbilligung des Salzes für den letzten Consumenten" aufzutreten, obwohl man ganz genau wußte, daß sich hinter diesem Schlagworte hauptsächlich das Bestreben barg, der jüdischen Bevölkerung einen weiteren Erwerbszweig zu entreißen. Die Verbilligung des Salzes ist zwar nicht eingetreten, vielmehr wurden von Zeit zu Zeit — freilich zumeist unterdrückte — Klagen geltend gemacht, daß in einzelnen Gegenden ein Salzmangel herrscht, welcher sofort eine erhebliche Vertheuerung desselben bewirkt, es wurden Wünsche laut, zum alten Verschleißsystem zurückzukehren, aber dafür sind Hunderte jüdische Familien in Galizien brotlos geworden, um delr theueren Preis des ProcesseS KijanSki. Die Verhandlung hat interessante Dinge zu Tage gefordert. Was früher Eingeweihten nur bekannt war, ist jetzt zur allgemeinen Kenntniß gelangt. KijanSki war es, dessen Kopf die Idee der Centralisirung des Salzverschleißes in Galizien entsprang; er, der stets rechnete und sich zuletzt verrechnete, dachte in erster Reihe an seinen eigenen Vortheil. Als er den Plan der Centralisirung faßte, war er ein ruinirter Mann. Die achtbare Stellung eines FinanzcommissärS hatte er eingebüßt, er war gezwungen, den Staatsdienst, wo er sich nicht bewährte, zu verlassen, und für ihn war es eine Lebensfrage, sich eine neue Existenz zu schaffen. Er bot sein Project der Galizischen Actien- Handelsgesellschaft an, welche sich desselben rasch und gerne bemächtigte, da ihr aus dem Monopol des Salzhandels in Galizien eine halbe Million jährlichen Einkommens winkte. Schon damals, als es hieß, die Handelsgesellschaft werde das Monopol erhalten und Kijanski ihr Hauptfaiseur sein, nahm dieser von den Salzhändlern, welchen im Falle, wenn ihnen der Verschleiß entzogen würde, der Ruin drohte, beträchtliche Summen, wofür er ihnen eine Verschleißlicenz in Aussicht stellte. Das war damals — vor etwa zwei Jahren — öffentliches Geheimniß. Als dann das Project der Handelsgesellschaft an dem Widerstande der Regierung scheiterte und der Landesausschuß es um den Preis von 2000 fl. erwarb und sich dessen mit befferem Erfolge bediente, zauderte er trotz dieser Gerüchte nicht, mit dem Projecte auch Kijanski zu übernehmen und ihn zum Referenten und Verwalter des im Juli 1893 neu creirten Salzbureaus zu ernennen. Zahlreiche Warnungen gelangten an den Landesausschutz, in welchen die Person Kijanki's gebührend charakteristrt wurde. Aber statt sich die Augen öffnen zu laffen, zog der LandeSausschuß es vor, sich von seinem Glauben beruhigen laffen zu dürfen, daß die Warnungen pure Verleumdungen seien, welche von den früheren, in ihren Existenzen bedrohten Salzhändlern ausgehen. Der als Zeuge vernommene Landesausschußbesitzer Thaddäus Romanowicz hat dies unumwunden eingestanden. Den Rest that die Protection, welche sich für Kijanski ins Mittel legte — und wer könnte hierzulande der Macht der Protection widerstehen? So wurde Kijanski fast unumschränkter Herr des galizischen Salzverschleißes, den er ja zum Monopol erhoben, den er geschaffen hat zum eigenen Frommen und Nutzen, er, der Beglücker der Bauern, denen er auf Kosten der jüdischen Händler angeblich das Salz verbilligen wollte. Eine Katastrophe war unausbleiblich. Der Landesausschuß, der wohl viele tüchtige Beamte zur Verfügung hat, war eben einem Handelsunternehmen nicht gewachsen. Dies gehörte nicht in sein Fach Die Wohlmeinenden, die sich mit ihrer Ansicht aber nicht hervcrwagten, haben dies vorausgesehen. Es mangelte im Landesausschuffe an der nöthigen Controle, was die vorgeladeneu Zeugen vor Gericht zu eigener Beschämung eingestehen mußten. Kijanski verkaufte uncontrolirt das Salz, nahm Geld in Empfang, wozu er nicht berechtigt war, führte es nicht ab, sondern gebrauchte eS für sich--er hat übrigens Alles in der Lotterie verspielt— bis endlich im Februar dieses Jahres bloß durch einen Zufall seine fraudulosen Manipulationen entdeckt wurden. Inzwischen sind rund 17.000 Gulden verloren, und den Schaden haben der Landesausschuß und eine Anzahl von Salzhändlern zu beklagen. Kijanski wurde zu zehn Monaten schweren Kerkers verurtheilt. Das ist das vorläufige Ende der großen volksbeglückenden Action des Landes, welche unaufrichtig, von falschem Interesse begonnen, schlecht geleitet, kein anderes Ergebniß haben konnte. Wird der Proceß, der Allen — und wir wollen glauben — auch dem Landesausschuffe endlich die Augen geöffnet hat, eine heilsame Wirkung ausüben? Wird man endlich zur Ueberzeugung gelangen, daß egoistische Claffenmoiive zu allerletzt auch den bevormundeten Classen den erhofften Segen nicht bringen können? Briefkaste« der Redaetion. Abonnent in H. Es wird stets der Name der Mutter genam t.

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