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Der Israelit · 1893-11-23 · Heft 93 (23.11.1893) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 93 (23.11.1893)
Date
1893-11-23
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXIV. Jahrgang. Zweite Beilage;u M 93 ües „Israelit^. Literarischer Bericht. Jüdische Literatur v. Moritz Steinschneider. Index der Autoren und Personen, nach der englischen Uebcrsetznng mit einer Concordanz der Seitenzahlen des Originals; zugleich ein selbstständig zu benutzendes Verzeichniß von ungefähr 1600 jüdischen Gelehrten unter Angabe von Zeit und Vaterland. Frankfurt a. M. 1893. I. Kaufmann. Pr. M. 1.50. 8. Mit diesem Titel wäre eigentlich schon alles gesagt, aber bei einer Schrift von Steinschneider darf man sich, und wäre sie auch nur ein Narnensverzeichniß, mit bloßer Titelanzcige nicht begnügen. Dieser greise Forscher belehrt, wenn er auch nur Namen zufammenstellt. Der Artikel „Jüdische Literatur" in der Realencyklopädie von Ersch und Gruber. welcher Steinschneider zum Verfasser hat, machte seinerzeit berechtigtes Aufsehen; noch heute ist er eine Standard-Arbiic für den jüdischen Forscher. Im Jahre 1857 erschien dieser Artikel als Sonderbuch in englischer Sprache in London mit einem Verzeichniß der hebräischen und arabischen Titel. Der Uebcrsetzer legte auch ein Personenverzeich uiß an, dieses wurde nicht herausgegeben und blieb in der Hand des Verfassers. Die englische Uebersetzung ist seit 1873 vollständig vergriffen. Der Verfasser hat sich nun entschlossen, das von ihm berichtigte und ergänzte Personenverzeichuiß herauszügeben. doch so, daß es einen selbstständigen literarischen Werth hat. Jedem Namen ist nämlich Geburtsland und L-beuszeit bttgefügt, so daß wir in dieser Schrift ein lexicalisches Nachschlagewerk besitzen, das dem Gelehrten bei seinen Forschungen aus dem Gebiete der jüdischen Literatur von großem Vortheil sein wird. Lehnt sich diese Schrift auch unmittelbar an die englische Ausgabe an, indem sie deren Seitenzahl bei den einzelnen Verfassern angiebt, so sorgt eine im Anhang gegebene Concordanz, in welcher die Seitenzahl der englischen Ausgabe auf die der Encyklopädie (dem 27. Bande derselben) hinweist, dafür, daß auch der Besitzer des letztgenannten Werkes dieses Verzeichniß mit Nutzen gebrauchen kann. Zeiturrgssachrrchte« «rrd Correfpouderrzerr. Deutschland. 0. Aus der Pfalz. Vor Jahresfrist erging an die pfälzischen jüdischen Lehrer ein Reskript der kgl. bayer. Regierung der Pfalz. Dasselbe bietet des Interessanten zu viel, als daß es einem weiteren jüdischen Leserkreise vorenthalten werden dürfte. Es lautete wörtlich also: Sp ey er, den. 1892. Ad. Rum. Ex 8795 Z. Kgl. B. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern. Betreff: Einsichtnahme der israel. Schule in U.. hier unbefugte Aussetzung der Schule seitens des Lehrers Z. am Nachmittage vor dem Pasfahfeste. Es wurde die Wahrnehmung gemacht, daß seitens eines israelitischer! Lehrers an dem Nachmittage vor dem Passahfeste der Schulunterricht ausgesetzt wurde. Die Kgl. Regierung nahm hieraus Veranlassung von den Bezirksrabbinaten des Regierungsbezirkes eine gutachtliche Aeußerung etnzufordern, ob nach dem jüdischen Religionsgesetze die Aussetzung des Nachmittagsunterrichtes am Tage vor dem Pasfahfeste, dem sogenannten Rüsttage zum Passahsestc. geboten erscheint. Hiebei erklärte lediglich das Bezirksrabbinat Landau, daß nach dem Religionsgesetze an dem genannten Tage die Arbeit von Mittag an verboten, und cs demgemäß an den israelitischen Schulen herkömmlich sei, den Unterricht am Nachmittage des dem Feste vorhergehenden Tages auszusetzen, während nach Aeußerung des Bezirksrabbinates Kaiserslautern eine Schulaussetzung am Nachmittage vor dem Passahfeste vom rituellen Standpunkte nur cmpfehlenswerth erscheint, die Bezirksradbinate Zweibrücken und Dürkheim dagegen überhaupt nicht ein jüdisch-religiöses Verbot zum Errhcilen des Schulunterrichts am genannten Tage, und zwar Vor- und Nachmittags, als vorhanden anerkennen. Bei dieser Sachlage besteht für die Kgl. Regierung im Hinblick aus § 3, Z ffer 4 der pfälzischen Schul- und Lehrordnung keine Veranlassung, eine Schnlaussctzung am Nachmittage vor dem Passahseste, soweit derselbe überhaupt nicht ein unterrichtsfreier Nachmittag ist, zu gestatten. Die israelitischen Lehrer haben daher an dem genannten Tage schulordnungsgemäß, Unterricht abzuhalten. gez.: v. Auer, kgl. Regierungspräsident. Die jüdischen Lehrer der Pfalz sind in diesem Jahre zum ersten Male gehalten, am ros jiy Nachmittag d. i. von 1—3 Uhr, bezw. von 2—4 Unterricht zu ertheilen. Wenn man angesichts dieses Reskriptes mit den einschlägigen Verhältnissen bekannt ist, so weiß man thatsächlich nicht, worüber man sich mehr wundern soll über die treffliche Interpretation der Mischna dtidb Kapitel 4, l und 4 seitens der Herren Beztrksrabbtner von Dürkheim und Zweibrücken oder über das aus dem Gut-

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