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Der Israelit · 1893-12-21 · Heft 101 (21.12.1893) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 101 (21.12.1893)
Date
1893-12-21
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXIV. Jahrgang. Erste Beilage zu M 101 des „Israelit". Seiten»«« Artikel. Badischer Landtag. Karlsruhe, 15. Dez. Dreizehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer unter dem Vorsitz des Präsidenten Gönner. (Ausführlicher Bericht.) Am Regierungstisch: Präsident des Ministeriums des Großh. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, Minister v. Brauer, Geh. Legationsrath Zittel und Ministerialrats Hübsch. Abg. Strübe erstattet namens der Petitionskommission Bericht über die Petition des Deutsch - Sozialen Vereins Karlsruhe, unterzeichnet Franz Schmidt, betreffend die staatliche Prüfung der jüdischen Geheimgesetze. In der Petition werde ausgeführt, daß in weiten Volkskreisen Beunruhigung herrsche, daß in jüdischen Lehrbüchern, und besonders im Schulchan Aruch, den Juden, unter gewissen Bedingungen gegen die Nichtjuden Betrug, Falscheid, Ehebruch, ja selbst Mord erlaubt sei. Man möge deßhalb einen Ausschuß von nichtjüdischen Sachverständigen berufen, um den Schulchan Aruch zu prüfen. Die Kommission gibt zu, daß im vierten Buch des Schulchan Aruch sich Stellen befänden, die mit ethischen und Sittengesetzen des christlichen Staates nicht vereinbar seien, doch genieße das Buch kein kanonisches Ansehen. Auch sei der Staat nicht verpflichtet, einzelne Bücher, die nicht in den Schulen verbreitet seien, zu prüfen und gegen deren Inhalt entsprechende Maßregeln zu ergreifen. Außerdem gewährten unsere Gesetze Jedermann gegenüber genügenden Schutz, weßhalb der Antrag der Kommission auf Uebergang zur Tagesordnung gehe. Abg. v. Stockhorner glaubt verschiedenen Punkten des Berichts entgegentreten zu muffen. Die Petenten hätten Recht, wenn sie von einer in weiten Kreisen bestehenden Beunruhigung der Bevölkerung sprächen, die darüber entstanden, daß die von Gelehrten aufgestellten Behauptungen über Irrlehren des Talmud und des Schulchan Aruch richtig seien. Auch er halte deßhalb das Verlangen der Petenten nach Klarstellung durch die Regierung für berechtigt. Der Antrag der Kommission sei um so ungerechtfertigter, als noch keine Regierung in dieser Richtung Schritte gethan. Wenn die jüdischen Religionsbücher durch die Hände des Staates gingen, so beweise das nur, daß der Staat kein Recht habe, auch die Grundsätze der jüdischen Religion zu untersuchen. Er erinnere daran, daß im badischen Staatsbudget ein Posten für den israelitischen Kultus eingestellt sei; da dies der Fall, habe der Staat nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht, in der von den Petenten gewünschten Richtung Klarheit zu schaffen. Die Kommission habe obendrein selbst zugegeben, daß in dem 4. Buch des Schulchan Aruch Anschauungen enthalten seien, die gegen das Sittengesetz verstießen. Daß diese Bücher nicht obligatorisch seien, sei irrelevant, da die Bücher dem fakultativen Ermessen der Religionslehrer anhetmgestellt seien. Er würde, wenn er die nöthige Unterstützung finde, einen Antrag auf Ueberweisung zur Kenntnisnahme stellen. Abg.'Rud'tZkann nicht ^verkennen, daß man vor einem Stück Antisemitismus stehe; nicht bloß in den deutschen Reichstag Habeier sich hineingedrängt, er versuche auch, wie die Petiton zeige, in der badischen Kammer Fuß zu fassen. Es lasseIsich eben nicht verkennen, daß dem Antisemitismus eine gewisse Berechtigung zukomme: aus der Mißgestaltung der wirthschaftlichen Verhältnisse sei er entsprungen und nicht mit Unrecht werde er ein Kampfmittel genannt gegen die Ungerechtigkeit, wie sie sich aus den wirthschaftlichen Verhältnissen heraus entwickelt habe. Mit der Entwicklung unseres Jahrhunderts stehe er im Widerspruch; der heutige Appel in der Petition sei der erste Schritt zu einem Ausnahmegesetz gegen die Juden. Was in diesen altjüdischen Werken niedergelegt, das stamme aus dem frühesten Mittelalter und sei zu einer Zeit entstanden, in der die Juden den bittersten Verfolgungen ausgesetzt gewesen seien; unter der freien Entwicklung und unter der Judenemanzipation habe sich das Judenthum gehoben. Wucherer gebe es unter Christen wie Juden, und den Tanz um das goldene Kalb machten beide mit, das sei ein Charakteristikum des heutigen Kapitalismus, wo Jeder strebe, möglichst rasch reich zu werden. Was nun die Gefährlichkeit der jüdischen Schulbücher betreffe, so halte er dem entgegen, daß Zeitungen vor einigen Jahren die Nachricht gebracht, daß in einem vom Erzbischof approbirten Schulbuch die haarsträubendsten Dinge über Ritualmord zu lesen gewesen wären. Abg. Venedey bestreitet, daß einer Beunruhigung nach der von der Petition angegebenen Richtung im Lande vorhanden sei, er habe davon noch nichts bemerkt. Unserem Volke sei es höchst gleichgiltig, was in diesen vor Jahrhunderten geschriebenen Büchern stehe. Zu einer Enquete über den Inhalt dieser Bücher stehe der Negierung kein Recht zu, sie habe aber auch keine Veranlaffung. Man solle heute nicht den Kampf wiederholen, den unser großer Landsmann Reuchlin schon so glücklich ausgefochten. Abg. v. Stockhorner vermißt immer noch eine Beantwortung der von ihm aufgeworfenen Rechtsfrage bezüglich der Budgeteinstellung von 17000 Mark für den israelitischen Kultus. Er sei konservativ und nicht Antisemit. Daß eine Beunruhigung im Lande herrsche, gehe schon daraus hervor, daß bei den letzten Reichstagswahlen in einem Bezirk etwa 4,0N0 antisemitische Stimmen abgegeben worden seien. Abg. Wacker wendet sich einleitend gegen Rädt, der gar keine Veranlaffung gehabt habe, von Fanatismus des Mittelalters zu reden, der Fanatismus der Sozialdemokratie bleibe unübertroffen und es würde schlimm werden, wenn demselben einmal die Macht zur Seite stünde. Rüdt habe auch von Duldung und Menschenliebe gesprochen; diese beiden Eigenschaften in politisch-sozialistischer Färbung kenne man sehr genau. Die Kammer habe ja ein solches Musterblatt im Lesezimmer, aus demselben könne man genau ersehen, was die Herren Sozialisten unter Duldung verstünden. Die Rüdt'sche Erzählung von den katholischen Schulbüchern erkläre er für unrichtig, er erwarte für die verdächtigende Aeußerung Rüdt's nach dieser Richtung hin den Beweis. In Bezug auf die vorliegende Petition glaube er nicht, daß die Frage des Antisemitismus in Betracht komme. Er glaube im Sinn seiner politischen Freunde zu sprechen, wenn er ausspreche, daß sie für einen Antrag auf Ueberweisung zur Kenntnißnahme nicht zu haben seien. Thue man das, so könne es einem Staate auch einsallen, über christliche Lehrbücher und Lehren zu befinden. Er hoffe übrigens, daß die andere Seite des Hauses aus ihrer heutigen Abstimmung die Konsequenz bei anderer Gelegenheit ziehen werde. Abg. Fieser hält dem entgegen, daß, was feine Person betreffe, er heute wie auch bei den heute eingebrachten Anträgen des Centrums gleich, nämlich mit Uebergang zur Tagesordnung stimmen werde. Zur vorliegenden Petition übergehend hebt Redner hervor, daß der Staat durch die Versaffung schon verpflichtet sei, Ethik und Dogmatik der

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