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Der Israelit · 1893-10-30 · Heft 86 (30.10.1893) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 86 (30.10.1893)
Date
1893-10-30
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXXIV.! Jahrgang. «pF M 86 Der Israelit. OK» Kentrak-Hrgan für das orthodore ZudenLyum. Begründet von Br. Lehman» irr Mainz. Montag, den 30. Oktober 5654 (1898). Leitender Artikel. Z>ie Agitation gegen das Schächten. Von Bezirks-Rabbiner Dr. Ehrmaun in Baden (Schweiz). IV. Der Zusammenhang zwischen der Agitation gegen das Schächten einerseits und der Verkennung und Mißachtung der Schechita-Jnstitution und der daran sich knüpfenden Speisegesetze in unseren eigenen Rethen andererseits, ist so unverkennbar, daß er sich vielen von selbst aufdrängt. Und dennoch wird er nirgends ausgesprochen! Daß es nicht öffentlich in der Presse geschieht, könnte man sich noch durch die Rücksicht auf unsere Gegner erklären, denen gegenüber in dem Zugeständniß unserer schwachen Seiten eine gewisse Zurückhaltung wohl am Platze sein kann. Daß für diese Rücksicht in dem vorliegenden Falle thatsächlich keine Veranlassung vorliegt, ist bereits früher bemerkt worden. Wenn unsere Schechita und Bedika von Leuten controllirt und gehandhabt wird, die durch ihre religiöse Führung nicht das religiös gesetzlich erforderliche Vertrauen genießen, so hat das mit dem Thierschutz und mit all den Momenten nichts gemein, auf welche die Gegner des Schächtens es abgesehen haben. Schwerer fällt nach dieser Seite hin allerdings schon die öffentliche Verletzung der Speisegesetze in's Gewicht. Sie liefert denjenigen Gegnern, welche die religionsgesetzlich bestehende Verbindlich« keit der Schechita in Abrede stellen möchten, einen erfreulichen Vorwand. Aber es ist doch nur ein Vorwand. Man kann aus dem Umstand, daß es Juden giebt, welche öffentlich ungeschächtetes Fleisch genießen, ebenso wenig folgern, das Schächten und die Speisegesetze seien überhaupt keine religiöse, bindende Satzungen, wie man aus dem Umstand, daß es allenthalben Lügner und Diebe giebt, schließen kann, es gäbe gar kein göttliches Verbot der Lüge und des Diebstahls. Dann giebt es auch keine Orthographie, weil es mehr Leute giebt, die ihre Regeln nicht befolgen, als andere, die orthographisch schreiben. So wenig gerechtfertigt es ist die Verbindlichkeit oder Nichtverbindlichkeit eines Gesetzes aus dem Verhalten seiner Verächter folgern zu wollen, so muß man sich aber doch andererseits sagen, daß die flagrante öffentliche Verletzung der Spetsegesetze viel dazu beiträgt in nichtjüdischen Kreisen den Glauben zu erwecken, als seien die Satzungen über Schechita, über ntto und nsnü in der That nichts als orthodoxe Schrullen, von welchen das sogen, aufgeklärte gebildete Judenthum unserer Tage ganz von selbst dispenstrt wäre. — Diesem verhängnißvollen Jrrthum, in der Presse, von der Kanzel, im Unterricht, in allen jüdischen Vereinen und Versammlungen bei jeder Gelegenheit mit aller Energie entgegen zu treten, das wäre die erste Pflicht aller derjenigen, welche der Agitation gegen das Schächten mit Erfolg entgegen treten wollen. Die Lässigkeit, mit welcher diese Pflicht gerade von denjenigen erfüllt oder nicht erfüllt wird, die doch dafür in erster Reihe berufen, angestellt und bezahlt sind, ist unverantwortlich, ist himmelschreiend. Die Ausrede, daß man unsere Mängel nicht vor der Oeffentlichkeit bloß stellen wolle, hält hier nicht Stich. Die Ocffentltchkeit erfährt es nicht erst auf diesem Wege, daß viele Juden öffentlich nviv essen. Sie weiß das sehr gut, wenn wir es auch todtschweigen wollten. Es hat einmal eine Zeit gegeben, in welcher Christen gegen Juden den Vorwurf erhoben haben: „Sie essen und trinken nicht mit uns l" Heute aber ist ja das vollendete Gegentheil eingetreten. Heute wirft man ja den Juden ihre Vordringlichkett, ihr Eindrängen in die christliche Gesellschaft, kurz die Thatsache vor, daß sie mit den Christen essen und trinken. Es weiß ja jeder Fälle genug, von Zurücksetzungen und Demüthtgungen, denen jüdische

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