Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 36 (7.5.1894)
- Date
- 1894-05-07
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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662 rednern gekennzeichneten Nothstand, glaubt aber, daß das Petitum, wie es vorliegt, nicht ausführbar sei. Er betont ferner, daß, solange die einschlägigen Verhältnisse der öffentlichen Religionsgenossenschaften nicht geordnet seien, die Regelung derselben bei einer privaten Religionsgenoffenschaft nicht bethätigt werden könne; daß die Regierung den Wunsch hege, die Mißstände zu beseitigen, erkläre er gerne, allein dem in der Petition vorgeschlagenen Wege läge staatsrechtliche Bedenken entgegen, welche der Minister eingehend erörtert. An dem Wohlwollen der Regierung fehle es nicht, für jetzt aber laffe sich noch nichts thun. Rach den Erklärungen des Ministers beantragt der Abg. Maison, die Petition der Regierung zur Würdigung zu übergeben, während Abg. Landmann unter dem gleichen Gesichtspunkt seinen An-- trag zurückzieht. Korreferent Dr. Clemm glaubt nicht, daß in Anbetracht der verschiedenen Petiten die Hinübergabe zur Würdigung sich empfehle; unter Berücksichtigung einzelner Petiten beantrage er Hinübergabe zur Kenntnißnahme. Abg. Ratzing er kann sich weder für den einen noch den andern Weg am staatsrechtlichen Bedenken aussprechen. Er beantragt Uebergang zur Tagesordnung, ist aber geneigt, Unterstützung zu gewähren. Nachdem sich Abg. Wagner noch im Sinne des Korreferenten ausgesprochen und der Vorsitzende konstatirte, daß er sich vielleicht empfehle, in Rücksicht auf die Erklärungen der Regierung die Petition zur Zeit als erledigt zu erklären, formuliren die Referenten den Antrag dahin; eS fei, so weit es sich um Abhilfe wirklich bestehender Nothstände der Rabbiner oder deren Relikten handelt, die Petition der Regierung zur Kenntnißnahme hinüberzugeben. Abg. Maison schließt sich in motivirter Darlegung diesem Anträge an, welchen der Ausschuß zum Beschlüsse erhebt. Briefkasten der Redaetion Herrn David Lehmann. Fürth. Die Frage, ob man am m mit einer elektrischen Schelle schellen oder mit einem Telephon der ReichSpost telephoniren darf, ist von uns schon früher erörtert worden. Es ist Beides ohne jeden Zweifel am rottf verb oten. Bei den elektrischen Klingeln mit einfachem Schlage ist am Ankerhebel eines Elektromagneten ein Klöppel angebracht, welcher bei Schließung oder Unterbrechung des Stromes durch den angezogenen oder abfallenden Anker gegen die Glocke geschlagen wird. Zu jedem Schlag ist Stromschließung oder Unterbrechung erforderlich. Bei den Rasselklingeln (Wecker), welche alle Selbstunterbrechung haben, wird der Ankerhebel mit in den Stromkreis eingeschaltet, so daß er bei der Ankeranziehung den Strom unterbricht. Es ist mithin kein Schellen möglich ohne Stromunterbrechung oder Schließung. Bei jeder Stromöffnung oder Schließung muß ein Funke entstehen. Sie können diese Funken leicht beobachten, wenn Sie den Holzmantel Ihrer electrischen Klinkeln, welcher meist durch zwei Seitenhaken befestigt ist, abnehmen und im Dunkeln die Schelle spielen lassen. Sie werden die Funken dann sehen. Es kommt also das elektrische Lauten am ruttf dem Feueranzünden gleich. — Ein ähnlicher Vorgang findet nicht allein beim Klingeln, sondern auch beim Sprechen durch das Telephon der Re'chspost statt. — Es gibt indessen Telephons anderer Construction, bei welchen beim bloßen Sprechen zwar keine Stromunterbrechung mit Funkenbildung statlfindet bei deren Benutzung jedoch am rQttf dessen ungeachtet D’HD’N kaum zu vermeiden sind. Briefkasten der Expedition. S. K. in Sziget. Betrag empfangen. Auslösung der Aälhsel in Mr. 82 & 33: Ungesäuertes Brot Ausgestreckter Arm ynr Nichtige Löfnngen fandten ein: S. M. Bachrach in Elmshorn. A. Davidsohn in Rastenburg, Ostpr. Jsaac Rosenthal in Wronke. L. I. in Schön lanke. Samuel Beneth in Ungvar. Selma Wachsner in Alt-Berun. Eugen Possen in Stalluponen. Ernestine Fabian in Leffen. Jacob Marx in Kalusz, Galizien. David Schur in Nachod. Leopold Fischer in Ersekul. W. Schor in Slefanesti E it? e t g c « Für den folgenden Thcil ist die Redaetion nicht verantwortlich. williges, reinliches, in allen Hausgeschäften bewandertes religiöses Mädchen findet bis Mitte Mai dauernde Stelle. Familienanschluß zu-- gesichert. (2736 Frau L. Guth, Glarus, Schweiz. israel. Mädchen sucht Stelle zur Erlernung des Haushalts. Dasselbe sieht weniger auf hohen Lohn, als auf gute Behandlung. Off. an Frau Betti Rosenthal, 2737) Gudensberg. /Lin Mädchen, welches selbstständig kochen kann und Hausarbeit mitverrichtet, wird nach München per 1. Juni gesucht, Adresse D- Götz, Frauenhoferstraße 5/1. (2750 ^Lin zuverlässiges Mädchen, die Küche u. etwas Hausarbeit zu besorgen hat, für einen bequem eingerichteten kleinenHaus halt in einer niedere hünischen Stadt gesucht. Kennrniß von Handarbeit erwünscht. 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McWnüleckehrlinMellk gesucht. für einen jungen Mann von 16 Jahren (Waise). Solche Stelle, wo etwas Metzgerei betrieben wird, bevorzugt. Off. unt. G. F. 1121 an Haafensteiu & Bögler, 120b) A.-G., Köln._ /besucht für England eine orthodore Köchin in einer deutschen Familie. Offerte unter Nr. 2753 beförd. die Erped. dss. Bl. ^>ur Führung des Geschästs- (O Haushalts suchen ein durchaus tüchtiges Mädchen, (nicht Fräulein) gesetzten Alters. Cohen & 2746) M. Gladbach.