Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 85 (26.10.1893)
- Date
- 1893-10-26
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXIV. Jahrgang. * M 88. Der Israelit. V« GenLrat-Hrgan für das orthodoxe IudenLyum. Begründet von Br. Lehma«« iv Mai»A. Douuerstag, de« SV. Oktober SVS4 <18SS). Leitender Artikel. Schechita, Wita und SaöSat. Mainz, den 25. Oktober. Das Schächtverbot erscheint in der That nur als der erste Schritt zu einer ganzen Reihe von geplanten Attentaten auf unsere Religions- und Gewissensfreiheit. Wer sich darüber einer Täuschung hingeben möchte, dem empfehlen wir die Lektüre der „Grenzboten", die in „Anmerkungen zur Judenfrage" das ganz harmlos mit kühler Kathederruhe zum Besten geben. Die Schweiz, so resümiren die „Grenzboten" ihre politisch - theologische Untersuchung, hat Recht daran gethan das jüdische Schächten zu verbieten. „Um ein solches Verbot zu erlassen, bedarf es keiner gelehrten Gutachten, ob das Schächten dem Thiere Qual verursacht oder nicht. Dem Bewußtsein eines modernenVolkesgilt es als unwürdig, r eli gt ö se Vor ft ellun gen mit der blutigen Hantirung desSchlächters zu verknüpfen. Dieser Grund reicht vollkommen a u s." Wirklich? Dasselbe moderne Volksbewußtsein, welches im Namen der Religion, des Erbarmens und der Menschlichkeit Schutz und Schonung der Thiere auch bei deren Tödtung fordert, dasselbe Volksbewußtsein soll religiöse Vorstellungen mit der blutigen Hantirung des Schlächters zu verbinden, unwürdig finden? Das wäre ein räthselhafter Widerspruch, den sich das Volksbewußtsein zu Schulden kommen läßt, und dessen wir es nicht fähig halten, wenn ihn auch die „Grenzboten" ihm insinuiren. „W er will es denn einem Volke verwehren, die ihm widerwärtigen Reste eines barbarischen, seitJahrhunderten überwundenen K ult urz uft a n des aus seiner Mitte zu entfernen? Wer? Dieselben gelehrten Gutachten, nach welchen die „Grenzboten" sehr wenig, der gesunde Menschenverstand und die Rücksicht auf die Freiheit der Gewissen aber sehr viel fragen. Wenn diese gelehrten Gutachten nun zufällig Nachweisen, es handle sich beim Schächten um gar keinen überwundenen Kulturzustand, sondern um eine Tödtungsart, die bester und jedenfalls nicht schlechter als andere ist, wo nimmt man dann einen Vorwand für ein Schächtverbot her? „Ob diese Gebräuche den Juden heilig sind, oder nicht, das geht die modernen Völker ganz und gar nichts an." Das geht die modernen Völker, wie wir gleich sehen werden, sehr viel an; das ist sogar für unsere Antisemiten von sehr großem Interesse. Sind diese Gebräuche den Juden heilig, so ist das ja für die Antisemiten der einzige Grund einen Kreuzzug dagegen zu eröffnen, find sie aber den Juden gleichgültig, dann sind sie es ja auch unseren Antisemiten! „Sind diese äußerlichen Verrichtungen mit der Religion so verknüpft, daß diese nicht ohne jene bestehen kann, dann sind die Juden eben in der Kultur hinter uns zurückgeblieben und wir haben das Recht, ihnen unser e Kultur aufzuzwingen, so gut wie wir sie unseren neuen Unterthanen in Afrika aufzwingen, denen wir auch verbieten, was uns an ihren Sitten barbarisch erscheint, ohne uns darüber sonderliche Gewissensbisse zu machen." Also, wenn äußerliche Verrichtungen mit der Religion so verknüpft find, daß diese nicht ohne jene bestehen kann, dann sind die Juden in der Kultur zurückgeblieben. Nun, was für die Juden recht ist, ist doch wohl für die Christen billig. Wenn auch sie äußerliche Verrichtungen, wie Taufe, Confirmation, Abendmahl u. s. w. haben, ohne welche die Religion nach Ansicht ihrer Lehrer und Ver-