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Der Israelit · 1894-04-16 · Heft 31 (16.4.1894) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 31 (16.4.1894)
Date
1894-04-16
Page
– (sequence 9)
Language
German
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■l . ,l-V?x*S&*TT'■- XXXV, Jahrgang. Erste Beilage zu M 3l des „Israelit“. Leitender Artikel. Ileöer die KoißwendigKeit, dem jüdischen Schulwesen in Rumänien zu Kitfe zu Kommen. (Schluß.) Die Lage, die uns dieses Schulgesetz betreffend den Elementarunterricht, dem im jetzigen Herbst ein ähnliches über den Mittelschul-Gymnasial-Unterricht folgen soll, geschaffen wurde, ist eine um so traurigere, als wir keine geordneten jüdischen Gemeinden haben, als die Regierung die Errichtung solcher in keiner Weise fördert und den zu kultuellen und sonstigen Zwecken gebildeten jüdischen Gesellschaften Korporationsrechte nicht gewährt, während diese den christlichen Vereinen ohne Weiteres ertheilt werden. Bei der großen Armuth der Glaubensgenossen in den meisten Städten des Landes, bei dem Mangel einer geordneten Gemeinde, bei der gesetzlich verbotenen Erhebung von direkten und indirekten Abgaben für die Ziele und Bedürfnisse einer jüdischen Gemeinde, ist die Errichtung und Erhaltung von konfessionellen Schulen aus eigenen Mitteln unmöglich. Die Juden Rumäniens sind gern bereit, Opfer für Schulzwecke zu bringen, aber ohne fremde Hilfe ist nicht die geringste Aussicht vorhanden, daß sie für viele Tausende von Kindern Schulen in genügender Anzahl errichten und erhalten könnten. In dieser Roth richten sich die Blicke aller rumänischen Juden auf den Mann, der schon bisher so Großes und Unvergängliches für dte Judenheit gethan und von den Millionen von Glaubensgenossen ihre Befreiung von der russischen Gewaltherrschaft und die Erhaltung ihres Lebens erwarten. Wenn Baron von Hirsch in seiner Hochherzigkeit sich entschließen würde, der geistigen Roth der rumänischen Juden abzuhelfen, er würde bei ihnen in der Errichtung von Schulen nicht nur auf keine Schwierigkeiten stoßen, sondern unbegrenzte Liebe und Verehrung und die wärmste, moralische und materielle Unterstützung finden. Alle rumänischen Juden ohne Unterschied ihrer religiösen Auffassung würden dem Manne, der ihren Kindern die Mittel zu einer zeitgemäßen Erziehung böte, die innigste und aufrichtigste Dankbarkeit bewahren. * * * So weit die Schrift. Für meine Person glaube ich, daß Rumänien nicht nur für den Baron Hirsch ein Feld der Bethätigung ist, sondern noch mehr für die Alliance Universelle und deren Zweige, die doch Förderung der Kultur unter den Israeliten zum Zweck haben. Dies geschieht zwar bis jetzt in mehreren Ländern des Orients, aber verwunderlich ist es wenigstens mir, daß zum „Orient" wohl Bulgarien gezählt wird, jedoch nicht auch das dicht dabei liegende Rumänien, dessen Israeliten selbst vor 1878, als das Land noch türkisch war, von der „Alliance" in ihrem Unterrichtswesen niemals unterstützt wurden! Gründe, daß gerade die rumänischen Israeliten sowohl von der „Alliance", als auch jetzt von dem Baron Hirsch so stiefmütterlich behandelt werden, sind mir nicht bekannt und unerfindlich. Die pekuniären Verhältnisse der Israeliten von Rumänien an bis zum weitesten Orient sind überall mindestens gleich, eher sind sie anderswo besser, als in Rumänien. Denn in den anderen Orientländern ist man jedenfalls im Handel und Erwerb nicht gehindert, während in Rumänien die Israeliten durch sogenannte „ökonomische" Gesetze, die den „Handel" und die verschiedensten Ecwerbsarten getroffen, systematisch an den Bettelstab gebracht wurden, durch die Hausier-, Loos-, Börsen-, Spirituosen-, Tabakmonopol-, Aktien-, Makler-, Wohnsitzu. a. Gesetze und Ministerialerlasse, von den Geld kostenden unzähligen und vielarttgen Vexationen und Chikanen auf Schritt und Triit abgesehen. Politisch aber stehen sie ganz unzweifelhaft schlechter als alle Orient-Israeliten — außer die Marokko's — denn während die anderen auf gleichem Fuße mit der Bevölkerung der herrschenden Nation behandelt werden, soweit diese selbst „Rechte" hat, sind die rumänischen vollständig niedergetreten. SpeziellBulgarien betreffend, haben die Israeliten daselbst völlige, verfassungsmäßig ohne Hintergedanken und in der Praxis wirklich durchgeführte Gleichberechtigung im Gegensatz zu Rumänien, welches zwar das vom Berliner Vertrag auferlegte Prinzip der „Gleichberechtigung" in seiner Verfassung ausgenommen, aber mit den N a t u r a l i s a t i o n s - Paragraphen, welche dem Prinzip unmittelbar folgen, die Gleichberechtigung an derselben Stelle der Verfassung umgangen und illusorisch gemacht haben. Noch kommt für unseren Gegenstand in Betracht, daß während man in Rumänien die israelitischen Schüler in öffentlichen Schulen schon immer wie das Aschenbrödel behandelte und von Zeit zu Zeit israel. Privatschulen wegen angeblich „nicht hygienischer Beschaffenheit" auflöst, werden in Bulgarien die Israeliten an den öffentlichen

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