Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 84 (23.10.1893)
- Date
- 1893-10-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXIV. Jahrgang, Der Israelit Ein Genlrak-Hrgan für das orthodoxe Iudenthum. Begründet tzon Dr. Lehman» i» Mai«-. Montag, den SS. Oktober S«S4 (1898). Leitender Artikel. Z>ie Agitation gegen das Schächten. Von Bezirks-Rabbiner Dr. Ghrmarm in Baden (Schweiz). II. Wer nicht an einen blind würfelnden Zufall glaubt, wer davon überzeugt ist, daß die Gesetze von Ursache und Wirkung bei dem Eingreifen der göttlichen Waltung in unser Geschick nicht nur nicht aufhören, sondern in erst recht ergreifender Weise zur Geltung kommen, der wird den Apfel in der Nähe des Stammes und die Wurzel des Uebels nicht in äußeren Umständen und Verhältnissen. sondern in ihm selber suchen. — Wenn wir sehen, daß die nichtjüdische Welt geringschätzig und verächtlich über die Schechita denkt, und daß man für den Angriff auf unsere Religions- und Gewissensfreiheit gerade Mizwas Schechita zum Vorwand nimmt, so liegt die Frage nahe, wie wir selber denn zu dieser Mizwa stehen, wie ernst wir sie nehmen und üben, und wenn dann ein flüchtiger Blick zeigt, wie unsäglich viel bei uns nach dieser Seite hin zu wünschen übrig bleibt, so können wir für diese fundamentale Institution des Judenthums von Ntchtjuden nicht Achtung und Rücksicht fordern, so lange wir selbst es daran fehlen lassen. Wenn unsere Schechita von allen Setten angegriffen wird, so ist es unsere erste, unabweisbare Pflicht mit doppeltem und dr eifachem Ernst über sie und mit allem was damit zusammenhängt zu wachen, daß von unserer Seite allen religionsgesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen mit minutiöser Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit Rechnung getragen werde. Das ist aber viel leichter zu sagen, als in Wirklichkeit auszuführen. Wer es versuchen will dieser Pflicht gerecht zu werden, wird es sofort erfahren, mit wie zahllosen innigen Fäden das nnao der non» mit dem ganzen nn*ra und rvw des Einzel- und Gemeindelebens unauflöslich verknüpft ist. Eine gewissenhafte Handhabung der Schechita ist undenkbar ohne gewiffenhafte Schächter, Metzger, Rabbiner und Vorsteher. Gewissenhafte Schächter, Metzger, Rabbiner und Vorsteher setzen gewissenhafte Einzelne voraus, aus welchen sich die Gemeinde zusammensetzt, welche diese ihre Beamten und Leiter nach dem Grade ihrer Fähigkeit und Gewissenhaftigkeit wählt und installtrt. Fehlt ein einziges Glied in dieser Kette, so ist diese ganz gelöst und das nnteo aller Gemeindeinstutionen, vor allem aber das der Schechita ist fragwürdig. Es treten dann die schreienden Mißstände ein, wie wir sie täglich vor Augen sehen, und von welchen einige in dem vorhergehenden Theil gestreift wurden. Eine radicale Besserung unserer betrübenden Schechttaverhältnisse ist ohne eine radikale Besserung des ganzen Gemeindeorganismus und der Einzelnen nicht möglich. — Man braucht sich nur einmal die Bedingungen zu vergegenwärtigen, welche die erste Voraussetzung für die Qualification eines Schachet bilden, und dieselben mit der Wirklichkeit zu vergleichen. Sie finden sich auf den ersten Blättern eines jeden Handbuchs für Schochtim, sind aber dem allgemeinen öffentlichen Bewußtsein vielfach so vollständig abhanden gekommen, daß es nicht überflüssig erscheint einmal einige derselben hier folgen zu lassen. „Eine von den Mizwoth, die uns der Heilige, gesegnet sei er, in seiner heiligen Thora geboten hat, ist die Mizwa, nicht das Fleisch eines Thieres, Wildes oder Vogels zu genießen, die nicht auf diese Weise geschlachtet sind, wie es Gott Moscheh geboten hat. Diesem hat Er durch mündliche Mittheilung die gesetzlichen Bestimmungen über Schechitah, und ihre einzelnen Details mitgetheilt, wo