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Der Israelit · 1893-10-12 · Heft 81 (12.10.1893) · page 22

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 81 (12.10.1893)
Date
1893-10-12
Page
– (sequence 22)
Language
German
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1540 fach hier zum ersten Mal in Druck erscheinen, sind treffliche Nachdichtungen von Sachs, Kämpf, Geiger, Heller und einer Reihe anderer sprach- und formgewandter Männer in die Sammlung aufgegenommen. So bietet sich da ein ausgeprägtes Bild des tiefen Ernstes und des heiteren Frohsinns der jüdischen Dichtung. Wir haben versucht, dem Leser einen kurzen Abriß dieser Anthologie, soweit sie bis jetzt erschienen ist, zu geben. So sehr auch, wir müssen das eindringlich wiederholen, die traurigen Verirrungen zu bedauern sind, in denen sich verschiedene Verfasser in ihren Einleitungen befangen zeigen, so begrüßen wir doch das Unternehmen an sich und das, was an Material bisher von ihm geboten wird, mit lebhafter Freude. Denn hier wird ein Werk geschaffen, das jedem einen raschen und sicheren Einblick in die unermeßliche Fülle der jüdischen Literatur verschafft und hoffentlich vielfach Anregung zu tieferem Studium bei denen erwecken wird, die bisher leider nicht wissen, was für ein kostbarer Schatz da geborgen liegt. Die äußere Ausstattung des Werkes macht dem Verlage alle Ehre. Zeiinngsnachrichte« und Correspoudeuzeu Deutschland. Ans Hessen, (Unangenehmes Wiedersehen.) Aus einem Dorfe des hessischen Wahlkreises, den der Antisemit Werner vertritt, wird folgende tragikomische Geschichte berichtet: Vor Kurzem kam eines Abends ein älterer Herr in das Wtrthshaus des betreffenden Dorfes, um daselbst zu übernachten. Die anwesenden Gäste, darunter auch ein Lehrer des Ortes, glaubten ihn seinem Gestchtstypus nach für einen Juden halten zu müssen, und begannen ihn nun in der gemeinsten Weise zu belästigen. Da es den Fremden offenbar anwiderte, sich mit solch roher Gesellschaft in einen Disput einzulassen, so ließ er sich alsbald sein Zimmer anweisen. Hier sprach er nun dem Wtrthe gegenüber sein Mißfallen über solche Gemeinheiten aus und erkundigte sich nach den Namen der Radaugesellen. Der Wirth, der durch das imponirende Wesen des Fremden neugierig geworden, wollte seinerseits anch gern wissen, wen er vor sich habe, und fragte nach Namen und Stand seines Gastes. Doch dieser wollte seinen Namen nicht nennen, so daß der Wirth jetzt unter Berufung auf das Polizeigesetz auf Eintragung ins Fremdenbuch bestand. Dieser Aufforderung mußte Folge geleistet werden, und so schrieb der Fremde seinen Nawen in das ihm vorgelegte Buch, den aber weder der Wirth noch ein Anderer enträthseln konnte. An dem anderen Morgen mit dem Glockenschlage sieben trat in das Claffenzimmer des oben erwähnten Lehrers jener Fremde ein und begann, ohne sich weiter vorzustellen, eine — Schulvtsttation. Als der erstaunte Lehrer sich erkundigen wollte, mit wem er die Ehre habe, erhielt er diebcißende Antwort; „Ich bin der Schulrath Steinkopf aus Kassel; nach Ihnen brauche ich mich nicht zu befragen, ich habe Sie gestern Abends schon im Gasthause kennen gelernt!" Was dann noch weiter erfolgt ist, ist nicht bekannt geworden, doch soll sich noch eine ausführliche Auseinandersetzung über die zweckmäßigste Art der Fortbildung eines Lehrers u. dgl. angeschlossen haben. > Vermischtes Stratzburg, 7. Oct. Die antisemitische Pariser Ztg. „La libre parole“ ist in ElsaspLothringen verboten worden. Petersburg, 3. Okt. Deselbe Erfahrung, die Deutschland mit seinen Antisemitenführern gemacht hat, daß nämlich diejenigen Männer, welche sich als Vorkämpfer gegen die „jüdische Korruption" ausgegeben, selber höchst bedenkliche moralische Defekte aufweisen, tritt jetzt auch bei uns in Rußland zu Tage Als einer der enragirtesten Antisemiten trat in Petersburg ein Herr Pawel Niki titsch Podligailow auf, der Herausgeber und Redakteur eines kleinen Wochenblättchens mit dem verlockenden Titel „Prawda", d. h. „Die Wahrheit". Dieses Blättchen war wöchentlich mit den gehässigsten Ausfällen gegen das Judenthum im Allgemeinen und mit schmutzigen Verleumdungen gegen angesehene jüdische Mitbürger im besonderen sowie auch gegen solche Personen angefüllt, welche vom Antisemitismus nichts wiffen wollten. Schon damals drängte sich jedem unbefangenen Beurtheiler der Verhältnisse die Vermuthung auf, daß die „Prawda" die Rolle eines Revolverblattes zu spielen beabsichtigt, das mit seinen unsaubern Artikeln keinen anderen Zweck verfolgt als den, durch jüdisches Geld zahm gemacht zu werden. Daß man mit dieser Vermuthung der „Prawda" kein Unrecht gethan hat, im Gegentheil sich solcher Dinge vom Herausgeber des Blattes wohl versehen konnte, zeigt folgender Civilprozeß, der dieser Tage vor dem Petersburger Friedensgericht zur Verhandlung kam. Herr Podligailow schuldet der Buchdruckerei, die ihm sein Blütchen druckte, 738 Rubel, und um diese Summe nicht zu zahlen, übertrug Herr Podligailow durch ein notarielles Dokument das Eigenthumsrecht an die Zeitung auf seine Frau mit der Abmachung, daß er so lange das Blatt redigiren werde, bis seine Frau die Bestätigung als Herausgeberin des Blattes erlangen werde. Als nun die Buchdruckerei, die auf keine Weise zu ihrem Gelde kommen konnte, das Redaktionsinventar mit Beschlag belegen ließ, klagte Frau Podligailow gegen die Buchdruckerei, daß diese sie widerrechtlich für die Schulden ihres Mannes in Anspruch nehme. Die russischen Gerichte sehen sich jedoch die Manipulationen böswilliger Schuldner in Vermögensübertragungen sehr genau an, und so erkannte denn auch der Richter in der betreffenden Scheinvereinbarung zwischen Mann und Frau nur die „Absicht, die Kreditoren zu schädigen" und wies die Forderung von Frau Podligailow ab, das beschlagnahmte Inventar der Zeitung vom Sequester zu befreien. Dasselbe kommt demnach zur Zwangsversteigerung, wenn es Herr Podligailow nicht vorzieht, seine Schulden zu bezahlen.

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