Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 66 (17.8.1893)
- Date
- 1893-08-17
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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wm'r'- XXXIV. Jahrgang. Erste Beilage tu M 66 des „Israelit“. Leitender Artikel Z)ie Schächt-Kngekegensteit in der Schweiz. Bern, 14. August. Die hiesige Stadt liegt außerhalb der Route, welche das Rundreisebillet vorschreibt, aber ich bin speziell hierhergereift, um etwas Näheres über den Stand der Schächtangelegenheit in Erfahrung zu bringen. In Wirklichkeit kann aber darüber kein Mensch aus der Welt etwas Positives sagen. Noch sicherer ließe sich eine Woche vorher das Wetter am 20. August bestimmen als das Resultat der Abstimmung über das Schächten. Man kann faktisch kein einziges Zeitungsblatt in die Hand nehmen ohne Spalten langen Artikeln über die „Schächlfrage" zu begegnen. In den französischen Zeitungen hat sie zur Bildung eines neuen Wortes „La Schächtage“ geführt, von welchem die Pariser Akademie sicher noch keine Kenntniß hat. Dabei wimmelt es von Flugblättern aus beiden Lagern und von Notizen über Versammlungen und Vorträge zu diesem Zwecke. Ich habe in den von mir durchstöberten Zeitungen zehn solche Versammlungen für den gestrigen Sonntag angekündigt gefunden. Die Aufrufe und Flugschriften, welche von den Schächtfreunden und Schächtgegnern durch die Luft fliegen, unterscheiden sich äußerlich schon durch eine charakteristische Verschiedenheit. Die letz, teren erscheinen sämmtlich anonym, während die ersteren ausnahmslos Namen von bestem Klang und höchstem Ansehen als Unterschrift tragen. Die letzteren strotzen so von Verleumdungen und Erdichtungen, daß sich nicht so leicht Jemand finden durste, um mit seinem Namen dafür einzustchen. — Die wissenschaftlichen Gutachten zu Gunsten des SchächtenS werden als von jüdischem Geld beeinflußt dargestellt und ganz genaue Summen dazu gelogen. Daß die Pamphletisten mit dieser erlogenen Behauptung die Koryphäen der Wissenschaft von Stockholm bis Bologna noch mehr als die Juden herabwürdigen, davon scheinen sie keine Ahnung zu haben. — Selbst das „Blutmärchen" und der Eid des meineidigen Rohling wird in's Treffen geführt. Dabei schließt das ganze Sammelsurium eines solchen mir vorliegenden Aufrufs mit den Worten: „Wir sind trotzalledem n W t Antisemit und „mögen den Juden Leben und Glück, Raum und „Licht im Schweizerhause gönnen, wir kämpfen „nur für unsere heilige Ueberzeugung u. s. w." Die Presse ist von einigen kleinen Blättern abgesehen, der Schechita günstig; deßhalb wird sie von den Gegnern ebenfalls als von jüdischem Geld bestochen, hingestellt. — In mehreren Kantonen hoben sich ausschließlich von Ntchtjuden zusammengesetzte Lokalcomites gebildet, welche bemüht sind das Volk aufzuklären. — Von den verschiedenen Aufrufen lasse ich hier den sehr schön geschriebenen des St. Galler Lokal-Comit6's folgen: Zur Abstimmung vom SO. August. Werthe Mitbürger! Auf Verlangen einer Anzahl Schweizerbürger, welche vom Rechte der Initiative Gebrauch machten, habet Ihr am 20. August nächsthin darüber abzustimmen, ob Ihr folgenden neuen Artikel in die Bundesverfassung aufnehmen wollt oder nicht: Art. 25 „Das Schlachten der Thiere ohne vorherige Betäubung vor dem Blutentzuge ist bei jeder Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos untersagt." Ohne Euerer endgültigen Entschließung vorgreifen zu wollen, unterbreiten wir Euch die Gründe, welche nach unserer Ansicht das Volk veranlassen sollten, dieses Begehren zu verwerfen. Wie Ihr wißt, wurde dieses Begehren gestellt, um den Israeliten das Schachten zu verbieten und zwar erstens, weil diese Schlachtart eine Thierquälerei sei und zweitens, weil es sich um ein Vorrecht der Israeliten handle, das endlich abgeschafft werden müsse. Wir halten beide Gründe für nicht zutreffend. Was den Vorwurf der Thierquälerei betrifft, so haben wir darauf zu verweisen, daß kompetente christliche Fachmänner verschiedenster Länder in ausführlichen amtlichen Gutachten diesen Vorwurf zurückwiesen. Und erst dieses Jahr noch konstatirten russische Professoren, welche auf Befehl der bekanntlich überaus judenfeindlichen russischen Regierung eine Expertise hierüber vorzunehmen hatten, daß die Schächterei nicht mehr Thierquälerei sei, als jede andere in Rußland übliche Schlachtart, worauf sogar Rußland von einem bezüglichen Verbote Umgang nahm. Wohl wird dann gesagt, wenn die Schächtmethode nicht gewiffenhaft und sorgfältig gehandhabt werde, arte sie in eine arge Thierquälerei aus und das sei oft der Fall. Dann träfe aber der Vorwurf bei jeder andern Schlachtmethode auch zu. Es wird jedoch Niemanden einfallen, deswegen eine Verfaffung ändern zu wollen, weil hiergegen ortspolizeiliche Maßnahmen durchaus genügen. Wohin kämen wir, werthe Mitbürger, wenn wir beginnen würden, Dinge rein localpolizeilicher Natur, wie sie obiges Begehren enthält, in die schweizerische Bundesverfassung, in baS Grundgesetz des ganzen Landes aufzunehmen? Zu welchen Verunstaltungen dieses Grundgesetzes müßten wir schließlich gelangen, wenn wir Wege beschreiten würden, wie es dieser Initiativvorschlag thut! Sowenig wie Bestimmungen gegen Ausschreitungen der Radfahrer in eine Verfaffung gehörten, so wenig hat diese ein Schlachtreglement zu sein. Völlig verkehrt ist ferner, zu behaupten, daß es mit dem Schächtverbot gelte, ein Vorrecht der Juden vor den andern Bürgern zu beseitigen. Ein Vorrecht wäre erst da, wenn der Staat nur den Israeliten gestattete, die Schächtmethode zu praktiziren und geschachtetes Fleisch zu genießen. Das ist aber durchaus nicht der Fall. Cs handelt sich da so wenig um ein Vorrecht, wie das Italienisch sprechen ein „Vorrecht" der Tessiner ist. Mehr noch als die Nnstichhaltigkeit der Motive, welche die Initianten Vorbringen, bestimmen uns andere und sehr gewichtige Gründe, Euch anzurathen, am 20. August mit Nein zu stimmen.