Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 29 (9.4.1894)
- Date
- 1894-04-09
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXV, Jahrgang. Erste Beilage ju M 29 ües „Israelit". Leitender Artikel. I>ie rufstschen Jude«. 8. Wer den geschichtlichen Gang der Verfolgungen, denen unsere Milbrüder im russischen Reiche ausgesetzt sind, sich vergegenwärtigen will, der lese das neuestens erschienene Werk des Vrüsieler Universitäts- Professors Lso Errera „Les joifes russes, Extermination on ämancipation?“ (Brüffcl. C. Muquardt.) In anschaulicher und feffelnder Darstellung stellt uns dieses Werk die traurigen Ereignisse, die sich in der östlichen Hälfte Europas abspielen, vor Augen; jedoch, und dies müssen wir besonders hervorheben, geht bei aller Wärme und Theilnahme, die der Vers, für die Verfolgten empfindet, diesem das Herz nicht mit dem Kopfe durch, er bringt nur das herbei, was aktenmäßig erwiesen ist, er beschränkt seine Betrachtungen und Empfindungen zu Gunsten der Zeugen, die er sprechen läßt, deren Stand und Bekenntniß über jeden Zweifel einer ungerechten Parteinahme erhaben ist. Der Verf. hat seinen Stoff historisch bearbeitet, er geht von der geschichtlichen Grundlage der Niederlassung der Juden in Rußland auS und zeichnet alsdann in kurzem Umriß die Stellung der jeweiligen Herrscher zu ihnen. Die verschiedenen Ausnahmegesetze und deren zeitweilige Aufhebung werden betrachtet, und dann erfahren wir von der merkwürdigen Auslegekunst, die an den Judengesetzen geübt wird, die auch die günstigen Bestimmungen in das Gegentheil zu verkehren weiß. Hier zeigt sich das große, bodenlose Elend, in das unsere Glaubensgenossen durch die Wtllkürherrschaft der Gouverneure, Polizetchefs u. s. w. gestürzt werden, wie wir andererseits, aber nur in verschwindender Minorität Gelegenheit haben, schöne Züge menschlichen und edelmüthigen Handelns und verständnißvoller Theilnahme für die Unglücklichen zu beobachten. Nachdem dann der Berf. den Unterschied zwischen dem Antisemitismus, wie er sich in Deutschland und dem, wie er sich in Rußland zeigt, beleuchtet und alle die Anschuldigungen, die er gegen die Juden vorbringt, widerlegt hat, wendet er sich zur Beantwortung der Frage „Was nun?* womit das Buch schließt. Nach diesem allgemeineu Ueberblick über das vorliegende Werk sei es uns gestattet, aus dem reichen Material, das es bietet, einiges hervorzuheben. Das Gesetz voni Mai 1882 verbietet den Juden innerhalb des Territoriums auf dem Lande zu wohnen; nur in den StädtenIund Marktflecken dürfen sie wohnen, aber nicht in den Dörfern. Was nun ein Dorf oder ein Marktflecken sei, darüber hat der Gouverneur oder der Polizeichef zu entscheiden, und somit war der Willkür Thür und Thor geöffnet. Es brauchte nur ein Machthaber zu entscheiden: „Dieser Platz ist ein Dorf!" und so war mit diesem Machtspruch das Schicksal von einer großen Anzahl jüdischer Familien, die dort ansässig waren, entschieden: sie mußten Haus und Hof verlassen, ihr Wohlstand war mit einem Schlage zertrümmert, und sie waren ins bittere Elend gestoßen. Allerdings ist für die Umwandlung eines Marktfleckens, daß sie gesetzlich giltig sei, die Zustimmung des Ministers des Innern nöthig; allein übereifrige Beamte kehrten sich an die Bestimmung nicht, gingen selbstständig mit der betreffenden Erklärung vor und ordneten die Austreibung der ansässigen Juden an; man wußte, daß in den seltensten Fällen es zu einer Beschwerde kommen, und daß, wenn sie erhoben werden sollte, sie in den seltensten Fällen einen Erfolg haben würde. Zuweilen jedoch, wenn bei den großen Entfernungen von der Residenz die Entscheidung des Ministers 'nicht nach geschehener Thatsache der Austreibung eintraf, wurde die Umwandlung in ein Dorf noch rechtzeitig zurückgenommen. So hatte der Gouverneur von Cherson am 5. Januar 1893 die Umwandlung der in seinem Gouvernement liegenden 63 Marktflecken in Dörfer dekretirt, ein Machtspruch, der noch zur rechten Zeit vom Minister aufgehoben wurde. Die Willkür, das Ungesetzliche wird durch nichts entschiedener gekennzeichnet, als wenn dem geringsten Zufall ein maßgebender Einfluß eingeräumt wird. Einen solchen bezeichnenden Vorfall hat auch die Geschichte der Umwandlungen in Dörfer aufzuweisen. Im Jahre 1892 wurde der Marktflecken Juffofska im Gouvernement Jekatartnoslaw von einer Judenhetze heimgesucht, bei der fast alle jüdischen Einwohner verarmten. Im Anfang des Jahres >893 traf nun die ohnehin heimgesuchten Juden dieses Ortes, die nun anfingen, stch in ihren Verhältnissen zu bessern, der plötzliche Befehl der Austreibung — es waren 300 Familien —, da Juffofska als Dorf erklärt wurde. Die Juden dieses Ortes sandten eine Bittschrift an den Kaiser, in welchem sie um Aufhebung des Gouvernementsbefehle baten und unter anderes Begründungen auch Folgendes anführten: Nach dem Eisenbahnunfall bei Borkt vom 17. October sei auf den Glückwunsch der Einwohnerschaft von Juffofska zur wunderbaren Errettung des Kaisers und seiner Familie, dieser