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Der Israelit · 1893-11-23 · Heft 93 (23.11.1893) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 93 (23.11.1893)
Date
1893-11-23
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1764 meinde aussetzen, wenn sie auf Grund eines solchen Einzelfalls anfingen, allgemeine Besserung zu predigen. Eine solche Mahnung zur Besserung würde eine Schlechtigkeit zur Voraussetzung haben, die G. s. D« nicht existirt und die deshalb in der That etwas sehr verletzendes und mindestens unbegreifliches involvirt. Daß die verurtheilten jüdischen Gauner in der öffentlichen jüdischen Meinung geächtet und gebrandmarkt sind, das ist selbstverständlich und dazu bedurfte es nicht erst der Ermahnung. Wenn die Juden Zusammenhalten, so sorgen dafür ihre Gegner, indem dieselben alle in einen Topf werfen und einige Einzelfälle von jüdischer Unredlichkeit als willkommenen Anlaß benutzen die Besserung sämmtlicher Juden zu verlangen. .Es ist wahr, daß die schlechten Elemente einer Religionsgesellschaft diese mehr schädigen, als äußere Gegner. Das gilt aber, wie gesagt, nicht nur vom Judenthum sondern auch vom Christenthum. — Eine Veranlassung, wo sich Bekenner des Christenthums so schwer comprouitttirt haben, wie es in dem Hannoverschen Wucherprozeß geschehen ist, erscheint daher keine glückliche Gelegenheit den Juden Moral zu predigen und ihnen Besserung zu empfehlen. D. Aus Bayer». Im Finanzausschüsse der bayerischen Abgeordnetenkammer klagte der Abg. Huber (Centrum, kath. Geistlicher), daß wegen religiöser Bedürfnisse beim Militär zu klagen sei, namentlich deßhalb, weil auf einen Marüntag Einberufungen von Katholiken erfolgten, während auf die Feiertage der Israeliten Rücksicht genommen werde. Der bahr. Knegsminister erklärte hierauf, daß eine Bevorzugung der Israeliten nicht vorliege, allerdings auch keine Hintansetzung; einer ihrer größten Feiertage falle in die Manöverzeit; wenn die Truppen in der Garnison sind, würde das berücksichtigt, im Manöverfelde nicht. (Ist jedoch thatsächlich in verschiedenen Fällen berücksichtigt worden.) — Ebenso erklärte der Kriegsminifier auf eine Beschwerde des Abg. Dr. Ratzinger (Bauernbund, kath. Geistlicher), wonach die Mtlitärlieferanten in verhältnismäßig großer Zahl jüdisch seien, daß eine Bevorzugung besonderer Kategorien von Lieferanten nicht vorliege. Oester.-Ungar. Monarchie. Serajewo, 15. November. Bis zur Occupation Bosniens durch die Oesterreicher bestand hier eine einzige große jüdische Gemeinde, die sephardische, mit einem Chacham-Bascht (Großrabbiner) an der Spitze. Mtt den Oesterreichern kamen dann auch oesterreichische und ungarische Juden hierher, dre nicht nur das Spanioltsche sondern selbst den spanisch-jüdischen Ritus (t©d anao) nicht kannten, und denen es daher ganz unmöglich war, sich an die hiesige Hauptgemeinde anzuschließen. Sie bildeten daher eine eigene Gemeinde, die sogenante oesterreichisch-ungarische und gründeten später sogar auch eine eigene Schule für ihre Kinder. Heute zählt diese Gemeinde, an deren Spitze jetzt Herr Diamant steht, schon hundert und zwölf Mitglieder, die aber ihre Andacht noch immer in einem gemietheten Locale verrichten müssen. Da diese Gemeinde fast aus nur armen Mitgliedern, Hausierern besteht, so richtete sie jetzt einen Aufruf an ihre Schwestergemeinden in Oesterreich-Ungarn mit der Bitte, ihr die Mittel zu verschaffen damit sie sich eine eigene Synagoge bauen könne. Möge ihre fromme Bitte vom besten Erfolge gekrönt sein! -> Vermischtes *4- N!m In der Klagesache des Bankiers Thalmessittger in Regensburg gegen den Redakteur der antisemitischen „Schnellpost" hier, wegen eines Artikels „jüdische Geschäftscoulanz" wurde von der Strafkammer das erstinstanzliche Urtheil ausgehoben und der Begklagte zu der Geldstrafe von 150 M. verurtheilt. Feuilleton. Der Trödler. Erzählung von Hans Müller. (Fortsetzung.) (Alle Rechte Vorbehalten.) Ein Bruder des Vaters der jungen Wittwe, der sich in Indien ein fürstliches Vermögen erworben halte, war kinderlos gestorben. Man wußte wohl, daß derselbe ein Testament hinterlaffen habe, aber dieses Testament war nicht aufzufinden und blieb verschwunden. In Folge dessen ordnete das Gericht eine Verwaltung des Vermögens für so lange an, bis das Testament des Erblassers gefunden werde. Der Ertrag des Vermögens wurde zu dem Kapital geschlagen, so daß sich dieses alljährlich bedeutend vergrößerte. Dieses verlorene Testament befand sich in den Händen des Trödlers. Er hatte es vor nicht langer Zeit mit einer Parthie Makulatur gekauft, cs zufällig gesehen und aufbewahrt. In diesem, von einem Notar ausgestellten Testamente waren die Eltern der jungen Wittwe zu Universalerben eingesetzt und Niemand konnte ihnen dieses Vermögen streitig machen. Da die Eltern und Geschwister der jungen Fmu nach den vorliegenden Papieren aber schon verstorben waren, ohne andere Erben hinterlaffen zu Huben, fi l das ganze kolossale Vermögen der jungen Wittwe und bei deren Tode der kleinen Mariha zu. Koppel zitterte vor Freude, als er die Papiere durchgelefen hatte und nickten in der Nacht eilte er in seinen

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