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Der Israelit · 1894-01-03 · Heft 1-2 (3.1.1894) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 1-2 (3.1.1894)
Date
1894-01-03
Page
– (sequence 12)
Language
German
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12 wirkte er in Leipzig vom Jahre 1845 bis 1857 und wurde dann nach Wien berufen, wo er seitdem ununterbrochen seinem Amte und der Wissenschaft lebte. Die Zahl seiner wissenschaftlichen Publikation auf philosophischem und historischen Gebiete ist eine sehr große. Ein Bruder des Predigers Jellinek, der Schriftsteller Hermann Jellinek, war um ein Jahr jünger als der Theologe und wurde durch sein tragisches Ende im Jahre 1848 bekannt. Er lebte längere Zeit gemeinsam mit seinem Bruder in verschiedenen Städten Deutschlands und Oesterreichs und hatte sich anfänglich gleichfalls theologischen Studien gewidmet. Später wendete er sich der Publicistik zu und schrieb im Jahre 1848 Leitartikel für die.Allgemeine Oesterreichische Zeitung", sowie später für Mahler's „Radikalen". Im November 1848 wurde er verhaftet, vom Kriegsgerichte wegen Hochverrathes und Aufwiegelung gleichzeitig mit Dr. Becher zum Tode verurtheilt und am 23. November um 7 Uhr Morgens gemeinsam mit Becher im Stadtgraben vor denl ehemaligen Neuthor erschossen. Der Prediger Jellinek hat den Schmerz um den Bruder nie ganz verwunden, und viele Stellen seiner Reden, besonders seine Trauerrede auf Kaiser Maximilian von Mexiko erinnern uns an ihn. Das Leichenbegängniß fand unter großer Theilnahme statt. Im Tempel waren anwesend: Bürgermeister Prix mit zahlreichen Gemeinderächen, Superintendent Schack, die Barone Albert Rothschild. Oppenheimer, Hermann Köügswarter rc. Im Tempel hielt der Oberrabbiner Dr. Güdemann, auf dem Friedhofe die Rabbiner Schmiedel. Wolf, Schwarz, Kaiserling (Budapest), Kisch (Prag) die Trauerreden. Die Trauerfeierlichkeiten dauerten drei Stunden. Pesth, 27. Dezember. Heute starb dahier im Alter von 69 Jahren der ehem. öffentliche Hauptschullehrer Herr M. Ehrentheil. Derselbe war ein begabter jüdischer Schriftsteller, der die jüdische Literatur mit mehreren beachtenswetthen Beiträgen bereichert hat. Er war zwölf Jahre hindurch Sccretär der orthodoxen Landeskanzlei und erwies sich in diesem schwierigen Amte als tüchtig. Nach seinem Ausscheiden aus dieser Stelle wurde er, was allgemein zu bedauern war, ein heftiger Gegner dieser Kanzlei, wodurch er sich viele Gegner zugezogen. Er ist als Verfasser mehrerer Werke bekannt. Sein „jüdisches Familienbuch" ist eine gediegene Leistung, die von seiner Meisterschaft im Zusammentragen und Ordnen biographischer Daten Zeugniß ablegt. Dasselbe läßt sich von seinen Werken und nsiD sagen. In seinem „Geist des Talmud" hat er die Sittenlchre sehr anschaulich , dargestcllt und ein klares Bild von der Moral des I alten Judenthums geliefert. Auch war er der Verfasser mehrerer pädagogischer Werke. Schweiz. Bern, 26. Dezember. Das durch den Volksentscheid vom 20. August d. I. erfolgte Schächtverbot mutz, um in Kraft treten zu können, von dem Schweizerischen Ständerath und Nationalrath zuerst ratificirt werden. Von den zur Wintersaison versammelten beiden Parlamenten hat sich der Ständerath am 19. d. M. mit der Angelegenheit befaßt. Die Kommission findet, die Annahme der bezüglichen Initiative sei zu bestätigen und die Bundesverfassung durch den neuen Artikel zu ergänzen. Da dieser neue Artikel so gefaßt sei, daß er verschiedene Auslegung zulaffe, und da gesagt werden müsse, wer über die Durchführung des Artikels zu wachen habe, so schlägt die Kommission vor, den Bundesrath nicht nur mit der Veröffentlichung des Beschlusses zu beauftragen, sondern ihn zugleich einzuladen, „beförderlich darüber zu berichten, wie der neue Verfaffungsartikel angewendet und vollzogen werden soi". Herzog will von einem solchen Zusatz absehen, da ihm der Erlaß eines besonderen Gesetzes als uvnöthig erscheint und sich der Vollzug des Versaffungsartikels von selbst gestalten werde, wie dies auch bei andern ähnlichen Bestimmungen geschehen sei. Im gleichen Sinne spricht sich Schoch aus, während Bundespräsident Schenk erklärt, die Einladung der Kommission sei überflüssig, da der Bundesrath ohne weiteres sich mit dem Vollzug des neuen Artikels beschäftigen werde, sobald die Volksabstimmung als richtig anerkannt worden sei. Es laute deshalb auch der Antrag des Bundesrathes: „Der Bundesrath wird mit der Veröffentlichung und weitern Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt." Die Folge der Annahme dieses Antrages werde sein, daß der Bundesrath sein Industrie- und Landwirthscharftsdepartrment beauftragen werde, ihm Vorschläge über die Vollziehung des neuen Artikels zu unterbreiten, worauf dann das Weitere erfolgen werde; cs genüge also die Annahme des Bundesrathsantrages und bedürfe des Kommissionsvorschlages nicht. Für den letzteren treten noch Odier und Jsler ein, während Simen vorschlägt, den Bundesrathsantrag anzunehmen und den Vorschlag der Kommission als Postulat zu behandeln. Daraufhin wird der Antrag des Bundesrathes einstimmig angenommen, das weitere Postulat der Kommission aber als überflüssig mit 2l gegen 15 Stimmen verworfen. Als charakteristisch ist der Umstand zu verzeichnen, daß die den Käthen zugegangenen Drucksachen nicht wie bisher die Ueberschrist „Betäubung

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