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Der Israelit · 1893-06-22 · Heft 50 (22.6.1893) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 50 (22.6.1893)
Date
1893-06-22
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXIV. Jahrgang. Zweite Beilage ju M 50 des „Israelit“. Literarischer Bericht. Kurze geonäische Entscheidungen r^w sv r^ipDO erschienen zum ersten Male in Constantinopel 1516. — Verbesserte Ausgabe, mit Einleitung, Commentar und Index versehen, von Dr. Joel Müller. (Frankfurt a. M. I. Kauffmann's Verlag.) Die erste Ausgabe der ü’iisjin mpios rroVri ist nur in 2—3 Ex. noch vorhanden. Aus der kostbaren Halberstamm'schen Handschriften- und Büchersammlung und durch Verwendung ihres hochherzigen Eigenthümers bei der Oxforder Bibliothek hat der gelehrte Herausgeber das Material erhalten, um eine wesentlich bereicherte und verbesserte Auflage zu veranstalten, für die ihm jeder Freund unserer in den Bibliotheken vergrabenen Geiftesschätze dankbare Anerkennung zollen muß. In Form einer Widmung an Herrn S. Eh. Halberstamm, geht dem Werk eine Abhandlung voran, welche von der Entstehung, Bedeutung und Zusammensetzung dieser Sammlung handelt, und die ungewöhnliche Vertrautheit des Herausgebers mit der einschlägigen Literatur bekundet. — Eine werthvolle Bereicherung hat die neue Ausgabe noch durch Veröffentlichung einer Anzahl bisher unedirter von Ditcnj ntn und on wm erfahren, sowie durch die Nummerirung der einzelnen und Quellennachweise, die in der bisherigen Ausgabe fehlten und durch ein übersichtlich geordnetes Jnhaltsverzetchniß. Zeituugsnachrichterr und Corresporrdenzerr. Rußland. Warschau, 12. Juni. Obwohl es stets gesetzliche und moralische Pflicht des Anklägers ist, seine Beschuldigungen zu beweisen, nahmen wir es doch auf uns, der von Paulus Meyer der deutschen Welt aufgebundenen Lügenmär etwas näher an den Leib zu rücken. Die einstweiligen Ergebnisse unserer Kritik, die für die Wahrheitsliebe des Paulus Meyer allerdings wenig empfehlend aussielen, fassen wir in Folgendem kurz zusammen: Das Erste und bis nun das Allerwichtigste bleibt das officiel bescheinigte Factum, daß Rabbiner Jehoschua ben Schalomo Leib mi-Lentschna, der 1875 in Ostrow einen Kindermord zu rituellen Zwecken begangen haben soll, bereits zwei Jahre früher, den 26. April 1873 in Warschau verstarb, wo er auf dem jüdischen Friedhof begraben liegt. Er kam einige Wochen früher hierher, um ärztliche Hilfe zu suchen, und erlag hier seinen Leiden. Also in der Ofterzeit 1875, wo das Verbrechen geschehen sein soll, war besagter Rabbiner lange nicht mehr unter den Lebenden. Paulus Meyer gibt an, daß er damals 14 Jahre zählte. Wenn er nun auch als Datum der That das Jahr 1873 annehmen wollte, wo der Rabbiner bereits zur Osterzeit todtkrank darniederlag, so mußte er 11 bis 12 Jahre alt gewesen sein, und es gehörte doch Wahnsinn dazu, Jemandem einreden zu wollen, daß ein Kind in diesem Alter in Kabbalastudien etngeweiht und zu so einem blutigen Acte, wie der von Meyer beschriebene, zugezogen werden sollte. Das ermordete Kind soll von Lubartow hergebracht worden sein. Der Magistrat dieser Stadt, wo alle Geschehnisse in der Bevölkerung nach dem Gesetze genau verzeichnet werden, bescheinigt officiell, daß weder im Jahre 1875, noch viele Jahre zuvor ein Kind, weder in der Stadt, noch in der Umgegend auf eine unerklärliche Weise verschwunden sei. Dasselbe bescheinigt in Betreff des ganzen Kreises der Kreishauptmann (Naczelnik powiatu). Auch bescheinigen sämmtliche Stadträthe (Lawniki), die aus christlichen unbescholtenen Bürgern bestehen, daß kein christliches Kind in den beseiten Jahren in der ganzen Umgegend verloren ging. Eine Tochter des 1873 verstorbenen Rabbi Jehoschua ben Schalomo Leib ist jetzt die Frau des chassidischen Rabbiners in Bialy (Gouvernement Siedlec). Dahier leben noch die beiden sogenannten Assistenten und Mithelfer bei dem angeblichen Kindesmorde in Ostrow, Mojsche Baricher und Srul Parzewer. Der Erstere ist noch „Schames" (Bedienter) beim Rabbi, der Zweite ist jetzt Privatmann. Bei Lubartow lebt noch in einem Dorfe der sogenannte Kinderlieferer Schmul Tarier, ein armer Kuhpächter, der seinerzeit der rabbtnischen Küche in Ostrow Butter und Käse lieferte. Alle die hier genannten Personen bevollmächtigten einen Hof- und Gertchtsadvocaten in Wien, gegen Paulus Meyer die Klage wegen Verleumdung einzureichen.*) Das ist einstweilen Alles, was wir Ihnen in Bezug auf die sensationelle Affaire mittheilen können. Was die Person des Paulus Meyer betrifft, gelang es uns auch einige interessante und, wie wir *) Die Vertretung der Verleumdung hat der ReichSrathabgeordnete Dr. Josef Kopp übernommen, welcher auf Grund einer legalisirten Vollmacht die Ehrenbeleidigungsklage gegen Pfarrer Dr. Deckert und Paulus Meyer sowie gegen den verantwortlichen Redakteur des „Vaterland" beim hiesigen k. k. Landesgerichte bereits überreicht hat. Die Auslieferung des Paulus Meyer an die sächsischen Behörden dürfte angesichts der erhobenen Klage bis nach Beendigung dieses Proceffes verzögert werden. Die Red.

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