Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 92 (20.11.1893)
- Date
- 1893-11-20
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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XXXIV. Jahrgang. Beilage ju M 92 -es „Israelit". Leitender Artikel. Moderner HöHen-Kuttus. Berlin, 19. November. Damit es unserer ernsten Gegenwart nicht auch an komischen Intermezzos fehle, lassen sich die Heißsporne der antisemitischen Clique von Zeit zu Zeit zu einer unfreiwilligen Komik herbei, deren Sport zu den wenigen Lichtseiten zählt, die selbst diesem widerlichen Gebühren anhaften. Ueber das neueste Bravourstück dieses Genres belehrt uns eine in der „Täglichen Rundschau" veröffentlichte Correspondenz zwischen dem Buchhändler H. Göze in Stuttgart und Consorten einerseits und dem Regierungspräsidenten vonTiedemann in Bromberg andererseits. Wir lassen diese Correspondenz zur Orientirung hier folgen, um dann daran einige Glossen zu fügen. Herr Götze sandte an den Regierungspräsidenten folgende Anfrage: „Ew. Excellenz würden mich zu Dank verpflichten durch geneigte Auskunft auf angebogener Karte, ob die hiebei befindliche Zeitungsnotiz auf Wahrheit beruht. Dieselbe ist ein Originalausschnitt aus Nr. 187 des Graudenzer „Geselligen" vom 17' August 1893. Ich bin n.:t vollkommener Hochachtung, im Namen mehrerer, Ew. Excellenz ganz ergebenster H. Götze, Buchhändler. Stuttgart, 2b. August 1893. — Darauf traf folgende Antwort ein: „Bromberg, 4. September 1893. Euer Wohlgeboren haben auf einer Postkarte an mich die Frage gestellt, ob eine Zeitungsnotiz, nach welcher den Kaufleuten Samuel und Emil Schmul in Schneidemühl die Genehmigung zur Führung des Namens „Götze" ertheilt sei, auf Wahrheit beruhe. Obwohl mir das Interesse Eurer Wohlgeboren an dieser Sache nicht nachgewiesen ist, will ich die Frage dahin beantworten, daß die Zeitungsnotiz richtig und daß jene Genehmigung auf Grund einer sorgfältigen und eingehenden Feststellung der Familien-Verhältniffe der Genannten erfolgt ist. Indem ich hinzufüge, daß Postkarten im amtlichen Berkehr nicht gebräuchlich sind, stelle ich Eurer Wohlgeboren die Antwort-Postkarte zurück. Der Regierungs-Präsident (gez.) von Tiedemann. An Herrn Buchhändler H. Götze, Wohlgeboren in Stuttgart." — Nunmehr erfolgte folgende Eingabe: An Regierungspräsidenten v. Tiedemann zu Bromberg. „Stuttgart, September-October 1893. Ew. Excellenz haben die Güte gehabt, mir, dem Erst-Unterzeichneten, auf meine Anfrage vom 2b. August d. I. mit geneigtem Schreiben vom 4.September zu bestätigen, daß den Kaufleuten Samuel und Emil Schmul in Schneidemühl die behördliche Genehmigung ertheilt sei, fortan den Namen Götze oder Goetze führen zu dürfen. Indem ich Ew. Excellenz verbindlichst danke, daß Sie mir die erbetene Auskunft nicht verweigert haben, obwohl Ihnen „mein Interesse an der Sache nicht nachgewiesen" war, gestatte ich mir, anjetzt in Gemeinschaft mit mehreren Personen gleichen, beziehungsweise ähnlichen Namens, anstatt deren ich jene Anfrage an Ew. Excellenz richtete, den vermißten Nachweis anzutreten. Wir haben uns seither mit Recht mehr oder weniger darauf zugute gethan, daß unser Name nicht nur reindeutschen Ursprungs ist, sondern auch sich seinen ausschließlich deutschen Charakter seit Jahrhunderten bis in die Gegenwart hinein erhalten hat. ES ist zweifellos, daß Namen keineswegs eine willkürliche, nach Bedarf oder Belieben abzustreifende, beziehungsweise zu wechselnde äußerliche Bezeichnung sind, sondern vielmehr ihre Träger nach deren Herkunft, Eigenschaften Auftreten, socialer Stellung oder sonstigen Merkmalen ursprünglich irgendwie zu charakterisiren bestimmt waren. Wenn dies auch bei vielen Name« heute nicht mehr zu verfolgen ist, so giebt es doch noch zahlreiche andere, deren Entstehung und dadurch bedingte historisch berechtigte Eigenart sich klar Nachweisen läßt. Wir laffen es dahingestellt sein, ob dies bei unserem Namen, der geschichtlich wohl zuerst bei dem bekannten schwäbischen Ritter „mit der eisernen Hand" vorkommt, zutrifft; aber davon abgesehen, dient doch ein jeder Name in erster Linie zur Unterscheidung einer Person und deren Familie und Nachkommenschaft von anderen Personen und Familien und macht des weiteren ganz besonders die Zugehörigkeit ihrer Träger — in der überwiegenden Mehrzahl der Falle — zu einer großen Volksgemeinschaft kenntlich. Ein „Mustafa" kann niemals aus der Mark Brandenburg, überhaupt nicht aus dem Abendlande stammen, ein „Kierkegaard" ist nur als Skandinavier denkbar, „Richelieu" muß nothwendig einen Franzosen bezeichnen, ein deuscher „Schulz" ist als Russe oder Spanier oder Neuseeländer unmöglich. Dies wird einer näheren Erörterung wohl nicht bedürfen. So sind auch die Angehörigen des jüdischen Volkes als solche selbst unter Berücksichtigung der verschiedenen Sprachen größtentheitt schon an ihrem Namen kenntlich, und eine erhebliche Anzahl von Namen — Beispiele sind wohl auch hier unnöthig — kommt ausschließlich bei Juden vor. Nun beruht ein hervorragend wichtiges Culturmoment unbestreitbar in dem Nationalstolz; Volker, welche diesen preisgeben, sind noch stets ihrem Untergange verfallen. Grade die Juden hätte» alle Ursache zu einem besonders starken.Natiorralstolz; denn sie haben sich, obwohl feit bald zwei Jahrtausenden ohne Heimath, ohne staatlichen Zusammenhalt in der Zerstreuung lebend, mit beispielloser Zähigkeit als besonderes, fast ganz unvermischteS Volk behauptet. Wer sich feines Volkes und seines Namens schämt, ist erstens feines Volke» nicht werth und beleidigt außer diesem in noch viel schwererem Maße dasjenige Volk, dem er nach seinem etwaigen neuen Namen anzugehören scheint. Hat jemand seinem Namen vor der großen Oeffentlichkeit Unehre gemacht, so ist e» anderen Trägern desselben Namens, vorausgesetzt, daß dieser nicht sehr häufig vorkommt, gewiß nicht zu verargen, wenn sie sich umzutausen wünschen, und wir erkennen es als durchaus berechtigt an, wenn z. B. im unseligen Jahre 1878 der fluchbeladene Name „Nobiling" von vielen mit einem anderen vertauscht wurde. Derartige Gründe liegen in unserem Falle nicht vor. Immerhin räumen wir ohne nähere Kenntniß der v. Ew. Excellenz laut Schreiben5einäehend geprüften Berhältniffe gern ein, daß auch andere Grunde — seien es selbst,^ wie hier wahrscheinlich solche geschäftlicher Art — eine Namensänderung gerechtfertigt erscheinen laffen können. Wenn also die Herren Samuel und Emil Schmuhl sichIihreS ererbten Familiennamens schämen zu sollen glauben, jenen edlen Stolz nicht besitzen, so ist das ja ihre Sache; aber die Wahl gerade dieses fern liegenden, nicht alltäglichen, noch niemals von einem Juden getragenen, urdeutfchen Namens „Götze" beweist ganz unwiderleglich, daß die Herren nicht als Juden erscheinen, ihre Volkszugehörigkeit verschleiern und verleugnen wollen. Denn sonst hätten sie unbedingt irgend einen anderen jüdischen Namen (Levi, Cohn und dergleichen) oder wenigstens einen mehr neutralen, wie Fal!