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Der Israelit · 1894-01-11 · Heft 4 (11.1.1894) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 4 (11.1.1894)
Date
1894-01-11
Page
– (sequence 17)
Language
German
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'7'^E> r.; XXXV. Jahrgang. Imeite Leilage )«|4 des „Israelit". Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 5. Jan. Die erste Strafkammer des Landgerichts verurtheilte den antisemitischen Buchhändler Glöß zu 100 M, wegen Beleidigung Caprivi's, begangen durch einen der bekannten antisemitischen Bilderbogen. Glöß hatte die Vernehmung Bismark's beantragt, der nach dem beigebrachten Zeugnisse von Schweninger durch Krankheit am Reisen verhindert ist. Die Verhandlung bot nur durch das anmaßende Auftreten des Angeklagten Interesse, der u. A. den gesummten Gerichtshof als jüdisch befangen ablehnen wollte, obwohl keiner der Richter Jude ist oder von Juden abstammt. — Die Strafkammer verhandelte heute noch einen zweiten Fall gegen Glöß und neun Buchhändler wegen Beleidigung des Reichskanzlers, begangen durch den politischen Bilderbogen „Jaden-A. B. C." Der Staatsanwalt beantragte wegen Unfläthigkeit der Beleidigung gegen Glöß 6 Monate, gegen die Buchhändler 4 Wochen Gefängniß. Der Gerichtshof TM Trat wegen FahtlMglrk M M. Strafe und sprach die übrigen Angeklagten frei. Dortmund, 3. Jan. (Die Judenschutzgelder und das Judenbad. Aus Dortmunds Vergangenheit. Aus vr. Rübel: Dortmunder Finanz- und Steuerwesen.) Der Judenschutz war ursprünglich Eigenthum der Könige gewesen. Den Jndenschutz übernahm dann 1248 der Erzbischof Konrad von Hochstaden, wofür die Juden dem Retchsschultheißen jährlich 25 M. zahlten. Später kam nach verschiedenen Schwankungen das Judenschutzregal iu die Hände der Grafen von der Mark. Nach der Vertreibung der Juden im Jahre 1351 folgte dann die Wiederaufnahme derselben im Jahre 1372 durch Vertrag der Grafen vou der Mark mit Dortmund. Fortan wurde die Aufnahme so geregelt, daß jeder Jude, der in Dortmund Aufnahme fand, eine bestimmte Abgabe an den Grafen von der Mark zahlte. Das Ehepaar zahlte jährlich 4 M., jeder einzelne Jude oder jede einzelne Jüdin 2. M. Die Höhe der an die Stadt zu zahlenden Abgaben wurde in jedem einzelnen Falle festgesetzt; auch wurden die Juden jedesmal nur auf eine bestimmte Reihe von Jahren aufgenominen. Infolgedessen wurden in den Jahren 13/3 bis 1377 10 verschiedenen Juden die Aufnahme auf Zeit gestattet und je nach Umständen verlängert. Die Summen, welche dieselben zu zahlen hatten, waren 16 M. und 323 schwere Gulden. Welche von diesen Juden in der Stadt geblieben sind, weiß man nicht, da nur von einem einzelnen Briefe über verlängerten Aufenthalt vorhanden sind. In den Jahren 1390 bis 1399 schwanken die Summen, die von den Juden zu den Quatembern erlegt wurden, zwischen 5 Gulden und 57 Gulden. Doch können wir aus der Summe keinen Schluß auf die Zahl der jedesmal in Dortmund verweilenden Juden machen, ^enn die Stadt stand jedesmal mit den Juden in Verrechnung, sodaß dieselben immer einen Theil ihres Judenschutzgeldes an ihren Forderungen abhielten. Die erste dieser Abrechnungen, wonach die Stadt fünf Juden 600 Gulden und 30 M. schuldete, ist undatirt. sodann haben wir Schuldscheine der Stadt an kölner Juden. DaS Judenbad lag am Westenhellwege; von demselben und der Synagoge hatten die Juden ursprünglich 26 Schillinge zu zahlen. Nach der Vertreibung und Rückkunft derselben fiqurirt das Judenbad mit 2 Gulden jährlicher Einnahme. Stuttgart. Der „Staatsanzeiger für Württemberg" meldet heute unter den amtlichen Dtenstnachrichten: „Seine Majestät der König haben am 2. Jmmm to I. ttftatfn&toftft gmfyt, tot trittogfe Stelle des theologischen Mitgliedes der Israelitischen Oberktrchenbehörde in Stuttgart dem Seminardirektor Rabbiner Dr. Kroner in Hannover unter Verleihung des Titels eines KirchenrathS mit dem Rang auf der VII. Stufe der Rangordnung zu übertragen." Ferner: „Durch Verfügung des k. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 2. d. M. ist auf die Stelle des ersten Rabbiners an der israel. Kirchengemeinde Stuttgart der Seminardirektor Dr. Kroner in Hannover ernannt worden." Die Richtigkeit unseres neulichen Berichtes hat sich sonach bestätigt; wir gratuliren Herrn Dr. Kroner hiermit und wünschen, daß die Hoffnungen , welche die württembergische Judenheit an seine Berufung auf die obigen verantwortungsvollen Aemter knüpft, sich nach jeder Richtung hin ganz und voll erfüllen mögen. — Dem Titel „Kirchenrath" gegenüber begegnet man außerhalb Württembergs sehr oft einer irrigen Auffassung und zwar glaubt man, die Stuttgarter Gemeinde lege ihrem Rabbiner den Titel Ktrchenralh bei, um damit das Jüdische, das im Titel „Rabbiner" liegt, zu verwischen und sich den christlichen Gebräuchen anzuschmiegen. Dem ist aber nicht so und wir haben darum, um dies aufzuklären. den obigen königl. Erlaß wörtlich wiedergegeben. In Württemberg ist nämlich das Judenthum den anderen Konfessionen gesetzlich gleichgestellt.

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