Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 35 (1894)
- Issue
- Heft 15 (19.2.1894)
- Date
- 1894-02-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXV. Jahrgang, / M 15. Drr Israelit. w* Henlrat-Hrgan für das orlhodore IudenLhum. Begründet von Dt. Lehmann in Mainz. Montag, den LS. Februar 5654 (1894). Leitender Artikel. Arische Stammesvorzüge und Semitische Raeensehler. Von Rabbiner Heinrich &alan<lauer in Soborten (Böhmen). (Fortsetzung auS Nr. 14.) Der Gehorsam und die Ehrfurcht vor der Staatsobrigkeit und ihren Gesetzen ist von derselben verbindlichen Kraft, wie die Gebote der Religion (Gittin 10), denn die Einsetzung der Staatsgewalt geschieht unmittelbar von Gott (Berachoth 55), und die weltliche Obrigkeit gleicht der himmlischen Obrigkeit, (das. 58). Mag das Staatsoberhaupt noch so unwürdig sein, mag es noch so ungerecht und gewaltthätig handeln, der Jude darf ihm den Gehorsam, die Treue, die Ehrerbietung nicht versagen (Megilla 16 d.) Wer gegen seinen Willen handelt, handelt gegen den Willen GotteS (Sanhedrin 104 a), und nicht das Geringste darf gegen die bestehende Ordnung unternommen werden (Aboth 2, 5), weil Niemand das Recht hat, das Staatsoberhaupt über seine Verfügungen zur Verantwortung zu ziehen, nur Gott allein (Sanhedrin 18 d). Die Obrigkeit unternimmt nichts, was ihr nicht von Gott befohlen wird und selbst dann, wenn es auch etwas Unheilvolles ist. (Mtdr. Rab zu Koheleth.) Der Jude ist religionsgesetzltch verpflichtet, für das Wohl der Obrigkeit zu beten. Als Alexander der Macedonier vom Hohenpriester in Jerusalem empfangen wurde, hob dieser in seiner Ansprache auch Folgendes hervor: „Unser Tempel ist der heilige Ort, wo wir für dich und den glücklichen Bestand deines Reiches zu unserem Gotte inbrünstige Gebete emporsenden (Juma 29). Denn die staatliche Obrigkeit ist die Bürgschaft für die Ordnung, für die Ruhe und den friedlichen Verkehr der Unterthanen untereinander, und wie unter den Fischen des Meeres die Großen die Kleinen verschlingen, so wäre es auch unter den Menschen, wenn die Ehrfurcht vor der Obrigkeit nicht wäre (Awoda-Sarah 4). Darum bete für das Wohl der Staatsobrigkeit (Aboth 3, 2). Selbst der geringste Diener des Staates muß respektirt werden (Baba Kamah 113). Wenn der Jude ein gekröntes Haupt sieht, ist er verpflichtet, folgenden Segensspruch zu sprechen: Gelobt seist Du Herr, unser Gott, der Du von Deiner Majestät verliehen hast einem Menschen von Fleisch und Blut (Schulchan Aruch, Orach Chajim § 22, 4). Zu jeder Zeit und in allen Fällen bekunde Ehrfurcht, Treue und Gehorsam der Obrigkeit (Sewachim 19). Aus alledem ist deutlich genug die Stellung des Judenthums der Obrigkeit, dem Staate und seinen Gesetzen gegenüber ersichtlich, und es wäre überflüssig, ja beleidigend für dasselbe in Bezug auf seinen zu allen Zeiten treu und innig bewährten Patriotismus noch ein Wort darüber zu verlieren. Hingegen aber ist die Nichtachtung der Staatsobrigkeit und ihrer Grundgesetze, ja selbst die Herabwürdigung der geheiligten Person des Staatsoberhauptes in den Reihen der „arischen" Antisemiten allgemein anzutreffen, sobald diese Gewalten ihren Interessen hinderlich scheinen. Diese patenttrten Weltverbesserer nannten z. B. den Hochseltgen Kaiser Friedrich den Judenkaiser, Kaiser Kohn u. dgl. m., weil er eine hochherzige, edle Gesinnung gegen alle, denen Unrecht und Gewalt zugefügt wurde, bekundete; weil er die Schutzlosen in Schutz nahm. Diese Leute scheuen nicht zurück, die Staalsveifassung anzugreifen und den Richterstand zu verdächtigen, die Erstere wegen der Gleichberechtigung, die sie dem Judenthum gesetzlich verleiht, den Letzteren, weil er nach Gerechtigkeit richtet. Sie respektiren kein Amt, keine Würde, keine Person, und unterwühlen die Grundfesten des Staates durch den Zwist und Hader, den sie allenthalben stiften; Gewaltthätigkeit, Haß und Verachtung unter dem