Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 48 (15.6.1893)
- Date
- 1893-06-15
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Zeitungsnachrichten uitb Eorrefpondeuzeu. Deutschland. Mainz, 14. Juni. Von Rabbi Simcha BunemSchreiber rrn aiwvznv p*pn erhalten wir die Mtttheilung, daß die Berufung der Restauration A u s s e e in Steiermark auf seine Referenz eine mißbräuchliche sei, indem er betreffende Restauration überhaupt nicht kenne. -L- Friedberg, (Hessen), 13. Juni. Nach zweitägiger Verhandlung vor hiesigem Schöffengericht hat eine Criminaluntersuchung ihren Abschluß gesunden, die in den betheiligten Kreisen der wetterauer Landbevölkerung schon längere Zeit Aufsehen erregt hatte, zumal die antisemitische Bewegung aus der Angelegenheit reichlich Nutzen gezogen hat. Nach einer langwierigen, umfangreichen Voruntersuchung, welche bereits im November 1892 begonnen und durch den Untersuchungsrichter des Landgerichts der Provinz Oberheffen meistens an Ort und Stelle geführt worden war, wurde im April l. I. seitens der Gr. Staatsanwaltschaft in Gießen gegen mehrere jüdische Handelsleute die Anklage wegen Betrugs im Sinne der §§. 263. 47. 74 Str.-G.-B. erhoben. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, in 23 einzelnen Fällen verschiedene Landwirthe in der Wetterau beim Abschluß von Biehhändeln dadurch übervortheilt zu haben, daß sie den Käufern fälschlich vorspiegelten, das verkaufte Vieh sei von von reiner Holländer Rasse. Nachdem die Verhandlung und Entscheidung durch Beschluß der Strafkammer des Landgerichts Gießen dem Gr. Schöffengericht Friedberg überwiesen war, fand die Hauptverhandlung am 6. und 7. Juni statt. Seitens der Anklage wurden etwa 30 Zeugen und 2 Sachverständige als Beweismittel produzirt. Die Verthetdigung, geführt von den Herren Justizraty Dr. Geiger aus Frankfurt a. M. und Rechtsanwalt Dr. Stein aus Gießen, hatte gleichfalls ca. 30 Zeugen und 2 Sachverständige unmittelbar laden laffen. Bei dem Umfange der Anklage und des Beweismaterials nahm die Beweisaufnahme den ganzen ersten Verhandlungstag in Anspruch. Die Angeklagten hatten stets ihre Unschuld behauptet und wiederholt die Annahme ausgesprochen, daß wohl antisemitische Gehässigkeit manchen der Zeugen in der Voruntersuchung weitergehenden Angaben haben machen laffen, als sich mit der Wahrheit vertrage. In der That sahen sich denn auch einzelne Zeugen, nachdem sie in der Hauptverhandlung den Zeugeneid geleistet hatte, veranlaßt, die vor dem Untersuchungsrichter zu Protokoll gegebenen Erklärungen gerade in den wesentlichsten Punkten zu modificiren. Im übrigen wurde festgestellt, daß die Handelsleute thre Waare zwar angepriesen und besonders auch des öfteren angegeben hatten, das Vieh sei von „holländischer Rasse", dagegen wurde durch die Sachverständigen nachgewiesen, daß diese Angabe keineswegs unrichtig gewesen, da der größte Theil der in Rede stehenden Thiere, soweit schlechte Pflege und durch Krankheit eingetretene Verkümmerung nicht jegliche spätere Feststellung der Rassen-- angehörigkeit unmöglich gemacht hatten, tatsächlich holländischer Abkunft war. Des weiteren ergab sich anch, daß zahlreiche Käufer kein besonderes Gewicht auf die Herkunft des Viehes gelegt, sondern deßhalb gekauft hatten, weil es ihnen gefiel und preiswerth erschien. — In der Verhandlung über das Ergebntß der Beweisaufnahme hielt der Amtsanwalt, welcher die Anklage zu vertreten hatte, dieselbe nicht in allen Punkten aufrecht; er kam jedoch zu dem Resultat, der wenigstens in allen Fällen die Schuld der Angeklagten dargethan, und daß sonach eine Verurtheilung stattzufinden habe. Dem gegenüber wiesen die Vertheidiger nach, daß in keinem einzigen Falle der Thatbestand des §. 263 St.-G.-B. auch nur annähern erfüllt, sondern vielmehr die Anklage als in allen Punkten widerlegt, anzusehen sei. Dem schloß sich das Gericht an, indem es auf kostenlose Freisprechung der vier Angeklagten erkannte und, dem Anträge der Vertheidtgung entsprechend, auch die Kosten der Vertheidigung und des Entlastungsbeweises der Staatskasse auferlegte. Oest er. - Ungar. Monarchie. Wien. Sowohl von Seiten mehrerer Sanitätspersonen als auch von der Gemeinde Reichenau sind im Interesse des letzteren Ortes ernste Einwendungen gegen die Verwendung des Rothschtld'schen Schlosses Hinterletthen für ein Tuberculosenheim erhoben worden. Die Wendung, welche diese Angelegenheit hiedurch genommen, hat, wie wir vernehmen, Baron Nathaniel Rothschild zu dem Entschlüsse veranlaßt, seine Schenkung für das Tuberculosenheim zurückzuziehen und die geschaffene Stiftung zu annulliren. Die bereits in Angriff genommenen Vorarbeiten für die Adaptirung des Schlosses zu einer Heilanstalt für Brustkranke sind in Folge dessen bereits sistirt worden und Baron Rothschild wird in den nächsten Tagen wieder für einige Zeit seinen Aufenthalt in dem Schlosse nehmen. Zugleich verlautet in zuverlässiger Weise, daß Baron Rothschild seine Absicht, den ausgedehnten und werthvollen Besitz einem wohlthätigen Zwecke zu widmen, jetzt oder später, wenn auch in anderer Form, zur Ausführung bringen wird. Das Curatorium für das Tuberculosenheim hat durch die in F lge einer Zwangslage vollzogene Annullirung der Stiftung selbstverständlich einen empfindlichen Verlust erlitten.