Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 44 (4.6.1894)
- Date
- 1894-06-04
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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>jwm vhbh •yt'W» 818 wenn die wildeste Leidenschaft gegen die Juden die Form einer gottesdienstlichen Handlung annimmt und sich der Worte bedient, die bei der täglichen Anrufung Gottes gebraucht werden. Die gesammte Bevölkerung, so weit sie nicht im Dienste oder im Bannendes Antisemitismus steht, war übereinstimmeÄ» der Ansicht, daß hier die ärgste Ausschreitung vorltege, die jemals auf dem Gebiete der rohen Judenhctze verzeichnet werden konnte. Herr Deckert begnügte sich aber nicht damit, dieses Vaterunser gegen die Juden in Zeitschriften und in einer Broschüre zu veröffentlichen, sondern er ließ eS in seiner Pfarrkirche als Flugschrift von schulpflichtigen Kindern colpoctiren. Diese Verbreitung geschah unmittelbar vor oder nach den Predigten, die er über die Juden hielt, und in diesem Zusammenhänge, mit diesem Texte, mit dem Eindrücke der glühenden, auf der Kanzel gesprochenen Worte konnte irgend ein Zweifel über den Zweck und die Absicht, die Herrn Deckert vorschwcbten, gar nicht bestehen. Angesichts einer so beispiellosen Verhöhnung des bürgerlichen Friedens und angesichts eines gerichtlichen Urtheils, welches dem verletzten Rechtsgefühle genügende Befriedigung keineswegs geboten hat, wurde der Antwort der Regierung auf jene Jnterp.'llation, die sich mit dem Vorfälle befaßt, wirklich mit großer Spannung entgegengesehen. Es mag sein, daß die Staatsanwaltschaft in der Broschüre des Herrn Deckert nichts gefunden hat, was straffällig ist; das gehört in das Capitel jener merkwürdigen Zufälle, die in der letzten Zeit so häufig cingetreren sind. Es mag sein, daß auch die Kirche in den Reden des Herrn Deckert nicht gefunden hat, was dem canonischen Rechte widerspricht, und es mag endlich sein, daß die Negierung nicht Vorsorge getroffen hat, um über den Wortlaut der Predigten Deckend hinreichend unterrichtet zu sein, und daß sie auf Grund ihrer amtlichen Information nicht etnschreiten konnte. Darum handelt es sich jedoch nicht. Das sind Fragen, welche den Staatsanwalt, das Gericht und den Erzbischof interesstren: Die Regierung selbst stand nicht vor einer juristischen, sondern vor einer politischen Frage. Ob der Pfarrer Deckert mit 10 fl. oder mit zehn Monaten bestraft wurde, ist vom politischen Gesichtspunkte Nebensache; die Bevölkerung wollte von der Regierung nicht erfahren, ob dem Pfarrer Deckert die verdiente Züchtigung ertheilt wurde, sondern sie wollte vor Allem wissen, ob die Regierung entschlossen sei, den antisemitischen Gräueln mit aller Kraft entgegenzutreten und mit Aufwendung aller gesetzlichen Mittel ein Ende zu machen. Die beiden Interpellationen der Abgeordneten Noske und Wrabetz hatten geradezu den Zweck, endlich einmal von der Regierung zu erfahren, in welchem Verhältnisse diese zu den Staatsgrundgesetzen stehe. Wir meinen dabei nicht jene platonische Anerkennung und formelle Verneigung, an welchen es auch Graf Toaffe niemals bat fehlen lassen, und die er auf Wunsch so oft, als man nur wollte, wiederholte. Wir meinen vielmehr, daß das Koalitions-Ministerium die Verpflichtung gehabt hätte, auch in dieser Richtung offen und wahr zu sein, nachdem die frühere Regierung gerade auf diesem Gebiete ein System der Täuschung befolgt hat. Die Antwort des Cabinets erschöpfte sich in einer juristischen Berichterstattung und Untersuchung, welche allgemein den Eindruck empfindlicher Verlegenheit machte, während es die Aufgabe des Ministeriums gewesen wäre, eben bei diesem Anlasie den Wechsel des Systems laut und entschieden zu betonen. Wird damit wirklich zu viel verlangt? Ist es nicht natürlich, daß jede Regierung, mag sie welcher Partei immer angehören, mag sie liberal, conservativ oder coalirt sein, wenn sie die Zweideutigkeit haßt, sich auf den Standpunkt stellen muß, daß Gesetze nicht durch den Willen und die Praxis Einzelner abgeändert werden dürfen? Hat das Ministerium die Meinung, daß es nothwendig sei, ein besonderes Judenrecht zu schaffen, so möge es diese Frage im Reichsrathe zur Dtscussion stellen und diesbezüglich Vorlagen unterbreiten. Es geht jedoch nicht an, daß die Gesetze unverändert bleiben, während ihr Sinn und Gehalt im wirklichen Leben nicht selten gar nicht zu erkennen sind, wenn es sich um Juden handelt. Dieser Zustand schafft Gefahren, die weit über eine Schädigung und Bedrückung der Juden hinausreichen, den ganzen Staat und alle Staatsbürger interessiren, denn selbst eine antisemitische Regierung hätte die Pflicht, so lange nicht ein anderes Recht gilt, die bestehenden Gesetze nach ihrem wirklichen Inhalt und mit voller Gleichheit anzuwenden. Die Regierung war es heute ihrer Würde schuldig, eine politische Erklärung abzugeben, welche die antisemitische Frage mir Ernst und ohne jede Künstelei behandelt. Die Antwort des Ministeriums tritt jedoch aus den Pal-.ffaden rein juristischer Formeln nicht hervor: sie beruft sich auf Staatsanwalt, Gerichtshof, Erzbischof, und sagt Alles, nur nicht das Einzige, was man hören wollte, nämlich, was die Regierung selber denkt und was sie in Zukunft zu thun beabsichtigt, um die antisemitische Bewegung in die Schranken des Gesetzes, das diese längst durchbrochen hat, zurückzudämmen. Eine solche Erklärung wäre auch klug gewesen, denn die Coalitton besteht nur durch den Zusammenhang mit der liberalen Partei, und wer sich an die Vorgänge bei der letzten Wahl in der inner» Stadt erinnert und weiß, wie sehr die jüdischen Wähler