Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1894-07-05 · Heft 53 (5.7.1894) · page 17

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 53 (5.7.1894)
Date
1894-07-05
Page
– (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448412-2448459--38849-2486973
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XXXV* Jahrgang. Zweite Beilage zu M 53 -es „Israelit". Literarische Berichte. Predigte« von Bezirks-Rabbiner Dr. Mayer in Bühl. Es sind vier Schabuoth-Predigten und eine Peßach-Predigt. — Dieselben sind nicht in Buchform gesammelt, sondern sind in einzelnen Sonderausgaben erschienen. Wir schließen aus dieser Form der Veröffentlichung, daß die Predigten zur Versendung an die Mitglieder der Bezirksgemeinden bestimmt sind, was wir für einen sehr glücklichen Gedanken halten. Man braucht von Haus aus kein Freund der geschriebenen Predigten zu sein, man wird aber dennoch einräumen müssen, daß sie in Ermangelung anderer Belehrungsmittel jedenfalls besser als der Mangel an jeder Belehrung sind. Die kernigen Texte, die volksthümltche Sprache, die schlichte Darsteüungsweise und die wohlthuende Kürze der einzelnen Predigten alles wirkt zusammen, um diese Publikation mit Freuden zu begrüßen. Besonders aber ist es die gottesfürchtige Tendenz, welche aus jeder dieser Predigten zu uns spricht, die sie uns als sehr werthvoll erscheinen lassen. Auch in der Auswahl der Themata bekundet der Autor eine glückliche Hand. Die jüngste, diesjährige Schabuoth- Predigt behandelt z. B. das Capitel von der Sonntagsruhe und zwar in so interessanter Weise, daß sie trotz der Kürze der Darstellung viele neue Gesichtspunkte zur Beurtheilung dieser bedeutenden Angelegenheit vorbringt. * * * y^p pan note 'pn pnd vgDpb "®d K"y» NDJjn p"pn tun Adresse: S. Klein, Oberrabbiner Zenta (Com. Bacs-Bodrog.) Es ist ein eigenartiges, hochinteressantes Werk, das uns hier vorliegt, das nicht nur von der Gelehrsamkeit und Bescheidenheit des Verfassers in beredter Weise zeugt, sondern auch von jedem Kundigen mit vielem Nutzen gebraucht werden wird. — Es gibt sich als ein Sammelwerk, das besonders interessante Anregungen und Anmerkungen der oyirtn und Donn» zu den einzelnen mroDD und zum iny jr6w zusammenstellt. Der Anhang enthält mn und behandelt in gleicher Weise die nDN 'p-is und die einzelnen nmo. — Der Verfasser entwickelt dabei eine seltene Belesenheit auch in den allerneuesten maiffn, die er in der Weise des »nns nawn excerpirt und verwerthet. — Auch die Umrechnung der veralteten Münz, Maaß- und Gewichtsbezeichnungen in die jetzt gebräuchlichen für mpo, ahn und pn pne erhöht den Werth des trefflichen Buches. Demselben geht eine klassisch geschriebene Vorrede voran, die über den Lebenslauf und Studiengang des Verfassers interessante Mittheilungen macht. — Das Werk wird von allen Freunden des Thorastudiums mit aufrichtiger Freude begrüßt und mit vieler Befriedigung benützt werden. Zur Poesie der Rifchonim. (Zweite Erwiederung.) Herrn Rabbiner L. erwiedere ich nur ganz kurz, daß ich mir bewußt bin, an Ehrfurcht vor den großen Männern unserer Vergangenheit ihm nicht nachzustehen, daß ich die Ehre des yv »n nicht im mindesten angetastet habe, und er deßhalb nicht nöthig gehabt hätte, sich als Ritter für denselben hinzustellen. Leider kann ich Herr L. nicht daffelbe Anerbieten machen, was er mir gemacht, da ich keine poetische Ader besitze. Meine Ansicht aber, daß die 'nr Hna auch manches dem Reim und anderen Dingen zu Liebe gethan haben, halte ich aufrecht. Ich bitte Herrn L. nur, mir doch die Gründe folgender Stellen in demselben dvd zu erklären : wozu letzteres Wort ann w« Nw’33i '"22, wenn nicht des Reimes wegen? bypb '2 nru^ •'bv mno, warum nicht kurz »a? O'v'vn nennen ruffoa iw ist diese rutw: vielleicht berühmter als andere nvjt*D? Ferner n b o prangt*? ^*?D2 nxD bvxb “p2Di, wozu dies p6d und bbnrf Ich halte dies aber auch gar nicht für tadelnswerth, sondern betrachte es als licencia poetica. S. N. Zeitrrrrgs«achrichte« und Corresporrderrze«. Deutschland. Karlsruhe, 21. Juni. Die auf Grund des Artikels 9 des Gesetzes vom 18. Juni 1892, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend, sowie des § 12 der Synodalordnung für die israelitische Religionsgemeinschaft des Großherzogthums vom Großh. Oberrath der Israeliten erlassene Geschäftsordnung für die Synode hat mit Entschließung des Großh. Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts die staatliche Genehmigung erhalten. Was die erstmalige Berufung der Synode betrifft, so hat sich ergeben, daß dieselbe im laufenden Jahre nicht mehr ausführbar ist, da die Fertigstellung des Staatskatasters für 1895 nicht vor Ende dieses Jahres erwartet werden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.