Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 61 (31.7.1893)
- Date
- 1893-07-31
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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lu-jumpiu 1178 etwa 20jähriger Bursche den alten Leuten entgegen und beschimpfte und bedrohte sie ohne irgend eine Veranlassung. Hierauf warf er zuerst den Gatten zu Boden und schlug dann die zitternde alte Frau mit der Faust nieder, worauf er entfloh. Mitleidsvolle Hausinsassen trugen die Ohnmächtige, diestaik aus Mund und Nase blutete, in ihre Wohnung; der bald nach dem Vorfälle erschienene Hausarzt Dr. Wilhelm Hermann conftatirte, daß Frau Beutler eine complicirte Fractur des linken Oberarmes erlitten hatte und zahlreiche Kontusionen im Gesichte und am Körper aufwies. Das Attentat ist nur eine Folge der seit dem Frühjahre in Kolin betriebenen Aufreizung gegen die Juden. Schweiz. Luzern. Wenn ich meinem Versprechen, Ihnen gelegentlich meiner Schweizerreise über den Stand der Schächtangelegenheit zu berichten, bis heute noch nicht nachgekommen bin, so liegt es tben darin, daß es darüber thatsächlich nichts zu berichten gibt. Am 20. August soll die allgemeine von mehr als 80.000 Stimmen geforderte Volksabstimmung darüber statifinden, ob das Schächten für die Zukunft gestattet oder verboten sein soll. Heute etwas über die Möglichkeit zu sagen, nach welcher Seite hin die Abstimmung fallen wird, ist vollständig undenkbar. — Die sämmtlichen Israelitischen Gemeinden der Schweiz haben ein Comitö gewählt, welches das Erforderliche in die Hand nimmt. Aus welchen Personen das Comile besteht, und welche Maßnahmen dasselbe bereits getroffen hat, ist mir nicht bekannt; nähere Mittbeilungen darüber dürften sich auch kaum zu einer öffentlichen Besprechung eignen. Wie ernst unsere Schweizerischen Glaubensgenossen die Situation auffaffen, geht aus einem Rundschreiben hervor, aus welchem ich Ihnen folgendes mittheile: Die Unterzeichneten Rabbiner der Schweiz haben sich geeinigt, den kommenden Ti1?*} ttnn piO my (Donnerstag den 10. August) als allgemein g a n z e n Fasttag für alle islitische Gemeinden der Schweiz vorzuschlagen. Ausgeschlossen sollen davon sein. Kranke, Schwächliche und solche, die das 60. Lebensjahr zurückgelegt haben. Diese sollen jedoch das Fasten durch eine Spende auslösen, die von jeder Gemeinde für npiy verwendet werden soll. An diesem Tage soll zu nriJD, aus der Thora vorgelesen und das Dp “iied dv= Gebet eingefügt werden, was letzteres' an diesem Tage ja ohnedies in den meisten Gemeinden geschieht. Nach dem ."IMQ'Gebet sollen noch die Psalmen: 3. 31. 36. 37. 38. 59. 64 eingeschaltet werden. Theure Brüder und Schwestern! In unzähligen Fällen berichten unsere heiligen Urkunden, daß unsere Ahnen in Zeiten der Noth zu diesem Mittel gegriffen und ihre gering e Kraft freiwillig durch Fasten herabgemindert haben. Sie haben damit vor Gott ausgesprochen, daß sie von ihrer Kraft nichts, von der Gnade Gottes aber alles erwarten. Folgen wir dem Beispiel unserer Bäter und Mütter in dieser schweren Zeit, wo uns jeder neue Tag überzeugt, wie wenig wir von der Hilfe der Menschen uud wie wir Alles von unserem Vater im Himmel allein zu erwarten haben. Flüchten wir uns wieder zum Gotte unserer Väter und beten wir an diesem Tage mit der ganzen Innigkeit des jüdischen Herzens zu ihm, daß er die drohenden Wolken über unseren Häuptern gnädig an uns vorüberziehen lasse. Möge sich Niemand ausschließen, möge Jeder den tiefen Ernst unserer Situation erkennen und ihm Rechnung tragen. Kehren wir zurück zu Gott und unserer Pflicht und sehen wir dann den kommenden Ereignissen mit dem Vertrauen entgegen; mnn yn rw p’ayo nonai rftsm nmttn Rückkehr, Gebet und Wohlthätigkeit werden das böse Verhängniß abwenden 1DN. Bern, 1. Ab 5653/14. Juli 93. Rabbiner Dr. Cohn, Basel, Bez.-Rabbiner Dr. Ehrmann, Baden, Rabb. Dr.Engelb er 1, St. Gallen, Orand Rabbin Prof. Wertheimer, Genf. Rabbin Wolfs, La Chaux de Fond. Falls ich Ihnen noch andere Mittheilungen in dieser hochwichtigen Ang legenheit machen kann, werde ich nicht verfehlen es zu th m. — Einstweilen wäre zu wünschen, daß unsere Rabbiner in D.-utschland sich an dem Vorgehen ihrer Collegen in der Schweiz ein Beispiel nähmen. — An Veranlassung dazu fehlt es leider nicht. — MT Anzeigen. Für den folgenden Theil ift die Redaetion nicht verantwortlich. Bad Harzburs’ Villa Coucordia Rest. Haus 1. Ranges am Walde unter Aufsicht Sr. Ehrwürden Herrn Rabb. Dr. Auerbach, Halberstadt. (4816 Großer eleganter Spersesaal, Lesezimmer, Synagoge, ertra gute Küche, solide Preise. Betreff: S. W. A. Secmami'sche Brautstistuilg. Zu Ansprüchen auf die Präbende aus oben genannter Stiftung berechtigte Bläute wollen ihre Meldung vom l. August bis 1. Dezember d. Js. mit den erforderlichen Nachweisen belegt, franko, bei Vermeidung des Ausschlusses, an die Unterfertigte einsenden. Gunzenhausen, 1. Angnst 1893. 4870) Die israelitische CriltuSverwaltnng ©es. für e. lOjähr. Waisenmädchen Verpflegung in einer kl. Stadt bei achtbaren Leuten, welche eine gute Erziehung neben angemessenem Schulunterricht bieten können. Offerten mit Preisangaben zu richten an S. Halberstadt, Hamburg, 4898) Alterwall 60.